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Sehr geehrte Damen und Herren,

Entzug der Fahrerlaubnis wegen Parkknöllchen? Da werden Sie Ihre Mandanten beruhigen: Ordnungswidrigkeiten im Bagatellbereich rechtfertigen dies normalerweise nicht. Aber es gibt Grenzen: Auf 159 Parkverstöße in nur einem Jahr brachte es ein Halter mit drei Fahrzeugen. Der Mann verwies auf seine berufliche Situation und darauf, dass Familienangehörige die Fahrzeuge genutzt hätten. Das Verwaltungsgericht Berlin bestätigte aber die Entscheidung der Behörde. Erfahren Sie mehr in unserem Newsletter!

Viel Vergnügen beim Lesen wünscht Ihnen

Ihre Deubner-Redaktion

 
 
 
 
  Entzug der Fahrerlaubnis bei vielen Parkverstößen  
 
 

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass eine Fahrerlaubnis bei einer Vielzahl von Parkverstößen wegen mangelnder Fahreignung entzogen werden kann. Im Streitfall waren mit mehreren Fahrzeugen innerhalb eines Jahres 159 Parkverstöße begangen worden. Nach dem Gericht kommt es nicht darauf an, ob möglicherweise andere Personen als der Halter für die Verstöße verantwortlich sind.

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  ++Gratis++ Nachweisgesetz: Hinweise und Musterformulierungen für den Arbeitsvertrag  
 
 

Bei neuen Arbeitsverträgen besteht ab sofort Handlungsbedarf: Das neue Nachweisgesetz ist seit dem 1.8.2022 in Kraft und die neuen Vorgaben sind ab sofort bei der Ausgestaltung der Arbeitsverträge zu beachten. Doch wie formulieren Sie und Ihre Mandanten die neuen Klauseln ganz konkret? Unsere Autorin, Fachanwältin für Arbeitsrecht Dr. Iris Henkel, gibt Ihnen in diesem Download zu allen relevanten neuen Regelungen Musterformulierungen an die Hand, die Sie für Ihre eigenen Verträge und die Ihrer Mandanten nutzen können. Übersichtlich geordnet nach den entsprechenden Nummern des § 2 Abs. 1 Nachweisgesetz.

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  „Strafzinsen“ für Sparanlagen: Klauseln über Verwahrentgelte unwirksam  
 
 

Das Landgericht Frankfurt hat entschieden, dass Klauseln der Commerzbank AG, die ein Verwahrentgelt („Strafzinsen“) auf Spareinlagen vorsehen, die Kunden unangemessen benachteiligen und nicht verwendet werden dürfen. Negative Zinsen widersprächen dem gesetzlichen Leitbild und seien systemfremd. Die Klauseln seien außerdem unwirksam, weil sie gegen das Transparenzgebot verstießen.

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  Mehrarbeitszuschläge: Auch bezahlte Urlaubsstunden zählen  
 
 

Für das Erreichen des Schwellenwertes, ab dem ein Anspruch des Arbeitnehmers auf Mehrarbeitszuschläge besteht, sind nicht nur die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden, sondern auch genommene Urlaubsstunden zu berücksichtigen. Das hat das BAG im Fall von tariflichen Regelungen in der Zeitarbeit entschieden. Zuvor hatte der EuGH diese Frage nach europarechtlichen Vorgaben geklärt.

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  „Sale and rent back“ als wucherähnliches Geschäft  
 
 

Beim kombinierten Kauf- und Mietvertrag im Rahmen von „sale and rent back“ liegt kein Verstoß gegen das Verbot des Rückkaufshandels vor. Jedoch kann ein wucherähnliches Rechtsgeschäft vorliegen, das zur Nichtigkeit der Verträge führt. Dies hat der BGH im Fall eines Pfandleihhauses entschieden, das Kraftfahrzeuge ankauft und diese unmittelbar an die Verkäufer zurückvermietet.

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