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Guten Tag, wir haben einmal wieder Neuigkeiten in Sachen Pandemie für Sie. So hat der Bund jüngst das Überbrückungshilfe-Programm ein weiteres Mal verlängert - bis zum Jahresende. Für Beschäftigte, die nicht gegen das Coronavirus geimpft sind, zahlt das Land nach dem 11. Oktober keine Verdienstausfallentschädigung mehr, wenn diese in Quarantäne müssen. Diese Regelung gilt allerdings nicht für diejenigen, die aus gesundheitlichen Gründen auf eine Imfpung verzichten müssen. Bestimmten Arbeitgebern hat der Bund vor Kurzem im Infektionsschutzgesetz das Recht eingeräumt, von ihren Beschäftigen Auskunft über deren Impfstatus zu verlangen, so etwa Schulen oder Kindergärten (tagesschau.de). Rund um das Thema Impfen und den Umgang mit dem Impfstatus in Betrieben bietet unsere Dachorganisation DIHK Ende September auch zweimal ein Webinar an. Ihre IHK Köln |
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