23.12.2021

Cartoon der Woche: Mehr als Respekt

Karikatur: Richard Mährlein
 
23.12.2021

We'll do our very best

Foto: Hüttmann

Ein paar Gedanken von Matthias Hüttmann

Ja, das muss die fränkische Fußballseele eingestehen, es gibt noch viel zu tun für die Fürther Spielvereinigung*. Zyniker könnten sagen, ja aufsteigen, das kann jeder. Aber nach der Euphorie, da geht es mit der Arbeit erst richtig los. Nun, noch ist nicht alle Tage Abend. Das mit dem aufrechten Gang hat zum Schluss doch schon ein bisschen besser geklappt. Denn abseits der Öffentlichkeit wurden Grundlagen geschaffen, die ein besseres Saisonende möglich machen können. Schließlich nutzen Ziele alleine bekanntlich recht wenig. Und manchmal müssen auch etwas unpopulärere Entscheidungen getroffen werden. Jedoch sollte man nicht alles über Bord werfen und erst mal seinen eingeschlagenen Weg weiter gehen, die selbst gesteckten Vorsätze vor Augen. Denn Geduld ist meist erfolgversprechender als Änderungen um deren selbst willen.

Das alles gilt genauso für die Energiewende wie auch für die neue Regierung: Hier ist ebenso nur der Anfang gemacht. Und auch hier sind die voraus liegenden Aufgaben überwältigend groß. Jetzt gilt es dranzubleiben und zumindest sein Bestes zu geben. Ob das reicht, wird man sehen. Aber wir alle zusammen - Regierung UND Bevölkerung - sollten alles dran setzen, die Chancen zu wahren und eine möglichst nachhaltige Zukunft anzustreben. Tatendrang und Euphorie sind hierfür gute Grundlagen.

Auch wenn das jetzt vermutlich ein wenig überraschend klingen mag: Es sollte vielleicht gar nicht das Ziel sein, eine dekarbonisierte Wirtschaft und Klimaneutralität anzustreben. Denn genau genommen ist unsere Kultur so gar nicht denkbar. Nahezu alles ist auf Produktion von Gütern ausgelegt. Und die werden in aller Regel nicht aus ausgemusterten Waren hergestellt, auch wenn das Cradle to Cradle-Prinzip einen großen Raum einnehmen muss. Wie soll auch eine Dekarbonisierung bei gleichzeitig anwachsender Produktmenge funktionieren? Wir sollten besser den Weg hin zu einer möglichst dekarbonisierten Wirtschaft und einer weitgehend klimaneutralen Welt gehen. Das sind keine rhetorischen Spitzfindigkeiten, sondern vielmehr wichtige Nuancen. Denn was wir heute alles als klimaneutral verkauft bekommen, dahinter steckt in aller Regel Greenwashing höchster Güte. Diese Produkte werden keineswegs dekarbonisiert hergestellt, und damit leben wir auch nicht klimaneutral. Vielmehr werden nach wie vor Treibhausgase ausgestoßen und Ressourcen ausgebeutet. Parallel dazu wird eine Gegenrechnung aufgemacht, die schädliches Verhalten kompensieren soll. Ehrlicher wäre es. konsequent einen Pfad des Aufhörens und Beendens zu beschreiten. Beispiel Verbrennerfahrzeuge: Es kann eigentlich kein Ausweg sein, lediglich genauso viele - zwar umweltfreundlichere - Fahrzeuge zu produzieren und damit funktionstüchtige Modelle, in die viel Aufwand an Energie und Ressourcen gesteckt wurde, zu ersetzen. Es sind einfach zu viele Fahrzeuge, die auch künftig produziert werden sollen.

Und das gilt für vieles auf „unserer“ Welt: Es ist ein Zuviel von allen möglichen Dingen. Zur Verdeutlichung: Schätzungen haben ergeben, dass es bereits mehr an künstlicher Masse als an natürlicher Biomasse auf dem Planeten gibt. Der Zuwachs an dieser toten Materie hat sich in den letzten hundert Jahren alle 20 Jahre verdoppelt. Im gleichen Tempo berauben wir uns demzufolge alle unserer Lebensgrundlagen. Das macht den langen Weg deutlich, der vor uns liegt. Aber wie heißt es so schön in einer Fußballweisheit: Das nächste Spiel ist immer das schwerste. Es gilt nach vorne zu blicken und sich weiter um eine lebenswerte Zukunft zu bemühen.

Die Redaktion der DGS-News wünscht Ihnen allen ein frohes Fest und einen guten Start in das Klimajahr 2022. Die DGS-News machen jetzt eine kleine Pause, am 14.01. erwachen wir wieder aus unserem Winterschlaf.


*Erklärung für Nichtfußballkenner: Die Fürther SpVgg ist 2021 das zweite Mal in die Erste Bundesliga aufgestiegen. Mit dem kleinsten aller vorstellbaren Etats kämpft sie dort erhobenen Hauptes mit dem Kleeblatt auf der Brust einen fast aussichtlosen Kampf. Aber auch wenn das Ziel des Nichtabstiegs unendlich weit entfernt zu sein scheint, ist es dennoch Ansporn, mit Leidenschaft dafür zu arbeiten. Das Foto zeigt im Übrigen eine der ersten Ü20-Anlagen, die 2020 aus der EEG-Förderung gefallen waren und rechts ganz klein, eine Satelitenschüssel mit dem Emblem jendes besagten Fußballvereins.

 
23.12.2021

Steuerliche Vereinfachung für Ü20-PV-Anlagen: Antrag noch dieses Jahr stellen

Foto: Thomas Seltmann

Ein Hinweis von Christian Dürschner

Wichtig: Bisher (BMF-Rundschreiben vom 02.06.2021) konnten nur PV-Anlagen mit einer Nennleistung von maximal 10 kWp auf privaten Wohngebäuden und einer Inbetriebnahme nach dem 31.12.2003 von der (ertragsteuerlichen) Vereinfachung profitieren (die DGS News berichteten).Dabei unterstellt das Finanzamt ohne weitere Prüfung, dass ein einkommensteuerlich unbeachtlicher Liebhabereibetrieb vorliegt, wenn der Anlagenbetreiber schriftlich erklärt, dass er die Vereinfachungsregelung in Anspruch nehmen möchte und die Voraussetzungen hierfür erfüllt. Die Erklärung wirkt auch für die Folgejahre. Mit seinem Rundschreiben vom 29.10.2021 hat das Bundesministerium der Finanzen den Kreis der berechtigten Antragsteller erweitert: Zukünftig können auch Betreiber von Ü20-PV-Anlagen von dieser Vereinfachungsregelung profitieren.

Der "Knackpunkt" dabei: Bei ausgeförderten Anlagen ist der Antrag bis zum Ablauf des Veranlagungszeitraums zu stellen, der auf den Veranlagungszeitraum folgt, in dem letztmalig die erhöhte garantierte Einspeisevergütung gewährt wurde. Das bedeutet: Für eine Ü20-PV-Anlage ist der Antrag in dem Jahr zu stellen, der auf das letzte Jahr der Fördervergütung folgt. Für PV-Anlagen, für die der EEG-Förderzeitraum zum 31.12.2020 abgelaufen ist, muss der Antrag also bis zum 31.12.2021 gestellt werden. Der Antrag kann formlos an das zuständige Finanzamt gerichtet werden, das Bayerische Landesamt für Steuern und die Oberfinanzdirektion Karlsruhe haben entsprechende Musterschreiben vorbereitet.

Links:

Rundschreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 29.10.2021

Merkblatt "Liebhaberei" des Bayerischen Landesamtes für Steuern vom 29.10.2021

Musterschreiben des Bayerischen Landesamtes für Steuern

Musterschreiben der Oberfinanzdirektion Karlsruhe (November 2021)

 
23.12.2021

Hauptzollämter wollen es ganz genau wissen

Eine Information von Sebastian Lange

Strom unterliegt der Stromsteuer. Wer seinen Strom aus dem Netz bezieht, zahlt für jede Kilowattstunde 2,05 Cent Stromsteuer. Für selbsterzeugten Solarstrom gilt dies dagegen in den meisten Fällen nicht. Dennoch wollen die Hauptzollämter, die für die Stromsteuer zuständig sind, ganz genau wissen, woher der Strom stammt und ob tatsächlich ein Ausnahmefall vorliegt. Viele Solaranlagenbetreiber haben daher jüngst Post vom Hauptzollamt erhalten. Diese Schreiben sollten Anlagenbetreiber besser ernst nehmen und gewissenhaft beantworten.

Denn auch wenn für Strom aus kleineren Solaranlagen im Ergebnis keine Stromsteuer zu zahlen sein soll, bedarf es unter Umständen der Mitwirkung der Anlagenbetreiber. Seit einer Gesetzesänderung in 2019 ist Solarstrom aus kleineren Anlagen nämlich nicht mehr generell von der Stromsteuer befreit. Um in den Genuss der Stromsteuerbefreiung zu kommen, benötigen nun grundsätzlich alle Anlagenbetreiber eine stromsteuerrechtliche Erlaubnis, die förmlich beantragt werden muss. Wer keine stromsteuerliche Erlaubnis hat, muss auch für den selbsterzeugten Strom Stromsteuer zahlen und entsprechende Stromsteueranmeldungen vornehmen.

Eine Ausnahme gibt es für Solaranlagen mit weniger als 1 MW installierter Leistung. Auch für diese Anlagen wird zwar eine Erlaubnis benötigt. Jedoch gilt der Selbstverbrauch im räumlichen Zusammenhang mit der Solaranlage als „allgemein erlaubt“ und muss daher nicht erst förmlich beantragt werden. Dabei ist allerdings zum einen zu beachten, dass das Stromsteuerrecht eigene Regelungen zur Anlagenzusammenfassung kennt, die vom EEG abweichen und die schneller zum Überschreiten der 1-MW-Grenze führen können. Zum anderen befreit auch dies nicht davon, unter Umständen eine Steueranmeldung abgeben zu müssen.

Nähere Informationen gibt es hier auf der Internetseite des Zolls sowie in der nächsten SONNENENERGIE.

 

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