Ausgabe vom 29. Oktober 2019
Ausgabe vom 29. Oktober 2019
ADAJUR-Newsletter

Versicherungsvertrag - Winterreifenpflicht - Fahren bei Sturm und Regen - Halloween


Sehr geehrter Herr ,

"Soll ich die Kfz-Versicherung wechseln und brauche ich Winterreifen?" Jedes Jahr stellen sich jetzt diese Fragen. Lesen Sie, was Sie zur Kndigung und zum Vertragsschluss eines Kfz-Versicherungsvertrages wissen mssen und wann Sie Winterreifen brauchen.
Zudem bringt das Wetter vermehrt Sturm und starken Regen. Tipps, wie Sie sicher als Ziel kommen.
Am 31. Oktober ist Halloween und Sie wollen als Hexe, Zombie oder Skelett verkleidet hinters Steuer - geht das?
Die DAR-Leseprobe bietet eine bersicht zur Rechtslage der wichtigsten Nachbarlnder bei der Regulierung von Auslandsunfllen.
Wir wnschen Ihnen eine interessante Lektre und eine gute Fahrt.
Versicherungsvertrag

Vertragsschluss, Kndigung, Verkauf des Fahrzeuges - Ihre ADAC Clubjuristen geben Antworten auf hufig gestellte Fragen rund um die Themen Kfz-Haftpflicht- bzw. Kasko-Versicherungsvertrag.
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Winterreifenpflicht

Bei einer Fahrt durch verschneite Landschaften sind Winterreifen ein Muss. Ab welchem Zeitpunkt mssen Winterreifen aufgezogen werden? Welches Bugeld droht bei fehlenden Winterreifen? Was gilt fr Ganzjahresreifen?
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Fahren bei Sturm und Regen

Sturm, Starkregen und heftige Ben machen das Autofahren gefhrlich, Unwetter knnen ganze Straen unter Wasser setzen. Tipps, wie Sie auch bei extremen Wetterverhltnissen sicher ans Ziel kommen.
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Halloween

Hexe, Zombie oder Skelett - auch viele Erwachsene feiern gerne Halloween-Partys. Drfen Kostme oder Gruselmasken bei der Autofahrt angezogen werden oder knnen hier Bugelder drohen?
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DAR: Regulierung von Auslandsunfllen

Bei der Regulierung von Auslandsunfllen ist die Ersatzfhigkeit der Anspruchspositionen in den nationalen Rechtsordnungen im Vergleich zum deutschen Schadenersatzrecht teilweise sehr unterschiedlich ausgestaltet. Der Beitrag bietet eine bersicht zur Rechtslage der wichtigsten Nachbarlnder.
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Unsere aktuellen Urteile

Alleinhaftung bei berschreitung der innerrtlichen Hchstgeschwindigkeit um das Doppelte

Dok.Nr: 110923, KG vom 22.08.2019
22 U 33/18

Wird die hchstzulssige Geschwindigkeit um mehr als das Doppelte berschritten und liegt die Geschwindigkeit innerorts absolut ber 100 km/h, ist ein besonders schwerer Verkehrsversto gegeben, der in der Regel zu einer Alleinhaftung fhrt, auch wenn der Handelnde an sich die Vorfahrt hat. (Aus den Grnden: ...In Innenstadtlagen mit dem dort typischen komplexen Verkehrsgeschehen ist bei einer Geschwindigkeit von mehr als 100 km/h davon auszugehen, dass sich der Kraftfahrer bewusst auerstande setzt, unfallverhtend zu reagieren und damit entgegen 1 I StVO fr ihn keine hinreichende Mglichkeit mehr besteht, bei entsprechendem Anlass auf das Fehlverhalten Dritter zu reagieren. Dabei ist auch zu bercksichtigen, dass eine derart hohe Geschwindigkeitsberschreitung nicht mehr mit Fahrlssigkeit erklrbar ist, sondern regelmig vorstzliches Handeln angenommen werden muss. Damit ist nach Abwgung der beiderseitigen Verursachungsbeitrge davon auszugehen, dass der Kl. allein haftet...).

ADAJUR-ARCHIV

Vorrang eines durch Dauerlichtzeichen "rote gekreuzte Schrgbalken" angeordnetes Fahrstreifenbenutzungsverbot auf Autobahnen

Dok.Nr: 110924, OLG CELLE vom 05.08.2019
1 SS OWI 11/19

1.Ist fr einen Fahrstreifen einer mehrspurigen Autobahn nach 37 III S.2 StVO durch ein Dauerlichtzeichen "rote gekreuzte Schrgbalken" ein Fahrstreifenbenutzungsverbot angeordnet worden, gelten fr diesen Abschnitt nicht die auf benachbarten Fahrspuren oder auf dem zuvor freigegebenen Abschnitt mit dem Z 274 der Anlage 2 zur StVO angeordneten Beschrnkungen der zulssigen Hchstgeschwindigkeit. 2.Die Hhe der gefahrenen Geschwindigkeit kann jedoch bei der Bemessung der Rechtsfolge bercksichtigt werden und eine Sanktionierung oberhalb von der Regelahndung nach der Anlage zu 1 I BKatV sowie die Verhngung eines Fahrverbotes auerhalb vom Regelfahrverbot nach 4 BKatV rechtfertigen. (Aus den Grnden: ...Indem der Betr. sich in fahrlssiger Weise zugunsten des eigenen Fortkommens ber das Nutzungsverbot des fr ihn gesperrten Verkehrsraum hinwegsetzte, war ihm ein gewichtiges Fehlverhalten anzulasten, das den sonst blichen Grad des Verstoes gegen 37 III S.2 StVO deutlich berstieg...).

ADAJUR-ARCHIV

Keine Haftung aus Betriebsgefahr bei Unfall in automatischer Waschstrae bei ausgeschaltetem Motor

Dok.Nr: 110925, OLG KOBLENZ vom 05.08.2019
12 U 57/19

1.Wird ein Pkw auf dem Frderband einer Waschstrae transportiert, ohne dass der Motor des Pkw gestartet ist, befindet sich der Pkw nicht im Betrieb, so dass eine Gefhrdungshaftung nach 7 StVG ausscheidet. Der Pkw ist von seiner eigentlichen Funktion als Fahrzeug vollstndig losgelst und mit jedem beliebigen Gegenstand vergleichbar, der in gleicher Weise automatisch weitertransportiert wird. 2.Kommt es beim Transport von mehreren Pkw auf dem Frderband einer Waschstrae zu einem Hindurchziehen der Mitnehmrolle unter dem vorderen Pkw und bettigt daraufhin der "Fahrer" des nachfolgenden Pkw zur Vermeidung eines "Auffahrunfalls" die Bremse, wodurch es zu einer Beschdigung seines Fahrzeugs durch den Waschautomaten kommt, scheidet eine Verschuldenshaftung des vorderen "Fahrers" aus, wenn ausgeschlossen werden kann, dass dieser die Fubremse oder auch die Parkbremse seines Fahrzeugs aktiviert hat und keine weiteren auf ein schuldhaftes Fehlverhalten hindeutenden Umstnde vorgetragen werden.

ADAJUR-ARCHIV

Anordnung eines Fahrverbots bei mehreren schwerwiegenden Verkehrsversten trotz Existenzgefhrdung

Dok.Nr: 110926, OLG KARLSRUHE vom 23.04.2019
2 RB 8 SS 229/19

Bei drei gewichtigen Verkehrsversten innerhalb von wenig mehr als einem halben Jahr, von denen einer bereits mit einem Fahrverbot geahndet wurde, ist die Anordnung eines Fahrverbots auch bei Gefhrdung der wirtschaftlichen Existenz geboten. (Aus den Grnden: ...Ungeachtet dessen war die Anordnung des Fahrverbots vorliegend auch bei Annahme einer Gefhrdung der wirtschaftlichen Existenz geboten. In der obergerichtlichen Rspr. ist anerkannt, dass der Gesichtspunkt einer nachhaltigen Existenzgefhrdung zurckzutreten hat, wenn sich ein Betr. gegenber verkehrsrechtlichen Ge- und Verboten in einschlgiger Weise vollkommen uneinsichtig zeigt. Gerade in diesem Fall muss ein Fahrverbot auch bei erheblichen Hrten seine Berechtigung behalten. Andernfalls knnte ein Betr. - insbesondere als Lkw- oder Taxifahrer - die an sich unzumutbaren Folgen als Freibrief fr wiederholtes Fehlverhalten ausnutzen...).

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Alleinhaftung bei Kollision mit Poller bei Einfahrt in einen Parkplatz

Dok.Nr: 110927, LG HAMBURG vom 15.02.2019
320 S 7/18

Befindet sich an der Einfahrt eines Parkplatzes eine Polleranlage, auf die mittels Hinweisschilder hingewiesen wird und die mit einer Ampel gekoppelt ist, haftet ein Verkehrsteilnehmer alleine, wenn er in den Pollerbereich einfhrt und mit einem herausfahrenden Poller kollidiert. (Aus den Grnden: ...Aufgrund der hinreichenden Verkehrssicherung und auch des Fehlens eines Defekts als einzig logische Sachverhaltsalternative ergibt sich, dass ein pflichtwidriges Verhalten der Kl. zu dem streitgegenstndlichen Schadensereignis gefhrt hat. Da sich die Kl. in Bewegung und der Poller bereits im Hebemodus befunden hat, muss die Kl. bei sichtbarer roter Ampel und trotz der entsprechenden Hinweisschilder in den Pollerbereich eingefahren sein, wo es schlielich zum Zusammensto gekommen ist. Ein Einfahren in den Pollerbereich bei noch auf grn geschalteter Ampel und ein Verweilen ber dem Poller mit dem vorderen Teil des Pkw ist nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme ausgeschlossen...).

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Keine Beweislastumkehr nach 477 BGB bei elektronischem Defekt an Navigationsgert

Dok.Nr: 110928, AG NORDHAUSEN vom 08.10.2018
22 C 347/17

Bei einem elektronischen Defekt an einem Navigationsgert greift die Beweislastumkehr zugunsten des Kufers nach 477 BGB ("6-Monats-Regel") nicht ein. (Aus den Grnden: ...Etwaige vertragliche Ansprche kann der Kl. zunchst nicht auf die bernommene Hausgarantie sttzen, weil Defekte an Antennen und Navigationssystemen ausdrcklich von der Garantie ausgeschlossen sind. Des Weiteren kann er keine Gewhrleistungsansprche nach 434 ff. BGB erfolgreich geltend machen. Es handelt sich hier schlicht um einen Defekt im elektronischen Bereich, mit dessen Eintritt jederzeit zu rechnen ist. Zeigt sich ein Mangel innerhalb der ersten 6 Monate nach Gefahrbergang, wird gesetzlich vermutet, dass dieser bzw. die Anlage zu diesem Mangel bereits bei Gefahrbergang vorlag. Dies gilt jedoch nicht, wenn die Art des Mangels mit dieser gesetzlichen Vermutung unvereinbar ist. Der Kl. hat auch nicht beweisen knnen, dass seitens der Bekl. eine Kostenbernahmeerklrung abgegeben wurde...).

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Anspruch auf rechtliches Gehr eines Halters auch im Rahmen des Massenverfahrens Parkversto

Dok.Nr: 110929, SAARLVERFGH vom 29.08.2019
LV 3/19

Setzt sich die amtsgerichtliche Entscheidung ber die Kostenhaftung des Halters eines Kraftfahrzeugs nicht im Ansatz mit dessen Einwand auseinander, er habe den Anhrbogen erst rund zwei Monate nach dem Parkversto erhalten und sei deshalb auerstande gewesen, den Fahrer des Kraftfahrzeugs zu ermitteln, verletzt sie den Anspruch auf rechtliches Gehr. (Aus den Grnden: ...Der Beschwerdefhrer hat sich gegen den Kostenbescheid von Anfang an mit der Begrndung zur Wehr gesetzt, die Dauer zwischen dem Parkversto und seiner Anhrung sei - mit rund zwei Monaten - zu lange. Sind zwischen einem Bagatellversto gegen verkehrsrechtliche Vorschriften ber das Parken und der erstmaligen Kontaktaufnahme mit dem Halter mehr als zwei Wochen verstrichen und liegen keine besonderen, die Erinnerung untersttzenden Umstnde oder eine besondere, dem Halter zuzurechnende Verantwortlichkeit vor, ist es unverhltnismig, den Halter die Kosten tragen zu lassen...).

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Ansprche aufgrund eines Unfalls auf einer Pauschalreise - Schnittwunden durch zerbrochene Balkontr

Dok.Nr: 110930, BGH vom 25.06.2019
X ZR 166/18

1.Die Einhaltung einer Sicherheitsvorschrift fr ein Hotelzimmer durch den rtlichen Leistungstrger des Reiseveranstalters richtet sich nach dem am Ort der Hotelanlage geltenden Recht, auch wenn das Rechtsverhltnis zwischen Reisendem und Reiseveranstalter deutschem Recht als Vertrags- oder Deliktsstatut unterliegt. 2.Das Gericht hat die relevanten auslndischen Sicherheitsvorschriften nur dann nach 293 ZPO von Amts wegen zu ermitteln, wenn der Reisende konkrete Handlungen oder Zustnde darlegt, durch die eine solche Vorschrift verletzt worden sein soll. (Aus den Grnden: ...Hier richtet sich die Frage, ob die Glasscheibe der Balkontre, die infolge des Aufpralls durch das Kind zerbrochen ist, den Bau- und Sicherheitsvorschriften entsprochen hat, nach dem in Gran Canaria als dem Ort der Hotelanlage geltenden Recht. Auch ohne gesonderte Vereinbarung darf der Reisende erwarten, dass die am Ort der Hotelanlage geltenden Sicherheitsvorschriften als Mindeststandard eingehalten werden...).

ADAJUR-ARCHIV

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Am 1.11.2018 ist die Musterfeststellungsklage eingefhrt worden. Verbraucher haben nun die Chance, Ihre Rechte gegenber Unternehmern - wie z. Bsp. in "Sachen Abgasmanipulation von VW"- einfacher durchzusetzen. Das DAR Extra 2018 bietet zum Thema "Musterfeststellungklage" brandaktuell interessante und umfassende Beitrge.

Weitere DAR-Extra Hefte:

DAR-Extra 2017 "Fahrverbot"
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Die DAR-Extra-Hefte kosten jeweils 16 Euro zuzglich Versandkosten; Bestellungen per Fax unter 089/7676-90825, unter www.deutsches-autorecht.de oder per-E-Mail: dar-bestellungen@adac.de

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