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2. Januar 2018: Blitzschnell hat der Bundestag nach der Wahl ein Gesetz verabschiedet, das ihm noch mehr Geld in die ohnehin überfüllten Kassen spülen soll. Und Sie sollen zahlen! Stellen Sie sich vor, Sie erhalten einen Brief von der Deutschen Rentenversicherung: Tausende Euros an Nach- und Vorauszahlungen in die Rentenkasse - ohne dass Sie je etwas von Ihrem hart verdienten Geld wiedersehen. Nein, auch nicht, wenn Sie in Rente gehen.
Denn das ist noch so lange hin, dass es den Staat nicht interessiert. Hauptsache, er kann sich heute an Ihnen bedienen.
Sie können das verhindern - aber nur, wenn Sie jetzt schnell handeln. Schnell - das heißt: VOR der Bundestagswahl. Klicken Sie hier und lesen Sie im neuen Gratis-Ratgeber „Wichtige Weichenstellungen vor der Bundestagswahl“ eine verblüffend einfache Lösung. Diese Lösung ist so wirkungsvoll, dass alle, die sie nicht kennen, sich nach dem 24. September 2017 verzweifelt die Haare raufen und sagen werden: „Warum habe ich das nicht früher erfahren?“
Sichern Sie sich jetzt noch schnell alle Vorteile und schützen Sie sich vor der schleichenden Enteignung durch den Staat - mit einem Klick hier. Dann kommt unser topaktueller Ratgeber „Wichtige Weichenstellungen vor der Bundestagswahl“ noch heute per Sofortdownload zu Ihnen!
UNTERNEHMENSGRÜNDUNG UND -FÜHRUNGLöschpflichten: Bereiten Sie jetzt Ihr Unternehmen auf aktuelle und zukünftige Anforderungen vor12.09.2017Im Mai 2018 tritt die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) an die Stelle des aktuellen Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Damit werden Änderungen bei den Löschpflichten akut. Unter anderem sorgt das „Recht auf Vergessenwerden“ für Handlungsbedarf. Höchste Zeit, dass Sie das Löschkonzept in Ihrem Unternehmen auf Herz und Nieren prüfen.Selbstständig? So entschlüsseln Sie Ihren Steuerbescheid11.09.2017Dass sich die Steuerbescheide des Finanzamts durch Übersichtlichkeit auszeichnen – davon kann wohl keine Rede sein. Dazu kommt das Kleingedruckte, das unter Umständen recht umfangreich sein kann. Wir helfen Ihnen mit einer Schritt-für-Schritt-Anleitung, Ihren Steuerbescheid auf Herz und Nieren zu prüfen. Anzeige
Nach jeder Kündigung stehen Sie in der Pflicht, ein korrektes Arbeitszeugnis auszustellen
Meine Empfehlung: Schreiben Sie kein Arbeitszeugnis mehr, bevor Sie hier geklickt haben!
Denn mit diesem Klick fordern Sie das für Sie reservierte Exemplar des Zeugnis-Manager 2.0 kostenlos an.
Lassen Sie sich diese Gelegenheit nicht entgehen. Denn mit dem Zeugnis-Manager 2.0, einer Software der Zeugnis-Extra-Klasse, geht das Formulieren von Arbeitszeugnissen plötzlich einfach, rechtssicher und zeitsparend:
Egal ob „sehr gut“ oder „mangelhaft“:
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Alle Zeugnisformulierungen sind anwaltsgeprüft und rechtssicher. Ärger mit Zeugnissen können Sie damit getrost vergessen. Und das Beste: Der neue Zeugnis-Manager 2.0 kommt GRATIS zu Ihnen. Klicken Sie jetzt einfach hier!
PERSONAL UND ARBEITSRECHTJetzt erst gleicher Lohn für Frauen und Männer?12.09.2017Bereits seit einer gefühlten Ewigkeit gibt es das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), welches eine willkürliche Schlechterstellung bestimmter Gruppen, insbesondere auch von Frauen, verbietet. Der Gesetzgeber ließ es sich aber nicht nehmen, jetzt noch einen draufzusetzen. Aber sind damit auch wirkliche Erneuerungen für Ihr Unternehmen verbunden?Betriebsveranstaltungen: Nicht immer ist die Berufsgenossenschaft zuständig09.09.2017Ein gemeinsamer Umtrunk im Hotel nach einer betrieblichen Veranstaltung ist nichts Außergewöhnliches und kann den Zusammenhalt unter Kollegen stärken. Doch was ist, wenn etwas passiert? Sind die Mitarbeiter über die betriebliche Unfallversicherung abgesichert? Ein aktuelles Urteil des Bundessozialgerichts (BSG, 30.3.2017, AZ: B 2 U 15/ 15 R) zeigt: Grundsätzlich nicht. Das gilt besonders dann, wenn viel Alkohol geflossen ist.FINANZEN UND STEUERNWarum und Wie Ihr Unternehmen in Nichtraucherschutz investieren sollte13.09.2017In vielen Unternehmen wird nach wie vor fleißig geraucht. Das ist bedauerlich. Zigarettenkonsum von Mitarbeitern hat für alle Beteiligten nur Nachteile: Raucher legen häufiger Pausen ein und werden schneller krank, die größere Zahl der nicht rauchenden Kollegen fühlt sich vom Rauch bzw. vom Geruch nach altem Qualm belästigt und findet es ungerecht, dass Raucher öfter an ihrem Arbeitsplatz fehlen.Abfindungen: Begünstigse Besteuerung gilt auch beim Aufhebungsvertrag06.09.2017Abfindungsleistungen an Mitarbeiter sind manchmal unumgänglich, wenn schwer oder nicht kündbare Mitarbeiter gehen sollen. Häufig vereinbaren die Parteien in solchen Fällen einen Aufhebungsvertrag in Verbindung mit einer Abfindung. Die Lohnsteuer für eine Abfindung können Sie nach der Fünftelregelung ermäßigt versteuern. Das gilt auch dann – wie aus einem aktuellen Urteil des Finanzgerichts (FG) Münster hervorgeht –, wenn der Mitarbeiter den Aufhebungsvertrag selbst vorgeschlagen hat (vom 17.3.2017, AZ: 1 K 3037/14 E). Anzeige
Gratis-Aktion: Spezial-Report „Projektmanagement“
Erfolgreiches Projektmanagement 2017:
Wie Sie Projekte effizient durchführen und Ihre Projektziele garantiert erreichen
Kennen sie die drei Kriterien, an denen Sie erkennen, ob Projekte bei Ihnen erfolgreich durchgeführt werden oder nicht?
1. Qualität: Stimmt die Qualität Ihres Projektergebnisses und stimmt auch die Qualität der Projektabwicklung? 2. Kosten: Werden die geplanten Projektkosten eingehalten bzw. haben sich sogar Einsparpotenziale ergeben? 3. Timing: Halten Sie den geforderten Projektzeitplan ein oder überziehen Sie ihn zeitlich?Damit Ihre Projekte ab sofort diese Kriterien erfüllen, stelle ich Ihnen heute meinen neuen GRATIS-Spezialreport „Projektmanagement“ zum Sofort-Download bereit.
Lesen Sie:
Mit diesen 6 Erfolgsfaktoren bekommen Sie die Vielzahl Ihrer Projekte besser in den Griff. Checkliste: So setzen Sie eine klar strukturierte Projektplanung auf. Schlagkräftige Mannschaft: So finden Sie die richtigen Mitarbeiter für Ihr Projekt-Team. Scrum: Was Sie von der IT-Abteilung über agiles Arbeiten lernen können. 7 Regeln für eine effektive Projektkommunikation. So lösen Sie Konflikte bei der Zusammenarbeit von Linie und Projektmanagement. Projektmarketing: So machen Sie Ihre Projekterfolge für jedermann sichtbar.Sie brauchen für Ihren Gratis-Spezialreport „Projektmanagement“ nur hier zu klicken!
MARKETING UND VERTRIEBLokale Suchmaschinenoptimierung: Mit diesen SEO-Tipps finden Sie die Kunden vor Ort08.09.2017Wie funktioniert die lokale Suchmaschinenoptimierung? Worauf müssen Sie achten, um in den Suchergebnissen prominent angezeigt zu werden? Wir wollten es genau wissen und haben den SEO-Experten Felix Prosch von felix.media gebeten, aus dem „lokalen SEO-Nähkästchen“ zu plaudern und für Sie die aktuellen SEO-Kriterien für ein lokales Geschäft aufzuschlüsseln. Sein Wissen und seine Tipps helfen Ihnen dabei, Ihren Online-Erfolg zu sichern.Verkaufsgespräch richtig führen: Das ist doch Ihren Kunden egal!05.09.2017Seit Jahrzehnten fällt den Herstellern von Nassrasierern nichts Besseres ein, als ihren Rasierern alle paar Jahre eine weitere Klinge hinzuzufügen und das als große Innovation zu verkaufen: „Jetzt mit 9 Klingen!“ Wer so argumentiert, wird beim Kunden wenig Erfolg haben. Denn Kunden interessieren sich nicht für technische Details, sondern ganz konkret dafür, welchen Vorteil sie durch den Kauf eines Produkts oder einer Leistung haben.ARBEITSSICHERHEITDesk-Sharing: Alles, was Sie über geteilte Arbeitsplätze wissen müssen10.09.2017Viele Angestellte verbringen einen Großteil ihrer Arbeitszeit im Außendienst. Ihren Schreibtisch im Büro nutzen sie nur gelegentlich für Planung und Reporting. Darum teilen sich mehrere Kollegen einen Schreibtisch – das sogenannte Desk-Sharing gibt es immer häufiger. Erfahren Sie mehr über die Chancen und darüber, wie Sie die Risiken minimieren können.Was Ihre Mitarbeiter über Flüssiggasflaschen wissen sollten01.09.2017Flüssiggasflaschen sind äußerst beliebt. Von Grills und Terrassenheizstrahlern in der Gastronomie über Heißrauchanlagen in der Fleischwirtschaft bis zu Gaslötkolben und Bitumenkochern beim Bau und Straßenbau werden sie in vielen Branchen täglich eingesetzt. Dabei wird im Arbeitsalltag schnell vergessen, dass schon kleine Bedienfehler fatale Folgen haben können. Der folgende Beitrag zeigt Ihnen, welche Aspekte in keiner Unterweisung zu Flüssiggas fehlen dürfen. Anzeige
Endlich: Jetzt wird die Trennung von unkündbaren Mitarbeitern sehr viel leichter!
Die Kündigung von Mitarbeitern ist ein schwieriges Kapitel. Schon der normale Kündigungsschutz stellt oft eine große Hürde dar. Besonders kompliziert wird es aber dann, wenn Sie noch den sogenannten Sonderkündigungsschutz beachten müssen.
Die gute Nachricht:
Doch auch vermeintlich „unkündbare“ Mitarbeiter sind eben nicht ganz unkündbar. Egal ob Mütter im Mutterschutz, Mitarbeiter in Eltern- oder Pflegezeit, Betriebsratsmitglieder, Auszubildende oder schwerbehinderte Kollegen: Wenn Sie als Arbeitgeber die jeweils einschlägigen Regeln kennen und richtig umsetzen, sind auch hier Kündigungen durchaus möglich und rechtlich erlaubt.
Mein Tipp:
Das Wissen dazu liefert Ihnen GRATIS der neue Arbeitgeber-Spezialreport „Kündigung von Unkündbaren“. Voll mit Praxistipps – und einem Fahrplan zur rechtssicheren Kündigung, der Sie als Arbeitgeber und Ihre Kündigungsentscheidung unangreifbar macht! Klicken Sie zum kostenlosen Download JETZT hier. Denn die nächste Kündigung kommt bestimmt!
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