Guten Tag,
es gibt Neues in Sachen Corona. Die Sadt Köln hat für bestimmte Bereiche in der Altstadt und rund um den Zülpicher Platz festgelegt, dass diese am 11.11. nur mit 2G-Nachweis besucht werden dürfen (wdr.de). Details und welche Ausnahmen es gibt, unter anderem für Gewerbetreibende, lesen Sie in der Allgemeinverfügung der Stadt. Außerdem hat die Stadt heute beschlossen, die Steuerbelastung für die Unternehmen stabil zu halten.
Des Weiteren will das Bundesarbeitsministerium den erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld ins Jahr 2022 hinein verlängern (spiegel.de).
Wichtig: Angesichts der Auslastung der Krankenhäuser und der gestiegenen Infektionszahlen stehen mittlerweile wieder schärfere Corona-Regelungen zur Debatte. Eine Debatte, in die auch wir als IHK uns einbringen (Pressemitteilung). Sachsen etwa hat jüngst "2G" für die Gastronomie vorgeschrieben (zeit.de). Auch NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst hat sich heute für "2G" im Freizeitbereich ausgesprochen und die Wiedereinführung kostenloser Schnelltests angeregt. Er fordert dazu eine Konferenz von Bund und Ländern (zeit.de). Potenziell davon Betroffene sollten also wieder aufmerksamer die aktuelle Corona-Lage verfolgen. Sollte auch die Landesregierung in NRW neue Regeln verordnen, werden wir Sie darüber informieren.
Ihre IHK Köln |
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