BGH zur Hyaluron-Werbung, BFSG startet, X vor dem Kammergericht – plus: aktuelle TV-Beiträge im Pressespiegel
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| III. Ausgabe / 2025 · Juli |
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| | Liebe Leserinnen und Leser, während die Rheinkirmes in Düsseldorf schon fast ihr Bergfest feiert und mit einer spektakulären Drohnenshow für Aufsehen gesorgt hat, die Diskussion um die Besetzung des Bundesverfassungsgerichts auch außerhalb des Bundestags hohe Wellen schlägt und die Fußball-Europameisterschaft der Frauen in vollem Gange ist, legt (auch) das Recht keine Sommerpause ein: Der Bundesgerichtshof beschäftigt sich mit der umstrittenen Werbung für ästhetische Behandlungen durch Vorher-Nachher-Bilder, das neue Barrierefreiheitsrecht ist in Kraft – und in Sachen der haftung von Plattformen wie X (ehemals Twitter) bewegt sich einiges. Mit dieser Ausgabe unseres Newsletters möchten wir Sie wie gewohnt kompakt und praxisnah informieren. Nach dem erfolgreichen Neustart im Frühjahr war es zuletzt etwas stiller im Postfach – wir würden uns daher umso mehr über Rückmeldungen freuen: Was war hilfreich, was darf in Zukunft gern mehr sein? Viel Freude bei der Lektüre – und bleiben Sie uns kritisch, neugierig und rechtlich aufrecht gewogen! Ihr Michael Terhaag |
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| Beiträge unserer Rechtsanwälte |
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| | | Showdown im #TwitterTrial vor dem KG Berlin Senat urteilt im Streit mit X und weisst die Klage ab. Verliert eine RA'in Ihren Verbraucherstatus durch Accountnahme, Job und Interviews? Muss eine Klägerin Ihre private Wohnanschrift preisgeben? RA Terhaag kommentiert die brisante Entscheidung des Kammergerichts und erklärt, warum nun Karlsruhe gefragt ist. |
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| | | | | | | | | | | | | | | Blogger und das Presserecht - OLG Dresden 4. Zivilsenat, Beschluss vom 14.April 2025 , Az: 4 U 1466/24 Die Grundsätze der Verdachtsberichterstattung gelten jedenfalls dann gegenüber einem privaten Blogbetreiber, wenn er sich gegenüber Dritten als Journalist geriert. Für eine identifizierende Berichterstattung, die sich auf nicht belegte Behauptungen und vage Verdachtsmomente beschränkt, besteht regelmäßig kein Informationsinteresse. Keine Irreführung durch Ärzte-Siegel „Top Mediziner“ bzw. „Focus Empfehlung“, OLG München, Urteil v. 22.05.2025 – 29 U 867/23 e Dem allgemeinen Publikum ist bekannt, dass die Bewertung von Ärzten durch ein Medienunternehmen im Wesentlichen subjektiv geprägt ist und daher eine Prüfung nach „objektiven und aussagekräftigen Kriterien auf die Erfüllung von Mindestanforderungen“, wie sie bei technischen Produkten regelmäßig stattfindet, nicht erfolgen kann. |
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| | Feedback? Vielen Dank für jede Kritik Wir hoffen, auch diesmal wieder praxisnahe Einblicke und interessante rechtliche Entwicklungen geboten zu haben. Unser Anspruch ist es, aktuelle Themen verständlich und fundiert aufzubereiten – daher freuen wir uns besonders über Ihre Anregungen (gerne auch wieder mehr, wie nach Ausgabe I): Welche Themen interessieren Sie besonders? Gibt es Fragen, die wir aufgreifen sollten? Schreiben Sie uns gern Ihr Feedback oder Ihre Wünsche per E-Mail. Und wenn Sie diesen Newsletter weiterempfehlen möchten, freuen wir uns natürlich über neue Leserinnen und Leser. Bis zur nächsten Ausgabe – und bleiben Sie uns kritisch, neugierig und rechtlich aufrecht gewogen! |
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| | | Terhaag & Partner Rechtsanwälte | Graben-Straße 5 | 40213 Düsseldorf Telefon: (0211) 16 888 600 | Fax: (0211) 16 888 601 | E-Mail: anwalt@aufrecht.de Partnerschaftsregister AG Essen Nr. 1036 | Verantwortlicher i.S.d. TMG: Rechtsanwälte Michael Terhaag LL.M. |
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