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Guten Tag,

heute Nachmittag hat das Land die neue Corona-Schutzverordnung vorgelegt. Sie tritt morgen, Samtag, den 4. Dezember in Kraft. Was jetzt für wen ab wann gilt, haben wir auf unserer Internetseite in einer ersten Auswertung zusammengefasst. Wichtig: Bis einschließlich zum 7. Dezember 2021 müssen Einzelhandelsgeschäfte, für die die neu eingeführte 2G-Nachweispflicht im Einzelhandel gilt, die Zugangsvoraussetzungen nur stichprobenartig kontrollieren. Außerdem müssen Discotheken und Clubs in ganz NRW und unabhängig von der regionalen Inzidenz schließen. Zu den Kontrollen schreibt das Land nun allgemein vor, dass die Nachweise mit einem "amtlichen Ausweispapier" abgeglichen werden sollen.

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