Ab dem 1.7.2019 dürfen Midi-Jobber mehr verdienen
| Liebe Leserin, lieber Leser, wenn Sie Arbeitnehmer in Minijobs oder in der sogenannten Gleitzone (Midi-Jobs) beschäftigen, müssen Sie sich aktuell auf zwei Änderungen einstellen: Bei den Minijobs ist zum 1.6.2019 der Umlagesatz zur Umlage für Mutterschaftsaufwendungen (U2) von 0,24% auf 0,19% des Arbeitslohns gesunken. Die Erstattung bleibt bei 100%. Diese Umlage - manchen ist das gar nicht bewusst - muss man auch für männliche Minijobber abführen! In der nächst-höheren Gehaltsstufe, bei den Midijobs, gibt es ab dem 1.7.2019 eine wichtige Änderung. Mehr dazu erfahren Sie im ersten Beitrag. Außerdem möchten wir an dieser Stelle noch einmal kurz darauf hinweisen, dass am 31.7. die Abgabefrist für die Einkommensteuer-, Umsatzsteuer- und Gewerbesteuererklärung endet. Aber da haben Sie sicher schon selbst dran gedacht - oder...? Falls nicht, wird es jetzt leider tatsächlich allerhöchste Zeit, sich intensiv der Steuererklärung zu widmen!
| Bis zum nächsten Mal Ihre | | Maike Backhaus Redaktion Steuertipps |
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