Zehn kostenfreie FFP2-Masken sollen für Hartz-IV-Bezieher reichen Hartz-IV-Bezieher können nicht mehr als insgesamt zehn kostenfreie FFP2-Masken verlangen. Auch wenn der pandemiebedingte Bedarf an Schutzmasken nicht im Hartz-IV-Regelbedarf berücksichtigt worden ist, liegt kein vom Jobcenter zu deckender Mehrbedarf vor, entschied das Sozialgericht Osnabrück in zwei am Dienstag, 16. März 2021, bekanntgegebenen Beschlüssen (Az.: S 50 AS 39/21 ER und S 50 AS 51/21 ER). Das Gericht stellte sich damit ausdrücklich gegen eine anderslautende Entscheidung des Sozialgerichts Karlsruhe. |