2022 ist ein gutes Jahr für die Rente. Ab dem 1.7.2022 gibt es eine deutliche Rentenerhöhung. Die Renten steigen zur Jahresmitte um 6,12 % im Osten und um 5,35 % im Westen. Der aktuelle Rentenwert für einen Entgeltpunkt erhöht sich dadurch in Westdeutschland von 34,19 € auf 36,02 €, in Ostdeutschland von 33,47 € auf 35,52 €. Diese außerordentlich hohe Anhebung tut nicht bloß den mehr als 20 Millionen Rentnerinnen und Rentnern gut, sondern allen, die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen und ihre künftige Rente erhöhen. Deshalb rentieren sich auch freiwillige Rentenbeiträge in diesem Jahr überdurchschnittlich gut - siehe unsere dritte Nachricht. Welche der unterschiedlichen Anlageformen für die Altersvorsorge unter diesen Umständen am besten abschneidet, erfahren Sie in Nachricht eins. Viele Leserinnen und Leser dieses Newsletters erhalten demnächst Post von der Gemeinde oder dem Land, mit der sie zur Abgabe ihrer neuerdings notwendigen Grundsteuererklärungaufgefordert werden. In diesem Zusammenhang möchte ich Sie auf die Software-Lösung für die Grundsteuererklärung aufmerksam machen, an der meine Kolleginnen und Kollegen zurzeit arbeiten. Diese Software wird ab Juli verfügbar sein, pünktlich zum Beginn des Abgabezeitraums. Meine Kollegen haben dazu jetzt eine Internetseite mit wichtigen Informationen erstellt, auf der Sie sich auch registrieren können, um per Mail über die künftige Entwicklung der Grundsteuer-Software informiert zu werden. Den Zugang erhalten Sie hier: Die Grundsteuer-Erklärung kann kommen – Wir unterstützen Sie!
Drei Arten von Zusatzrenten sind für die Anlage von 15.000,- € denkbar: freiwilliger Beitrag zur gesetzlichen Rente, Einmalkapital für einen Auszahlplan über 20 bzw. 25 Jahre oder Einmalbeitrag für eine Sofortrente aus einer privaten Rentenversicherung.» Weiterlesen
Rentenexperten beantworten Ihre Fragen und geben einen Überblick zu Ihren Rentenansprüchen durch Grundrente und Flexi-Rente sowie durch die Rentenreformen und die Rentenanpassung zum 1.7.2022.Rentenzuschlag durch die Grundrente, bessere Hinzuverdienstmöglichkeiten durch die Flexi-Rente,Ausgleich von Rentenabschlägen mit 50 Jahren,erhöhte Mütterrente, Rente ab 63 und höhere Erwerbsminderungsrente.
Jede nicht pflichtversicherte Person kann freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rente zahlen, also Selbstständige, Freiberufler, Beamte, Nichterwerbstätige wie Hausfrauen bzw. Hausmänner und sogar nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigte Frührentner oder Teilrentner nach Erreichen der Regelaltersgrenze.» Weiterlesen
Der versierte Versorgungsberater für den öffentlichen Dienst, Werner Siepe, erläutert in diesem Ratgeber die Grundsätze der Beamtenversorgung und was beim Zusammentreffen von Pensionen mit weiteren Alterseinkünften zu beachten ist. Zudem gibt er zahlreiche Ratschläge zu speziellen Beamtenpensionen wie zum Beispiel die vorzeitigen Pensionen mit oder ohne Versorgungsabschlag sowie bei Dienstunfähigkeit und Dienstunfall. Schließlich erklärt er die Hinterbliebenenversorgung mittels Witwen- und Waisengeld.
Mit diesem Ratgeber erhalten Sie einen umfassenden Überblick über die Pensionen von Beamten außer Dienst. Diese Beamtenversorgung stellt die Alterssicherung für Beamtinnen und Beamte dar. Sie ist ein zentraler Baustein für die Attraktivität des öffentlichen Dienstes.
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