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Guten Tag, der Großteil der bisher durch den Staat vorgegebenen Corona-Beschränkungen entfällt ab Sonntag, 3. April. Sowohl die bisherigen 3G- und 2G+-Zugangsbeschränkungen als auch die allgemeine Maskenpflicht in Innenräumen laufen aus. Nur in Bereichen wie Arztpraxen oder Krankenhäusern besteht weiterhin Masken- und Testpflicht. Auch im ÖPNV müssen weiterhin Masken getragen werden. Mehr erfahren Sie auf der Internetseite des Landes. Währenddessen sind die Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld noch einmal verlängert worden. Außerdem können Unternehmen, die nach wie vor von den Auswirkungen der Corona-Pandemie betroffen sind, ab heute die bis Ende Juni verlängerte Überbrückungshilfe IV für den Förderzeitraum April bis Juni 2022 beantragen. Ihre IHK Köln |
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