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Doch die Mutter hat die Kinder am letzten Wochenende nicht Ihrem Mandanten übergeben. Der Grund: Die Tochter habe Neurodermitis und fühle sich deswegen allgemein unwohl, der Sohn habe am Freitag 39 Grad Fieber gehabt und sei auch nicht in der Schule gewesen. Ihr Mandant schlug vor, dass er ja ersatzweise die Kinder am folgenden Wochenende nehmen könne. Dies lehnte seine Exfrau ab, schließlich falle das folgende Wochenende in eine ungerade Kalenderwoche – und es sei doch gerichtlich geregelt, dass dann die Kinder bei ihr bleiben. Außerdem sei der Sohn nächste Woche zum Geburtstag seines besten Freundes eingeladen. Hätte die Mutter die Kinder herausgeben müssen? Kann Ihr Mandant auf einen Ersatztermin bestehen? Und wie vermeidet man diese missliche Situation? Es gibt Kollegen, die jetzt in Kommentaren herumstöbern, im Internet googeln oder Zeitschriftenstapel abarbeiten. Sie brauchen das nicht. Sie schlagen einfach in der aktuellen Auflage des Fachbuchs „Die 100 typischen Mandate im Familienrecht“ nach. Denn hier finden Sie zu diesem konkreten Mandat und 99 weiteren typischen Mandaten immer eine Checkliste, eine Lösung, Hinweise zum Verfahren und praktische Muster. Das sollten Sie sich jetzt einmal in Ruhe anschauen. Bestellen Sie deswegen noch heute zur kostenlosen Ansicht die aktuelle Auflage des Fachbuchs „Die 100 typischen Mandate im Familienrecht“. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Familienrechtsmandate: In null Komma nix zur Lösung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
„Die 100 typischen Mandate im Familienrecht“ – schneller finden Sie die Lösung kaum, denn | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Sehr geehrter Herr Do, dieses Leistungspaket wird auch Sie überzeugen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Und das bietet Ihnen „Die 100 typischen Mandate im Familienrecht“ zu jedem einzelnen Fall: | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Und das meint die NZFam zur Vorauflage: | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
„Das Werk sollte in keiner Kanzlei mit familienrechtlichen Mandaten fehlen und dient auch dem erfahrenen Praktiker zum schnellen Einstieg in die Lösung. (...) Hervorzuheben sind die Ausführungen zu Fällen mit Berührung ausländischer Rechtsordnungen. Hier gelingt eine praktikable Darstellung der zu prüfenden Normen, um die Zuständigkeit und das anzuwendende Recht zu ermitteln.“ (Rechtsanwältin Beatrix Ruetten, Hamburg, in NZFam 8/2015, S. V-VI) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Neu in dieser Auflage | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Da in Familiensachen die mit Abstand höchste Anzahl an Verfahrenskostenhilfeverfahren durchgeführt wird, liefert diese Auflage in zwei neuen Kapiteln umfassende Erläuterungen zu Beratungs- und Verfahrenskostenhilfe. Dafür konnten die Herausgeber als Experten Rechtsanwalt Michael Nickel gewinnen, der zu diesem Thema zahlreiche Veröffentlichungen vorgelegt hat und als Dozent tätig ist. Komplett neu bearbeitet ist außerdem das Kapitel zum internationalen Familienrecht, das in der anwaltlichen Praxis zunehmend an Bedeutung gewinnt. RiAG Jörg-Michael Dimmler, AUG- und HKÜ-Richter sowie Dozent in der Anwalts- und Richterfortbildung, führt instruktiv in die vielschichtige Materie ein und bietet Ihnen anhand von 77 Beispielsfällen vertiefte Informationen. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
RA und FA für FamR Dr. Sebastian Kottke und RAin und FAin für FamR Jasmin Zahran (Hgg.) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Dieser Sondernewsletter ist ein kostenloser Service für Sie. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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