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In Zeiten starken Wettbewerbs wird es für Sie immer wichtiger, Ihre Kunden und Geschäftspartner nicht nur von Ihrem Angebot, sondern auch von Ihrer Person zu überzeugen. Laut einer Umfrage legen 76 % aller Befragten Wert auf gutes Benehmen und Auftreten, 93 % achten auch auf die Körpersprache.
Senken Sie den Krankenstand um 37 % und sparen Sie viele Tausend Euro!
Erkrankte Mitarbeiter sind aus Betriebssicht ein großes Ärgernis: Eine Vertretung muss organisiert werden, Arbeit bleibt liegen – und dennoch laufen die Kosten in Form von Entgeltfortzahlung weiter. Auch bei nur kleinen Betrieben fallen so viele Tausend Euro an!
Zwar können Sie kaum vermeiden, dass ein Mitarbeiter mal krank wird – aber eine auch nur kleine Senkung der Krankheitsquote in Ihrem Unternehmen kann schnell Einsparungen von Tausenden von Euro bedeuten.
Nach dem Teilzeit und Befristungsgesetz (TzBfG) sind sachgrundlose Befristungen grundsätzlich unerwünscht, vorzugswürdig ist eine unbefristete Beschäftigung. § 14 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 1 TzBfG erlaubt die 3-malige Verlängerung von sachgrundlosen Befristungen bis zu einer Höchstdauer von 2 Jahren. Aber: Kann sich Ihr Dienstherr auf einen Tarifvertrag berufen, dann können diese 2 Jahre laut Bundesarbeitsgericht (BAG) verlängert werden. Dies erlaubt das Gesetz durch seine Öffnungsklausel in § 14 Abs. 2 Satz 3 TzBfG (BAG, 26.10.2016, Az. 7 AZR 140/15).
Ab ins Gefängnis. Und zwar sofort! Das gibt’s nur beim Monopoly – und beim Mutterschutz. Achten Sie als Arbeitgeber lieber penibel darauf, dass in Ihrem Unternehmen alle Regeln zum Mutterschutz – auch die neuen – eingehalten werden. Sonst landen Sie vor dem Strafrichter!
Selber machen lohnt sich. Diese Devise gilt auch für Ihre Buchhaltung und Ihre Steuerangelegenheiten. Vor allem wenn Ihr Unternehmen noch jung ist, hat es viele Vorteile, sich selbst um die Buchführung zu kümmern.
Die entscheidende Frage in Sachen Buchhaltung: Wie speichern Sie elektronische Rechnungen so ab, dass sie den Anforderungen des Gesetzgebers genügen und gleichzeitig kein Problem für die Belegablage darstellen?
Achtung: Ab 1.4.2017: Neues Gesetz zur Leiharbeit *** Es drohen Ihnen bis zu 500.000 € Bußgelder ***
Aufgrund der geänderten Rechtslage werden Anwälte derzeit mit Leiharbeits-Fragen regelrecht überschüttet! Ab 1.4.2017 treten nämlich die neuen Regeln zur Leiharbeit in Kraft. Damit drohen nicht nur Nachzahlungen, sondern auch Bußgelder von bis zu 500.000 €. Damit Ihnen das nicht passiert bekommen Sie schon jetzt den Spezialreport „Neues Gesetz zur Leiharbeit 2017“ geschenkt. Sie müssen einfach nur hier klicken für den Sofortdownload:
Lesen Sie unter anderem:
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Ab 1.4.2017: Wie die neuen Regeln zur Leiharbeit Ihre Personalplanung 2017 über den Haufen werfen Vorratserlaubnis
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Verdeckte Leiharbeit: Warum diese Bescheinigung bald nicht mehr vor Illegalität schützt
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Neue Höchstdauer! Warum ab 1.4.2017 keiner mehr länger als 18 Monate in Ihrem Betrieb sein darf
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Megastrafe! 500.000 € Bußgeld drohen, wenn Leiharbeiter nicht richtig bezahlt werden
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66.000 € Schaden: Finger weg von diesem Lohntrick!
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5 Neuheiten, die ab 1.4.2017 die Leiharbeit völlig verändern
Manche Betriebe tun sich bei der Abfallbeseitigung unnötig schwer. Wer um sichere Entsorgungsmöglichkeiten weiß und diese nutzt, beugt Ärger und Bußgeldern vor. Im Internet bieten Unternehmen und diverse, teils freiwillige Initiativen eine Vielzahl von Entsorgungsdienstleistungen an.
Frage: „Stimmt es, dass man kleinere Wunden an Fingern und Händen besser an der Luft trocknen lässt, statt ein Pflaster darüberzukleben, und wie oft sollte man ein Pflaster wechseln?“
Ein altes Sprichwort sagt: Probieren geht über studieren. Doch in Zukunft könnte sich diese Weisheit in „Simulieren geht über probieren“ wandeln. Die zunehmende Digitalisierung in allen Bereichen unseres Lebens stellt uns immer umfassendere Datenmengen zur Verfügung.
Frage: Wir transportieren hin und wieder für einen Kunden Waren nach Polen. Es handelt sich hierbei immer um den gleichen Empfänger, den wir immer auf nicht mautpflichtigen Straßen anfahren konnten. Beim letzten Transport wurde unser Fahrer kontrolliert und darauf hingewiesen, dass er eine mautpflichte Straße nutzt und entsprechende Maut zu zahlen hat ...
Damit erstellen Sie JEDE Gefährdungsbeurteilung. Selbst besonders schwierige wie „Gefährdungsbeurteilungen für psychische Belastungen am Arbeitsplatz“ – jetzt vom Gesetzgeber gefordert.
Es passiert immer häufiger: Mitarbeiter werden krank- und arbeitsunfähig geschrieben, weil sie die psychischen Belastungen an ihrem Arbeitsplatz nicht ertragen haben.
Um hier rechtzeitig vorbeugen zu können, braucht Ihr Unternehmen eine Gefährdungsbeurteilung. Und die müssen Sie erstellen.
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Die eigene Selbständigkeit bringt zahlreiche Vorteile wie Unabhängigkeit und die Chance der Umsetzung eigener Ideen mit sich.
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Erkrankte Mitarbeiter sind aus Betriebssicht ein großes Ärgernis: Eine Vertretung muss organisiert werden, Arbeit bleibt liegen – und dennoch laufen die Kosten in Form von Entgeltfortzahlung weiter. Auch bei nur kleinen Betrieben fallen so viele Tausend Euro an!
Zwar können Sie kaum vermeiden, dass ein Mitarbeiter mal krank wird – aber eine auch nur kleine Senkung der Krankheitsquote in Ihrem Unternehmen kann schnell Einsparungen von Tausenden von Euro bedeuten.
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Achtung: Ab 1.4.2017: Neues Gesetz zur Leiharbeit *** Es drohen Ihnen bis zu 500.000 € Bußgelder ***
Aufgrund der geänderten Rechtslage werden Anwälte derzeit mit Leiharbeits-Fragen regelrecht überschüttet! Ab 1.4.2017 treten nämlich die neuen Regeln zur Leiharbeit in Kraft. Damit drohen nicht nur Nachzahlungen, sondern auch Bußgelder von bis zu 500.000 €. Damit Ihnen das nicht passiert bekommen Sie schon jetzt den Spezialreport „Neues Gesetz zur Leiharbeit 2017“ geschenkt. Sie müssen einfach nur hier klicken für den Sofortdownload:
Lesen Sie unter anderem:
Ab 1.4.2017: Wie die neuen Regeln zur Leiharbeit Ihre Personalplanung 2017 über den Haufen werfen Vorratserlaubnis
Verdeckte Leiharbeit: Warum diese Bescheinigung bald nicht mehr vor Illegalität schützt
Neue Höchstdauer! Warum ab 1.4.2017 keiner mehr länger als 18 Monate in Ihrem Betrieb sein darf
Megastrafe! 500.000 € Bußgeld drohen, wenn Leiharbeiter nicht richtig bezahlt werden
66.000 € Schaden: Finger weg von diesem Lohntrick!
5 Neuheiten, die ab 1.4.2017 die Leiharbeit völlig verändern
Manche Betriebe tun sich bei der Abfallbeseitigung unnötig schwer. Wer um sichere Entsorgungsmöglichkeiten weiß und diese nutzt, beugt Ärger und Bußgeldern vor. Im Internet bieten Unternehmen und diverse, teils freiwillige Initiativen eine Vielzahl von Entsorgungsdienstleistungen an.
Frage: „Stimmt es, dass man kleinere Wunden an Fingern und Händen besser an der Luft trocknen lässt, statt ein Pflaster darüberzukleben, und wie oft sollte man ein Pflaster wechseln?“
Ein altes Sprichwort sagt: Probieren geht über studieren. Doch in Zukunft könnte sich diese Weisheit in „Simulieren geht über probieren“ wandeln. Die zunehmende Digitalisierung in allen Bereichen unseres Lebens stellt uns immer umfassendere Datenmengen zur Verfügung.
Frage: Wir transportieren hin und wieder für einen Kunden Waren nach Polen. Es handelt sich hierbei immer um den gleichen Empfänger, den wir immer auf nicht mautpflichtigen Straßen anfahren konnten. Beim letzten Transport wurde unser Fahrer kontrolliert und darauf hingewiesen, dass er eine mautpflichte Straße nutzt und entsprechende Maut zu zahlen hat ...
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Wie Sie Gefährdungsbeurteilungen erstellen, auch wenn Sie das nicht gelernt haben
Damit erstellen Sie JEDE Gefährdungsbeurteilung. Selbst besonders schwierige wie „Gefährdungsbeurteilungen für psychische Belastungen am Arbeitsplatz“ – jetzt vom Gesetzgeber gefordert.
Es passiert immer häufiger: Mitarbeiter werden krank- und arbeitsunfähig geschrieben, weil sie die psychischen Belastungen an ihrem Arbeitsplatz nicht ertragen haben.
Um hier rechtzeitig vorbeugen zu können, braucht Ihr Unternehmen eine Gefährdungsbeurteilung. Und die müssen Sie erstellen.
Sie erhalten dieses Angebot als Leser von Unternehmer-Wissen, Gründer-Wissen, Erfolgreiche Mitarbeiterführung, Unternehmertipp des Tages, Organisation & Zeitmanagement und Stress- & Selbstmanagement.
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