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Sehr geehrter Herr Do,
eigentlich heißt es ja gemeinhin, „den Letzten beißen die Hunde“. Diesmal hat es den Ersten erwischt, nämlich Adidas. Als der Sportartikler jüngst den Vorreiter gab und verkündete, für einzelne Geschäfte die Mietzahlungen auszusetzen, fielen die Reaktionen aus Politik und Gesellschaft recht heftig aus. Mittlerweile haben auch andere große Filialisten Farbe bekannt. Wer seine Mieten ebenfalls einfriert und welche rechtlichen Grundlagen angeführt werden, lesen Sie in unserem ersten Beitrag.
 
Auch wenn aktuell alle Augen auf das Corona-bedingte Mietenmoratorium gerichtet sind: Das Gesetz zur Verschärfung der Mietpreisbremse ist, fast schon unbemerkt, im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und tritt damit zum 1. April in Kraft. Unsere zweite Meldung fasst zusammen, was ab morgen für Wohnraumvermieter gilt.
 
Wir wünschen eine interessante Lektüre und bleiben Sie gesund
 
Ihre Redaktion Immobilienwirtschaft
 
 
Adidas setzt Mieten für Filialen aus und erntet Shitstorm – was steckt dahinter?
Adidas storeDer Handel leidet massiv unter den Folgen der Corona-Pandemie – fast alle Läden sind geschlossen. Ein zentraler Faktor für die Immobilienwirtschaft: die Gewerbemieten. Als einer der ersten großen Retailer hat Adidas die Mieten für Filialen ausgesetzt. Für Streit sorgt die Rechtsgrundlage.
 
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Schärfere Mietpreisbremse gilt ab April 2020
Mietvertrag MieterhöhungIn Mietverhältnissen, die ab dem 1.4.2020 begründet werden, können Mieter überzahlte Miete bei einem Verstoß gegen die Mietpreisbremse auch rückwirkend zurückfordern. Bisher ist die Rückforderung auf Mieten beschränkt, die nach der Rüge fällig geworden sind.
 
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Corona liegt den Investoren schwer im Magen – besonders mit Blick auf Büros
Crisis Wort auf grauem HintergrundDie Coronakrise hat die Immobilieninvestoren erreicht. Vom Optimismus zum Jahresende 2019 ist wenig übrig. Mehr als drei Viertel der Anleger rechnen mit sinkenden Verkäufen und viele mit fallenden Preisen – bei Wohnimmobilien, aber vor allem am Büromarkt. Eine Umfrage der Beratungsgesellschaft EY.
 
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EuGH belebt "Widerrufsjoker" bei Immobilienkrediten
Widerruf Wort aus WörterbuchDer Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem Urteil die Widerrufsbelehrung in vielen Immobilienkreditverträgen als intransparent gerügt. Wer zwischen 2010 und 2016 eine Immobilie gekauft hat, könnte mit dem sogenannten "Widerrufsjoker" gute Chancen haben, den Vertrag zu widerrufen.
 
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Bankenregulierer ziehen Corona-Bremse: "Basel III" erst ab 2023 Pflicht
Finanzkrise Coronakrise Basel IIIAls Folge der globalen Finanzkrise hatten sich die Bankenregulierer 2017 auf schärfere Kapitalvorschriften für Banken geeinigt: Die unter Immobilienfinanzierern umstrittenen "Basel III"-Regeln sollten ab Januar 2022 gelten. Wegen der Coronakrise bekommen die Kreditinstitute nun Aufschub bis 2023.
 
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Gitta Rometsch: Corona forciert ein neues Netzwerken
L´Immo Logo für PodcastImmobilienveranstalter Heuer Dialog hat unter den Coronazeiten ziemlich zu leiden, genau wie seine Kunden. Dirk Labusch, Chefredakteur der Immobilienwirtschaft, sprach mit der geschäftsführenden Gesellschafterin Gitta Rometsch. Während bei vielen ihrer Kunden die Lichter schwächer werden, schaltet sie gerade neue an. 
 
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Wer kommt, wer geht? Neuer CEO bei der CG Gruppe; Peter Orend verlässt JLL
Peter OrendPeter Orend, CFO Northern Europe und zuvor Mitglied im deutschen Management Board, verlässt JLL im April, Henning Kloos übernimmt. Die CG Gruppe hat Jens Jäpel zum Vorstandschef (CEO) ernannt. Und Manfred Lork ist neuer Geschäftsführer der Wohnungsbaugesellschaft WBG in Celle.
 
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BGHWEG haftet Eigentümern nicht für Fehler von Dienstleistern
Gaertner mit BaumschereDie Wohnungseigentümergemeinschaft haftet einzelnen Eigentümern nicht auf Schadensersatz, wenn ein mit der Erfüllung von Verkehrssicherungspflichten beauftragter Dienstleister seine Pflichten schuldhaft verletzt.
 
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