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Sehr geehrter Herr Do,

auch brave Steuerzahler mögen keine Betriebsprüfungen. Aber wen muss man eigentlich alles hereinlassen, wenn die Finanzbeamten vor der Tür stehen? Immer häufiger sind sog. Gewerbesteuerprüfer dabei. Das Finanzgericht Düsseldorf hat das zuletzt gebilligt - aber es gibt auch wichtige Ausnahmen. Wenn Sie Ihre Mandanten optimal bei einer Außenprüfung unterstützen wollen, sollten Sie auf solche und andere Formalien achten. Unser Newsletter erläutert das Urteil und zeigt, was Sie in aktuellen Fällen tun können!

Viel Vergnügen beim Lesen wünscht Ihnen

Christoph Finkenzeller
Online-Redakteur

 
 
 
 
  Betriebsprüfung: Wem muss Zutritt gewährt werden?  
 
 

Bei einer Außenprüfung stellt sich die Frage, wer am Prüfungsverfahren teilnehmen darf. Das Finanzgericht Düsseldorf hat bestätigt, dass Finanzämter die Beteiligung von Gemeindevertretern festlegen können. Gemeinden gehen verstärkt dazu über, Gewerbesteuerprüfer einzuschalten, um ihre Einnahmequelle zu sichern. Bei einer Konkurrenzsituation mit städtischen Unternehmen können Ausnahmen greifen.

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  Erbbaurecht: Zinsen sind keine Anschaffungskosten  
 
 

Stellen die Zinsen für ein Erbbaurecht Anschaffungskosten dar? Und wann entsteht ein steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn? Der BFH hat entschieden, dass Erbbauzinsen keine Anschaffungskosten für den Erwerb des Erbbaurechts sind - sondern Entgelt für die Nutzung des erbbaurechtsbelasteten Grundstücks. Das Erbbaurecht ist demnach ein eigenständiges Wirtschaftsgut, unabhängig vom Grundeigentum.

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