| | Jetzt können Internet-Junkies Ihnen nicht mehr schaden | | | | | | | Liebe Leserin, lieber Leser, stundenlang im Internet surfen, statt zu arbeiten. Solche Mitarbeiter kosten Ihren Betrieb tausende Euros pro Jahr. Bisher waren Sie als Chef dagegen so gut wie machtlos. Bis jetzt! Ab sofort dürfen Sie den Browserverlauf überprüfen. Selbst eine fristlose Kündigung ist nicht mehr ausgeschlossen. Dieses aktuelle Urteil gibt Ihnen nun grünes Licht!
| | |
| | Personenbezogene Daten: Wenn es nicht anders geht, dürfen Sie auch darin schnüffeln Der Fall: 5 Mal. In 30 Tagen. So oft hatte ein Mitarbeiter einer GmbH im Internet gesurft. Und das, obwohl ihm genau dies verboten war. Die Geschäftsführung der Firma hatte dazu kurzerhand den Browserverlauf des dienstlichen PCs des Mitarbeiters gecheckt – und dann gekündigt. Kurze Zeit später flatterte ihr die Kündigungsschutzklage des Arbeitnehmers auf den Tisch. Das Argument: Die Firma hätte die personenbezogenen Daten, mit denen sich die im Internet aufgerufenen Seiten feststellen lassen, nicht überprüfen dürfen.
| | |
| | So kommen Sie den Internet-Junkies in Ihrer Firma auf die Schliche Das Urteil: Durfte sie doch! Die Richter wiesen die Klage des Mitarbeiters ab. Haben Sie als Chef keine andere Chance, einen Mitarbeiter, der trotz Verbots im Netz surft, zu überprüfen, dürfen Sie dazu auch ohne Erlaubnis Ihres Mitarbeiters den Browserverlauf auf dem Rechner auswerten. Stellt sich dabei heraus, dass der Arbeitnehmer unerlaubt den betrieblichen Internetanschluss privat genutzt hat, kann das sogar seine fristlose Kündigung rechtfertigen (Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg, veröffentlicht am 12.02.2016, Aktenzeichen: 5 Sa 657/15). Tipp: Erteilen Sie Ihren Mitarbeitern, z. B. im Arbeitsvertrag, eine klare Arbeitsanweisung, wie sie mit dem betrieblichen Internetzugang umzugehen haben. Am besten holen Sie sich so auch gleich die Erlaubnis, die Verbindungsdaten im Browserverlauf überprüfen zu dürfen. Oder Sie verbieten die private Internetnutzung gleich ganz! Dann sind Sie auf jeden Fall auf der sicheren Seite und können die Verbindungsdaten immer dann checken, wenn es keine andere Möglichkeit gibt, Ihrem Mitarbeiter auf die Schliche zu kommen. | | |
| | Ihre Astrid Engel Redaktion Unternehmer-Wissen | | |
|
|
IMPRESSUM VNR Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG Theodor-Heuss-Straße 2-4 · 53177 Bonn Vorstand:Helmut Graf, Guido Ems · Amtsgericht Bonn, HRB 8165 · USt.-ID: DE812639372 Telefon: 0228 9550160 Fax: 0228 3696480 Internet: http://www.komma-net.de E-Mail: info@komma-net.de Haftungsausschluss: Sämtliche Beiträge und Inhalte des Newsletters sind sorgfältig recherchiert. Dennoch ist eine Haftung ausgeschlossen. Alle Rechte liegen bei der Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG. Nachdruck und Veröffentlichung, auch auszugsweise, sind nicht gestattet. Ausführliche Hinweise zum Datenschutz erhalten Sie hier. Sicherheit ist für uns oberstes Gebot. Unsere Systeme werden daher regelmäßig auf den aktuellsten Sicherheitsstandard gebracht. Wir versprechen, Ihre Daten vertraulich zu behandeln. Copyright © 2016 Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG |
| | |
|