Newsletter für Betriebsräte: Psychische Gefährdungsbeurteilung richtig umsetzen
Wird dieser Newsletter nicht richtig angezeigt? » Zur Webseitenansicht
KW 3  
  2023
RECHTSPRECHUNG  |  PRAXISWISSEN  |  LESETIPPS
Liebe Leserinnen und Leser,
der Abeitgeber muss die Arbeitszeit aller Beschäftigten erfassen, so eine Grundsatzentscheidung des BAG. Gilt das auch für AT-Beschäftigte? Welche Zeiten müssen erfasst werden? Und welche Rechte stehen dem Betriebsrat zu? Wir haben Rechtsanwalt Dr. Michael Bachner dazu befragt.
 
Eine Studie der Krankenkasse DAK von 2022 zeigt: Die psychischen Belastungen von Beschäftigten am Arbeitsplatz steigen deutlich an. Arbeitgeber müssen diese Belastungen in einer Gefährdungsbeurteilung feststellen. Wie es richtig geht, lest Ihr in »Arbeitsschutz und Mitbestimmung« 1/2023. Jetzt 2 Ausgaben gratis testen!
Euch eine gute Woche!
 
Herzliche Grüße
 
 
Leslie Schilling
REDAKTION
 
AKTUELLE MELDUNGEN

 
Arbeitszeit
7 Fragen zur Arbeitszeiterfassung
 
In einer Grundsatzentscheidung hat das BAG klargestellt, dass Arbeitgeber die Arbeitszeit aller Beschäftigten aufzeichnen müssen. Doch lange war unklar, wie das umgesetzt werden soll. Jetzt liegen die Entscheidungsgründe des BAG vor. Wir haben Rechtsanwalt Dr. Michael Bachner dazu befragt.
 
WEITERLESEN

 
Betriebsräte-Preis
Deutscher Betriebsräte-Preis 2023: Bewerbungsaufruf
 
Bereits zum 15. Mal wird der »Deutsche Betriebsräte-Preis« ausgelobt. Ob Beschäftigungs- und Standortsicherung oder der Umgang mit den Herausforderungen durch Transformation und Digitalisierung – betriebliche Interessenvertretungen haben alle Hände voll zu. Grund genug, diese wichtige Arbeit zu würdigen und zur Bewerbung aufzurufen.
 
WEITERLESEN
modul b: Beste Bildung für Betriebsräte
RECHTSPRECHUNG

 
Arbeitszeit
Keine dienstlichen Nachrichten nach Feierabend
 
Beschäftigte müssen nach Feierabend keine dienstlichen SMS oder andere Mitteilungen des Chefs lesen. In ihrer Freizeit geänderte Dienstpläne müssen Arbeitnehmer erst mit dem nächsten Dienstbeginn zur Kenntnis nehmen – so das LAG Schleswig-Holstein.
 
WEITERLESEN

 
Arbeitsunfähigkeit
Krankmelden durch Boten ist erlaubt
 
Ein Arbeitnehmer darf sich beim Arbeitgeber auch über einen Boten krankmelden. Er ist nicht verpflichtet, den Vorgesetzten persönlich zu unterrichten – so das Arbeitsgericht Emden.
 
WEITERLESEN
PRAXISWISSEN

 
Podcast AiB-Audio
Wie Betriebsräte Arbeitszeit für die Beschäftigten gut regeln
 
Der Betriebsrat hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, über Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen sowie Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage mitzubestimmen – so definiert es eindeutig § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG. Soweit die Papierform – doch wie sieht es in der Praxis aus?
 
ZUM PODCAST

 
Aus »Arbeitsschutz und Mitbestimmung«
Psychische Gefährdungs-beurteilung richtig umsetzen
 
Seit 2013 schreibt das Arbeitsschutzgesetz explizit vor, dass Arbeitgeber auch psychische Belastungen bei der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigen müssen. Doch was so klar und einfach im Gesetz steht, bereitet in der Praxis nach wie vor erhebliche Probleme. »Arbeitsschutz und Mitbestimmung«1/2023 verrät, wie es geht.
 
WEITERLESEN
Feedback
Wie hat Euch der heutige Newsletter gefallen?
 
Hat Euch die Newsletter-Ausgabe gefallen? Habt Ihr Fragen, Anregungen oder Themenwünsche? Dann schreibt uns! Eure Meinung ist uns wichtig!
 
kontakt@ bund-verlag. de
LESETIPPS
BetrVG für den BetriebsratArbeits- und Sozialordnung 2023
Michael Bachner
 
Kittner
 
BetrVG für den Betriebsrat
 
Arbeits- und Sozialordnung 2023
 
Kommentar zum Betriebsverfassungsgesetz
 
Gesetze, Einleitungen, Übersichten
 
Ausgabe 2023 erscheint im Februar
 
Jetzt bestellen
Jetzt vorbestellen
Impressum:
Bund-Verlag GmbH
Emil-von-Behring-Str. 14
60439 Frankfurt/Main

 
Postanschrift:
Bund-Verlag GmbH, 60424 Frankfurt am Main
 
Web: w w w. bund-verlag. de
E-Mail: kontakt@bund-verlag.de
Tel.: +49 69 79 50 10-0
Geschäftssitz: Frankfurt/M.
HR B 29521 AG Frankfurt/M.
DE 811884906
 
Redaktion: Leslie Schilling
Verantwortlich für den Inhalt: Bettina Frowein
Geschäftsführer: Rainer Jöde

Copyright © 2023 Bund-Verlag GmbH
  Newsletter abbestellen
w w w. bund-verlag. de | Tel.: +49 69 79 50 10-20 | E-Mail : kontakt@bund-verlag.de