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Sehr geehrter Herr Do,

drohen WhatsApp-Nutzern Abmahnungen? Das Amtsgericht Bad Hersfeld hat entschieden, dass der automatische Upload von Kontaktdaten bei WhatsApp rechtswidrig ist, wenn die Kontaktpersonen nicht zugestimmt haben. Das könnte weitreichende Folgen haben: Wer auf seinem Smartphone diesen Messenger-Dienst nutzt, muss dessen AGB zur Datenweitergabe akzeptieren. Für Eltern stellt das Gericht zudem gravierende Pflichten bei der Aufklärung und dem Schutz von Kindern auf - mehr dazu in unserem Newsletter!

Viel Vergnügen beim Lesen wünscht Ihnen

Christoph Finkenzeller
Online-Redakteur

PS: Sie wollen sich gegen Abmahnungen im Internet wehren? Testen Sie unser Online-Tool Abmahnungen im Internet online!

 
 
WhatsApp-Nutzung illegal?  
Das Amtsgericht - Familiengericht - Bad Hersfeld sieht in der Datenübermittlung durch den Messenger-Dienst „WhatsApp“ eine Rechtsverletzung. Wenn für die automatisch übertragenen Kontaktdaten aus dem Adressbuch des Smartphones nicht jeweils Zustimmungserklärungen vorliegen, drohen nach dem Gericht Abmahnungen. Eltern treffen demnach weitreichende Informations- und Schutzpflichten für ihre Kinder. Mehr erfahren 64110 © GlobalCommunication
 
Umfrage zur beruflichen Nutzung von mobilen Endgeräten und Apps durch Rechtsanwälte
Smartphones und Tablets sind aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken. Für fast jede Aufgabe gibt es eine passende App. Doch wie werden mobile Endgeräte von Rechtsanwälten beruflich genutzt? Wann wird das Smartphone gezückt und für welche Tätigkeiten vertrauen Rechtsanwälte auf den klassischen Desktop-Rechner? Diese Fragen möchten wir heute gerne gemeinsam mit Ihnen klären mit dem Ziel, Lösungen zu entwickeln, die dem mobilen Zeitgeist entsprechen und Ihnen persönlich einen zusätzlichen Mehrwert bieten. Um sicherzustellen, dass unsere Ideen wirklich Ihre Anforderungen erfüllen, würden wir Ihnen gerne ein paar kurze Fragen stellen. Machen Sie mit bei unserer kurzen Umfrage – nebenbei können Sie sich „Die 1.000 wichtigsten Arbeitshilfen für den Rechtsanwalt“ als tollen Gewinn sichern.

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Mietpreisbremse: Gericht hält Mieterschutzverordnung für unwirksam 
Das Amtsgericht München hat in einem Verfahren die für München geltende Mieterschutzverordnung für nicht anwendbar erklärt, weil diese nicht ausreichend begründet worden sei. Damit konnten im Streitfall nicht die Regelungen zur Mietpreisbremse angewendet werden. Die klagenden Mieter konnten demnach keine Auskunft nach § 556g BGB über die Höhe der vorhergehenden Miete verlangen. Mehr erfahren Petra Beerhalter © fotolia.de
 
Ironisches Arbeitszeugnis gilt nicht
In einem Zwangsvollstreckungsverfahren hat das Arbeitsgericht zwar nicht über den Zeugnisinhalt zu entscheiden. Ein polemisches bzw. betont ironisches Zeugnis genügt aber nicht den Mindestanforderungen an ein Arbeitszeugnis. In einem solchen Fall ist noch kein Zeugnis erteilt worden. Das hat das LAG Köln entschieden. Die Folgen muss in solchen Fällen der Arbeitgeber tragen. Mehr erfahren
 
Privater Pkw-Verkäufer haftet für falsche Angaben
Ein Kfz-Händler kann von einem privaten Verkäufer die Rückabwicklung eines Kaufvertrags über einen Gebrauchtwagen verlangen, wenn das Fahrzeug entgegen den Vereinbarungen Nachlackierungen aufweist und nicht unfallfrei ist. Das kann auch dann gelten, wenn der Händler das Fahrzeug vor Vertragsabschluss in der eigenen Werkstatt untersucht hat. Das hat das OLG Hamm entschieden. Mehr erfahren
 
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