Wenn dieser Newsletter nicht richtig angezeigt wird, klicken Sie bitte hier.
Corona-Newsletter | 28.01.2022
Guten Tag,
Unternehmen können für den Zeitraum vom 1. Januar bis 28. Februar 2022 unter Umständen auch dann Überbrückungshilfe erhalten, wenn die Betriebsschließung nicht angeordnet worden ist. Die entsprechende Sonderreglung hat das Bundeswirtschaftsministerium unverändert verlängert. Wenn aufgrund von angeordneten Corona-Zutrittsbeschränkungen (2G, 2G plus oder 3G) oder vergleichbaren Maßnahmen (Verbot touristischer Übernachtungen, Sperrstundenregelungen) die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs unwirtschaftlich ist, ist bei freiwilligen Schließungen oder Einschränkungen des Geschäftsbetriebs eine Anerkennung des resultierenden Umsatzeinbruchs als coronabedingt möglich, so der Bund.
Das Land hat ein neues Förderprogramm für Kunst und Kultur in der Pandemie aufgelegt. Dieses richtet sich unter anderem an Theater und Clubs. Anträge sollen hierfür ab 1. März gestellt werden können.
In Köln geht derweil die Diskussion über die Gebühr für die Außengastronomie weiter. Wir haben uns in den vergangenen Tagen verschiedentlich mit Betroffenen ausgetauscht und auch eine Umfrage durchgeführt. Wir setzen uns weiterhin für eine Aussetzung der Gebühren ein und fordern die Ratsparteien auf, in der nächsten Sitzung am 3. Februar einen entsprechenden Beschluss zu fassen.