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Sehr geehrter Herr Do,

unangekündigte bzw. zeitnahe Prüfungen des Finanzamts sind wohl das Letzte, was sich Ihre Mandanten wünschen. Jetzt hat das BMF erstmals genauere Hinweise zu der neu eingeführten Kassennachschau zusammengestellt: Welche Aufzeichnungssysteme sind betroffen? Was dürfen die Prüfer? Welche Maßnahmen sind möglich? Welche Aufzeichnungen müssen vorgelegt werden? Erfahren Sie mehr zum Ablauf einer Kassennachschau sowie zu Rechten und Pflichten des Fiskus und Ihrer Mandanten in unserem Newsletter!

Viel Vergnügen beim Lesen wünscht Ihnen

Christoph Finkenzeller
Online-Redakteur

 
 
 
 
  Kassennachschau: BMF-Schreiben klärt erstmals Rechte und Pflichten  
 
 

Das „Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“ sieht seit Jahresanfang eine Kassennachschau vor, mit der Kassenaufzeichnungen und Buchführung zeitnah durch die Finanzbehörden überprüft werden können. Jetzt hat das BMF erstmals hierzu die Rechte und Pflichten von Steuerpflichtigen und Fiskus näher erläutert. Auf mögliche Prüfungen sollten sich Betroffene vorbereiten.

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  Bauleistungen: Wer schuldet die Umsatzsteuer bei Anzahlungen?  
 
 

Das BMF hat den Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) im Bereich der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen geändert. Demnach gilt für das „Reverse-Charge-Verfahren“ bezüglich von Anzahlungen: Für den Übergang der Steuerschuldnerschaft auf den Leistungsempfänger müssen die entsprechenden Voraussetzungen bereits zum Zeitpunkt der Vereinnahmung der Anzahlung vorliegen.

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