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Guten Tag, eine Woche der Entscheidungen in Sachen Corona geht zu Ende. Der Bundestag hat das Gesetzespaket der Ampel-Parteien zum Infektionsschutz beschlossen. Es ermöglicht den Ländern bis zum 19. März 2022, Maßnahmen wie Abstandsgebote, 2G- oder 3G-Regelungen sowie Hygienekonzepte zu verordnen. Darüber hinaus sieht das Gesetz unter anderem eine Home-Office-Pflicht, "wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen" und eine 3G-Regelung am Arbeitsplatz sowie im öffentlichen Nah- und Fernverkehr vor. Die Regelungen treten nach Verkündigung im Bundesgesetzblatt in Kraft - laut Bundesarbeitsministerium voraussichtlich am Mittwoch, 24. November. Mit Blick auf Regelungen, die die Arbeit in Betrieben betreffen, hat das Ministerium eine FAQ-Seite eingestellt. Auf unserer Internetseite haben wir die neuen Anforderungen zusätzlich zusammengefasst. Gleichzeitig haben am gestrigen Donnerstag die Spitzen von Bund und Ländern getagt (“Ministerpräsidentenkonferenz”). Die Beteiligten haben dabei vereinbart, dass ab sofort die “Hospitalisierungsrate” das entscheidende Kriterium für Anti-Corona-Maßnahmen sein soll und dabei drei Stufen festgelegt. Die niedrigste Schwelle ab einem Wert von 3, die NRW derzeit mit 4,08 überschritten hat, sieht vor, dass nur noch Geimpfte oder Genesene (2G) Zutritt zu Freizeit-, Kultur- und Sportveranstaltungen, zur Gastronomie sowie zu körpernahen Dienstleistungen und Beherbergungen haben dürfen. Informationen zur Hospitalisierungsrate bietet das Robert-Koch-Institut. Bund und Länder haben außerdem unter Punkt 18 ihrer Vereinbarung beschlossen, die Überbrückungshilfe III Plus bis Ende März kommenden Jahres zu verlängern. Handelsunternehmen sollen dabei aufgrund der Maßnahmen nicht verkäufliche Saisonware weiterhin berücksichtigen können. Außerdem wollen Bund und Länder weitere Unterstützungsmaßnahmen für Weihnachtsmärkte entwickeln. Das ist auch noch passiert: Die Stadt Leverkusen hat festgelegt, dass während der Weihnachtsmärkte in den Leverkusener Fußgängerzonen bis zur abendlichen Schließung der Geschäfte Maskenpflicht herrscht. Wir haben erfahren, dass Empfängerinnen und -empfänger der NRW-Soforthilfe sich noch bis zum 17. Dezember 2021 zurückmelden können. Die Frist zur Abgabe der Rückmeldung ist informell verlängert worden. Ihre IHK Köln |
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