Ausgabe vom 10. Dezember 2019 | |
| |
| | | | Vielen Dank fr Ihr Interesse! - Zuknftig informieren wir im ADAC Newsletter unter der Rubrik "Recht und Rat"
Sehr geehrter Herr , heute erhalten Sie den letzten ADAJUR-Newsletter und wir bedanken uns sehr herzlich fr Ihr jahrelanges Interesse. Zuknftig informieren wir Sie im ADAC Newsletter unter der Rubrik "Recht und Rat". Wir freuen uns, Sie dort begren zu drfen. Melden Sie sich an! Einfach im untenstehenden Informationskasten "Recht und Rat - Melden Sie sich an!" auf "Hier" klicken, die Rubrik auswhlen und den ADAC Newsletter abonnieren. Wir wnschen Ihnen und Ihrer Familie frohe Weihnachten und einen guten Start ins Neue Jahr 2020. Wir sind da - mit "Recht und Rat". Ihre Clubjuristen | | |
| "Recht und Rat" - Melden Sie sich an! | |
| | | | Dies ist die letzte Ausgabe des ADAJUR-Newsletters. Die Clubjuristen stehen Ihnen zuknftig im ADAC Newsletter mit "Recht und Rat" zur Seite. Melden Sie sich dort an und abonnieren Sie die Rubrik "Recht und Rat". Hier |
| | |
| | | | Was muss ich nach einem Unfall, auch im Ausland, beachten und wie gehe ich am besten vor? Der Europische Unfallbericht ist ein gutes Hilfsmittel fr die sptere Unfallregulierung. Jetzt in sechs Sprachen. Mehr |
| | |
| Insolvenz von Airlines oder Reiseveranstalter | |
| | | | Insolvenzen bei Fluggesellschaften und Reiseveranstaltern sind leider kein Einzelfall. Aktuelles Beispiel ist die Insolvenz des britischen Veranstalters Thomas Cook, zu dem unter anderem die deutschen Tchter Condor und Neckermann gehren. Was knnen Reisende tun? Mehr |
| | |
| | | | Sobald der erste Schnee fllt und die Straen glatt werden, tauchen viele Fragen auf. Wo muss eigentlich gerumt und gestreut werden? Und in welcher Zeit? Wer muss sich worum kmmern? Mehr |
| | |
| DAR: Verkehrssicherungspflichten bei Rum- und Streupflichten | |
| | | | Die DAR-Leseprobe errtert die Entscheidung des BGH vom 2.7.2019 zum Thema der Verkehrssicherungspflichten im Zusammenhang mit der Rum- und Streupflicht auf einem Supermarktparkplatz und stellt allgemeine Grundstze dar. Mehr |
| | |
| | Dok.Nr: 110947, KG vom 13.06.201922 U 176/17 Die Grundstze, nach denen einem Nachzgler bei einer durch Lichtzeichenanlage geregelten Kreuzung durch den eigentlich nunmehr bevorrechtigten Querverkehr das Verlassen der Kreuzung ermglicht werden soll, gelten dann nicht, wenn der Nachzgler beim Wechsel der Lichtzeichen noch nicht den inneren Bereich der Kreuzung erreicht hat, sog. unechter Kreuzungsrumer. (Aus den Grnden: ...Unstreitig wurde die Zeugin als drittes linksabbiegendes Fahrzeug aufgehalten. Damit spricht schon nach den rtlichen Gegebenheiten nichts dafr, dass die Zeugin das innere Kreuzungsviereck bereits erreicht hatte. Ein Mitverschulden der Bekl. am Unfallgeschehen ist nicht anzunehmen. Die Betriebsgefahr des vorfahrtsberechtigten Beklagtenfahrzeugs tritt hinter dem groben Vorfahrtsversto der Zeugin, die nach Erlschen des grnen Rumpfeils von einer Freigabe der Kreuzung fr den Querverkehr nach 37 II Nr.1 S.1 StVO ausgehen musste, zurck...). Mehr... ADAJUR-ARCHIV zurck |
Dok.Nr: 110948, OLG BRANDENBURG vom 11.06.20192 B 53 SS-OWI 132/19 95/19 Der Grad der berschreitung der zulssigen Hchstgeschwindigkeit ist ein starkes Indiz fr fahrlssiges bzw. vorstzliches Handeln. (Aus den Grnden: ...Dass das Tatgericht einen vorstzlichen Geschwindigkeitsversto bejaht hat, liegt nach den getroffenen Feststellungen nahe und ist nicht zu beanstanden. Grundstzlich ist davon auszugehen, dass aufgestellte Verkehrszeichen von den Verkehrsteilnehmern auch wahrgenommen werden. Je hher die prozentuale berschreitung ausfllt, desto eher wird sie von einem Kraftfahrer, der die zulssige Hchstgeschwindigkeit kennt, auf Grund der strkeren Fahrgerusche und der schneller vorbeiziehenden Umgebung bemerkt. Bei einer berschreitung um beinahe 50% liegt auch auerorts ein solches Bewusstsein nahe. Bei der vorliegend festgestellten berschreitung der zulssigen Hchstgeschwindigkeit auerorts um mehr als 100% unterliegt die Annahme vorstzlichen Handelns keinen Bedenken, sofern - wie hier - keine besonderen Umstnde vorliegen...). Mehr... ADAJUR-ARCHIV zurck |
Dok.Nr: 110949, OLG CELLE vom 02.05.201914 U 183/18 1.Wer ein ffentliches Verkehrsmittel betritt, wei, dass die Fahrer unter Zeitdruck stehen und ihren Fahrplan einhalten mssen, sodass sie gezwungen sind, zgig anzufahren. Wer sich in einer solchen Situation Zeit nimmt, einen Sitzplatz in Ruhe auszuwhlen, muss selbst dafr Sorge tragen, dass die typischen Gefahren der ffentlichen Nahverkehrsmittel - wie Anfahrruck, unvermitteltes Bremsen, rutschiger Boden durch Nsse oder Stolperfallen durch abgestellte Taschen - ihn nicht zu Fall bringen. 2.Gibt es keinerlei Anhaltspunkte fr eine sonstige Ursache des Sturzes eines Fahrgastes, spricht ein Anscheinsbeweis dafr, dass der Sturz jedenfalls weit berwiegend auf mangelnde Vorsicht des Fahrgastes zurckzufhren ist. Kann der Anscheinsbeweis nicht entkrftet werden, tritt die auf Seiten des Betreibers des Linienbusses zu bercksichtigende Betriebsgefahr vollstndig zurck. Mehr... ADAJUR-ARCHIV zurck |
Dok.Nr: 110950, OLG BRANDENBURG vom 25.02.20191 B 53 SS-OWI 41/19 45/19 1.Von einem indizierten Fahrverbot wegen eines Geschwindigkeitsverstoes kann in einem Urteil nur dann abgesehen werden, wenn der Tatrichter alle Details festgestellt und dargelegt hat. 2.Macht der Betr. geltend, nur so schnell gefahren zu sein, um noch rechtzeitig auf die Toilette zu kommen, mssen Umstnde festgestellt werden, die einen rechtfertigenden Notstand oder eine notstandshnliche Lage ergeben, um den Betr. freisprechen zu knnen oder von einem Fahrverbot ganz oder teilweise absehen zu knnen. (Aus den Grnden: ...Fr die Annahme eines rechtfertigenden Notstandes gilt ein strenger Beurteilungsmastab. Hierbei wird nicht nur zu prfen sein, ob das geschtzte Interesse das beeintrchtigte wesentlich berwiegt, sondern auch, ob durch die Geschwindigkeitsberschreitung berhaupt ein erheblicher Zeitgewinn erzielt worden ist und sich der Betr. nicht anders als durch zu schnelles Fahren htte helfen knnen...). Mehr... ADAJUR-ARCHIV zurck |
Dok.Nr: 110951, LG DORTMUND vom 14.11.201821 S 47/18 1.Wird in einer Waschstrae die Antenne eines Taxis, die nicht eingefahren war, abgerissen und sind am nachfolgenden Fahrzeug nach dem Waschvorgang Lackschden gegeben, kann davon ausgegangen werden, dass sich die Antenne in den Waschlappen verfangen und die Lackschden verursacht hat. 2.Entsteht ein Schaden bei der Reinigung durch ein auf einem Frderband stehendes Fahrzeug in einer Waschstrae, ist dieser Vorfall nicht dem Betrieb des Fahrzeugs zuzurechnen. (Aus den Grnden: ...Die Mglichkeit, dass sich aus frheren Waschvorgngen bereits andere Metallteile in den Waschlappen der Anlage verfangen htten und hier ausgerechnet und ausschlielich an den beiden Fahrzeugen, die unmittelbar hinter dem Taxifahrzeug fr die Beschdigungen gesorgt htten, ist nur theoretischer Natur. Der Bekl. war, als er den Fahrzeugwaschvorgang fr das an diesem Tag von ihm benutzte Taxi-Fahrzeug startete, verpflichtet, die Antenne einzuschieben. Diese Verpflichtung bestand nicht nur im eigenen Interesse...). Mehr... ADAJUR-ARCHIV zurck |
Dok.Nr: 110952, BVERWG vom 04.07.20193 C 24/17 Der Anspruch auf Genehmigung einer Ausnahme von der Pflicht, beim Motorradfahren einen geeigneten Schutzhelm zu tragen, besteht nicht bereits dann, wenn der Betr. am Tragen eines Schutzhelms gehindert ist. Eine Reduzierung des behrdlichen Ermessens auf Null kommt nur in Betracht, wenn dem Betr. ein Verzicht auf das Motorradfahren aus besonderen individuellen Grnden nicht zugemutet werden kann. Das gilt auch fr Personen, die aus religisen Grnden einen Turban tragen. (Aus den Grnden: ...Durch die in 21a II S.1 StVO angeordnete Pflicht, beim Motorradfahren einen geeigneten Schutzhelm zu tragen, wird zwar niemand an der Praktizierung seines Glaubens gehindert. Bei Befolgung der von ihm als verbindlich empfundenen Bekleidungsvorschriften muss der Kl. aber auf das Motorradfahren verzichten. Anhaltspunkte dafr, dass der Kl. gerade auf die Nutzung eines Motorrades angewiesen sein knnte, hat das Berufungsgericht nicht festgestellt. Der Kl. besitzt einen Lieferwagen...). Mehr... ADAJUR-ARCHIV zurck |
Dok.Nr: 110953, VG AUGSBURG vom 09.09.2019AU 7 K 18/1240 Nimmt ein Fahrradfahrer mit 1,77%o am Straenverkehr teil, woraufhin er aufgefordert wird, ein medizinisch-psychologisches Gutachten beizubringen und bringt er dieses nicht bei, kann die Fahrerlaubnisbehrde dem Fahrradfahrer untersagen, fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge fhren zu drfen. (Aus den Grnden: ...Die Manahme erweist sich als verhltnismig. Fr eine wenigstens bedingte Eignung der Kl. zum Fhren von Fahrrdern und Mofas bestehen keine Anhaltspunkte, da gem 11 VIII S.1 FeV wegen der Nichtvorlage des zu Recht geforderten medizinisch-psychologischen Gutachtens auf ihre vllige Nichteignung geschlossen werden durfte. Hierbei ist vor allem auch zu sehen, dass die zur berprfung der Fahreignung anlassgebende Alkoholfahrt gerade mit einem Fahrrad erfolgte und es daher widersprchlich wre, dessen Gebrauch ohne positives Gutachten weiter zuzulassen. Da kein Gutachten beigebracht wurde, bleibt der Fahrerlaubnisbehrde letztlich keine andere Mglichkeit...). Mehr... ADAJUR-ARCHIV zurck |
Dok.Nr: 110954, AG FRANKFURT AM MAIN vom 21.01.201930 C 3746/18 1.Ein auergewhnlicher Umstand liegt nicht vor, wenn ein Flug wegen des drohenden Eintritts eines Nachtflugverbots am Zielflughafen annulliert wird. 2.Legt ein Reisender nach einer Flugannullierung keinen Beleg fr die erforderliche Unterkunft vor, kann das Gericht den Umfang des Ersatzanspruches nach 287 ZPO schtzen. 3.Wird dem Fluggast nach einer Flugannullierung keine Alternativbefrderung angeboten und bucht er selbst eine solche, sind ihm diese Kosten zu ersetzen. (Aus den Grnden: ...Fr die Zeit des Nachtflugverbots besteht - von den Ausnahmen abgesehen - keine Betriebserlaubnis. Es liegt somit innerhalb des betrieblichen Risikos der Bekl., wenn diese planmig Flge zu Zeitpunkten anbietet, an denen geringfgige Versptungen bereits dazu fhren, dass Flge aufgrund des Nachtflugverbotes am Zielort nicht mehr vertragsgem ausgefhrt werden knnen. Ursache einer Annullierung ist dann nicht der Grund fr die geringfgige Verzgerung, sondern das Nachtflugverbot...). Mehr... ADAJUR-ARCHIV zurck |
|
| | |
| | | | Anzeige: DAR-Extra 2018 "Musterfeststellungsklage"
Am 1.11.2018 ist die Musterfeststellungsklage eingefhrt worden. Verbraucher haben nun die Chance, Ihre Rechte gegenber Unternehmern - wie z. Bsp. in "Sachen Abgasmanipulation von VW"- einfacher durchzusetzen. Das DAR Extra 2018 bietet zum Thema "Musterfeststellungklage" brandaktuell interessante und umfassende Beitrge.
Weitere DAR-Extra Hefte:
DAR-Extra 2017 "Fahrverbot" DAR-Extra 2016 "Automiete aktuell" Die DAR-Extra-Hefte kosten jeweils 16 Euro zuzglich Versandkosten; Bestellungen per Fax unter 089/7676-90825, unter www.deutsches-autorecht.de oder per-E-Mail: dar-bestellungen@adac.de |
| | |
| | | | ADAC e.V., Juristische Zentrale Telefon: 089 / 76 76 - 2423 E-Mail: adajur@adac.de
Bitte beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen. Der Nachdruck sowie die sonstige Verwendung der Inhalte des Newsletters sind nur mit Genehmigung der Juristischen Zentrale des ADAC zulssig. |
| | |
|