Sehr geehrte Damen und Herren,

das Baurecht hat in den letzten Jahren fast schon revolutionäre Änderungen erfahren. Durch die gesetzlichen Neuregelungen und den unterschiedlichen Verjährungsregelungen zwischen BGB und VOB/B fällt es vielen deshalb immer schwerer, den Überblick zu behalten. Die Folge: Viele Ihrer Kollegen tappen in die Verjährungsfalle!

Damit Ihnen das nicht passiert und Sie auch bei komplizierten Sachverhalten und Fristsetzungen im BGB und VOB/B alle Verjährungsfallen im Blick behalten, haben wir das Praxishandbuch „Erfolg in Baustreitigkeiten“ entwickelt.


 
     
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  Als Dankeschön erhalten Sie zusätzlich den Spezialreport „Gefährliche Verjährungsfallen am Bau“. Anhand von 22 Verjährungsfallen zeigen wir Ihnen, wie Sie im Baurecht den Überblick behalten und den typischen Verjährungsproblemen aus dem Weg gehen.

Verjährungsprobleme gibt es z. B. im Zusammenhang mit


  • der geänderten Regelverjährungsfrist von 30 auf drei Jahre
  • der Streitverkündung
  • dem selbständigen Beweisverfahren (sBV)
  • der richtigen Berechnung des Hemmungszeitraums
  • Mängelansprüchen bei Mängeln, die vor der Abnahme entstehen
  • dem Neubeginn der Verjährung gem. § 212 BGB
  • der Sonderregelung des § 13 Abs. 5 Nr. 1 VOB/B (Quasi-Neubeginn der Verjährung von zwei Jahren)
 
     
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Kainz (Hrsg.)
Erfolg in Baustreitigkeiten
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4 Bände, DIN A5, ca. 3.900 Seiten,
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  Mit freundlichen Grüßen

Jochen Weisweiler
Kundenberatung




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