Liebe Leserin, lieber Leser, welcher Typ in Sachen „Geschenke besorgen“ sind Sie eigentlich? Es soll ja Menschen geben, die schon im Sommer die Weihnachtsgeschenke beisammen haben. Anderen fällt zwei Tage vor Weihnachten auf, dass es ja allmählich mal Zeit wird, sich darum zu kümmern. Immerhin dürfte es an diesem Heiligabend wenig panische Last-Minute-Käufer geben, denn der fällt auf einen Sonntag. Dafür wird dann vermutlich der Samstag bei manchem hektisch ... Wenn Sie sich wie die meisten Menschen schon derzeit Gedanken machen, was Sie Ihren Lieben schenken wollen, haben wir hinter dem vierten Türchen unseres Adventskalenders vielleicht ein paar Ideen für Sie. Denn dort finden Sie Anregungen, wie Sie kleine Geschenke mit wenig Aufwand selbst machen können. Gerade die persönliche Note, die solch ein selbstgebasteltes Geschenk besitzt, kommt immer gut an – es ist nicht nur individuell, sondern zeigt auch, dass man Zeit und Mühe investiert hat. Öffnen Sie das vierte Türchen und lassen Sie sich inspirieren! Wem Sie vermutlich nichts schenken wollen, ist das Finanzamt. Damit unliebsame und teure Bescherungen vom Fiskus ausbleiben, schenken wir Ihnen heute den Spezialreport „Elektronische Buchhaltung“. Denn gerade dort lauern viele Fallen, Stichwort „GoBD“. Mit dem Spezialreport erfahren Sie, worauf Sie achten müssen, damit Ihre Daten den Vorgaben der Finanzbeamten entsprechen. Das schützt Sie bei Betriebsprüfungen und verhindert unangenehme Nachzahlungen. Fordern Sie daher Ihr 4. Adventsgeschenk hier an!
Unser 4. Weihnachtsgeschenk für Sie +++ Betriebsprüfungs-Alarm +++ Nachzahlungen drohen +++ Jetzt vorbereiten und absichern! +++ Hightech-Schnüffler bald auch bei Ihnen? Wie die Prüfer vom Finanzamt 2018 Ihre Buchhaltung durchleuchten Die Grundsätze für die ordnungsgemäße elektronische Buchhaltung sind verschärft worden. Konsequenz: In 2018 schwärmen immer mehr Hightech-Schnüffler vom Finanzamt aus und überprüfen, ob Sie die strengen Anforderungen erfüllen. Die Gefahr dabei: Die Anforderungen sind genauso kompliziert und unübersichtlich wie der Titel der Vorschriften: „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)“ heißt das Regelwerk, in dem so viele teure Fallen lauern. Jetzt gibt es eine gute Nachricht: Die Steuer- und Finanzamts-Experten des Verlags haben das komplizierte Regelwerk durchleuchtet und für Sie in einem einfachen und sofort verständlichen Sonderreport zusammengestellt, wie Sie Ihre Buchhaltung absolut prüfungssicher machen. Ihr Vorteil: Sie gewinnen maximale Sicherheit vor Prüfungen und damit verbundene mögliche Nachzahlungen. Den Sonderreport können Sie heute erstmals anfordern – und das kostenlos. Hier einige Beispiel aus dem Inhalt, die Ihnen zeigen, wie wichtig es ist, jetzt zu handeln. Prüfen Sie schon heute, ob Ihre Daten den Vorgaben des Fiskus standhalten! - Welche E-Mails Sie in Ihrem Unternehmen unbedingt aufbewahren müssen
- Steuerfalle Excel und Co.: Machen Sie auch diesen Fehler?
- Wie Sie sich vor Steuernachzahlungen schützen
- Was Sie jetzt schon zur neuen Vorschrift „Kassen-Nachschau 2018“ wissen müssen
Dringende Empfehlung: Laden Sie sich den Sonderreport jetzt kostenlos herunter und checken Sie, ob Sie alle neuen Anforderungen erfüllen. Wenn sich die Prüfer anmelden, ist es zu spät dafür. Sonderreport hier herunterladen!
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Wir wünschen allen Lesern eine frohe Adventszeit und ein friedliches Weihnachtsfest
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