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Corona-Newsletter | 03.02.2022
Guten Tag,
Großveranstaltungen können jetzt wieder mit mehr Gästen ausgerichtet werden. Wie stark die Kapazitäten jetzt ausgelastet werden dürfen, hat das Land Nordrhein-Westfalen in einer neuen Corona-Schutzverordnung festgeschrieben, die bereits heute in Kraft getreten ist.
Noch nachtragen möchten wir, dass das Land die Rückzahlungsfrist bei der NRW-Soforthilfe bis zum 30. Juni 2023 verlängert hat.
Indes tagt noch der Rat der Stadt Köln. Auf der Tagesordnung steht unter anderem die Frage, ob wieder Gebühren für die Nutzung von Flächen für die Außengastronomie erhoben werden sollen. Eine Entscheidung ist zur Stunde noch nicht gefallen. Wir hoffen, dass die Stadt im Sinne der betroffenen Unternehmen entscheidet - wie andere Kommunen auch, in unserem IHK-Bezirk etwa Hürth.