Die Vermieter unter Ihren Mandanten müssen: - CO2-Kosten berechnen und aufteilen,
- ihre Mieter umfangreich über die Neuerungen informieren,
- monatliche Abschlags- oder Vorauszahlungen anpassen,
- Kürzungen durch Mieter prüfen oder ggf. nachholen und/oder
- die jährliche Betriebskostenabrechnungen überarbeiten,
- um die von den Energielieferanten erhaltenen Entlastungen an ihre Mieter weitergeben.
Dadurch wird alles noch komplizierter und die Zeit drängt! Helfen Sie den Vermietern unter Ihren Mandanten, unnötige Abrechnungsfehler und Streit mit den Mietern zu vermeiden, und geben Sie ihnen unsere brandneue Mandanten-Information „CO2-Kosten-Aufteilung und Energiepreisbremse: Das müssen Sie als Vermieter wissen“ an die Hand! | |
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| Auf vier Seiten konzentriert erfahren Ihre Mandanten, - welche Pflichten die neuen Gesetze zur Erdgas-Wärme-Soforthilfe, Kohlendioxidkostenaufteilung, Strompreisbremse und Erdgas-Wärme-Preisbremse für sie als Vermieter bringen und
- wie und bis wann sie diese konkret in die Praxis umsetzen müssen.
| | Dazu beleuchtet die Mandanten-Information „CO2-Kosten-Aufteilung und Energiepreisbremse: Das müssen Sie als Vermieter wissen“ die folgenden Punkte: | - CO2-Kostenaufteilung
- Kostenaufteilung bei Wohngebäuden
- To-dos für Sie als Vermieter
- Kostenaufteilung bei Nichtwohngebäuden
- Strom-, Gas- und Wärmepreisbremse ab 01.03.2023
- Härtefallregelungen für andere Heizstoffe
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