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am 1. Oktober treten die Corona-Regelungen des neuen Infektionsschutzgesetzes in Kraft. Unternehmen, die nicht in bestimmten Bereichen wie der Krankenversorgung und Pflege oder im Personenverkehr tätig sind, sind von den Regeln allerdings nicht betroffen.
Das liegt auch daran, dass das Land Nordrhein-Westfalen keine strengeren Maßnahmen anordnen wird. Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann hat das mitgeteilt. Grundsätzlich räumt das Gesetz den Ländern diese Möglichkeit zwar ein. Maßnahmen wie etwa eine Maskenpflicht in Innenräumen wären in der aktuellen Situation aber nicht verhältnismäßig, sagt Laumann.
Aktualisiert hat der Bund übrigens auch die Corona-Arbeitsschutzverordnung. Sie verlangt von Unternehmen, ein betriebliches Hygienekonzept zu erstellen und Beschäftigte zu unterstützen, die sich impfen lassen wollen. Die Details finden Sie auf der Seite des Arbeitsministeriums.
Der erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld ist bis zum Ende dieses Jahres verlängert worden. Nicht verlängert worden ist dagegen die coronaspezifische Entschädigungsregelung für Selbstständige und Angestellte bei der Kinderbetreuung. Sie ist zum 23. September ausgelaufen.
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