Anzeige
Diesen vertraulichen Sonder-Report sollten Sie zu Ihrer Sicherheit stets griffbereit haben
Mit diesen 5 Urteilen stoppen Sie den Umsatzsteuer-Wahnsinn
Die Finanzämter haben aus der Umsatzsteuer eine ständig lauernde Bedrohung für Ihr Unternehmen gemacht:
Umsatzsteuerprüfer dürfen sogar unangemeldet bei Ihnen erscheinen! Immer wenn die Prüfer vermeintliche Fehler oder Ungereimtheiten vermuten, können sie auf der Matte stehen und Einblick in die Umsatzsteuerunterlagen verlangen. Gern bohrt das Finanzamt auch nach, wenn Sie hohe Vorsteuerbeträge geltend machen und Erstattungen wollen. Die Gefahr lauert überall – zumal die Vorschriften, Urteile und Gesetze zur Umsatzsteuer unübersichtlich und hochkompliziert sind.
Sagen Sie jetzt STOPP! Mit diesem einzigartigen Sonderreport weisen Sie Prüfer und Finanzämter in Ihre Schranken:
Neuer vertraulicher Sonder-Report „Die 5 wichtigsten Urteile, mit denen Sie Betriebsprüfern ihre Grenzen aufzeigen“ hier kostenlos herunterladen
In diesem Report finden Sie erstmals 5 Urteile, die Ihnen mehr Sicherheit vor Umsatzsteuerärger bringen:
- URTEIL 1: Der Prüfer meint: „Rücken Sie mal alle steuerrelevanten Daten Ihrer Firma raus!“ – doch Sie dürfen das verweigern!
- URTEIL 2: Damit müssen Sie nie wieder feilschen, welche Aufzeichnungen Sie in der Prüfung auszuhändigen haben.
- URTEIL 3: Rechnungen rückwirkend korrigieren: Geht jetzt! Und zwar auch gegen den Willen von Prüfern.
- URTEIL 4: Schluss mit dem Umsatzsteuer-Chaos bei den Reisekosten: Dieses Urteil erspart Ihnen das Aufschlüsseln jeder einzelnen Position.
- URTEIL 5: Dieses Urteil macht lahmen Beamten Beine: Berechnen Sie dem Finanzamt Zinsen, wenn Sie ewig auf Ihre Vorsteuervergütung warten müssen.
Verweisen Sie übereifrige Prüfer oder besserwisserische Sachbearbeiter. Mit den Urteilen aus diesem Report geht das endlich mühelos.
Hier kostenlos herunterladen