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Guten Tag, in Sachen Corona-Regeln stehen uns in diesen Tagen einige Änderungen bevor. Sowohl die Corona-Arbeitsschutzverordnung, die Corona-Schutzverordnung in Nordrhein-Westfalen, als auch die coronaspezifischen Regelungen im Infektionsschutzgesetz laufen am 19. März aus. Das Kabinett der Bundesregierung hat bereits einen Entwurf für eine neue Arbeitsschutzverordnung beschlossen, die ab 20. März gelten würde. Eine Home-Office-Pflicht ist dabei nicht mehr vorgesehen. In Nordrhein-Westfalen ist derzeit noch nicht klar, ob die bisherigen Regelungen der Corona-Schutzverordnung tatsächlich größtenteils wegfallen oder ob Vorgaben wie die Maskenpflicht im Einzelhandel noch einmal für eine Übergangszeit bis zum 2. April verlängert werden. Diese Verlängerungsmöglichkeit räumt das Infektionsschutzgesetz den Ländern ein. Morgen treffen sich die Spitzen von Bund und Ländern zu einer Ministerpräsidentenkonferenz - danach wissen wir hoffentlich mehr. Der Bundestag debattiert indes über den Gesetzentwurf der Regierungskoalition für coronaspezifische Maßnahmen im Infektionsschutzgesetz nach dem Auslaufen der bisherigen Regelungen, die den Rahmen für Maßnahmen der Länder setzen. Der Entwurf sieht nur noch "ausgewählte niedrigschwellige Maßnahmen" wie eine Maskenpflicht im ÖPNV vor, "erweitere Schutzmaßnahmen" sollen nach der Übergangszeit nur noch in "Hotspots" möglich sein. Angesichts steigender Infektionszahlen kritisiert die Opposition diesen Plan (tagesspiegel.de). Die Abstimmung ist für Freitag vorgesehen. Ihre IHK Köln |
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