Adieu gelber Schein – Pause oder nicht – gute Digitalisierung
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Liebe Leserinnen und Leser,
| | die Digitalisierung schreitet schnell voran – und macht auch vor der Krankmeldung nicht halt. Der Nachweis der Arbeitsunfähigkeit erfolgt künftig elektronisch. 2021 ist Schluss für den »gelben Schein«. Auch der Personalrat muss die Digitalisierung zu seinem Thema machen, damit die Belegschaft fit ist für die Arbeitswelt von morgen. Ob der Arbeitgeber das Nötige tut, lässt sich herausfinden – erfahren Sie hier, wie das geht! Gut vorbereitet wollen auch Schulen und andere Erziehungs- oder Betreuungsorte sein, um in Notfällen richtig schnell handeln zu können. Weshalb Lehrer und Erzieher nun lernen müssen, Medikamente zu verabreichen. Das gibt ein aktuelles Urteil vor. Pädagogen als Rettungssanitäter?
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Herzliche Grüße Bettina Frowein PROGRAMMLEITUNG
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Fort- und Weiterbildung Mehr Geld für beruflichen Aufstieg Nach der Lehre ist noch lange nicht Schluss! Das Aufstiegs-BAföG fördert diejenigen, die sich zum Handwerks- oder Industriemeister, Techniker, Betriebswirt oder staatlich geprüften Erzieher fortbilden wollen. Ab August 2020 gibt es für sie alle noch einen Schippe oben drauf - die Bundesregierung hat dazu ein Gesetz auf den Weg gebracht.
| Krankmeldung Der »gelbe Schein« wird abgeschafft Krankmeldung auf Papier, den so genannten »gelben Schein«, gibt es bald nicht mehr. Krankenkassen sollen den Arbeitgeber künftig elektronisch über Beginn und Dauer der Arbeitsunfähigkeit eines erkrankten Arbeitnehmers informieren. Das hat das Bundeskabinett beschlossen. Die Regelungen sind Teil des »Bürokratie-Entlastungsgesetzes III«. Sie sollen zum 1.1.2021 in Kraft treten.
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Arbeitszeit Pausen dienen der Erholung Muss ein Beschäftigter, etwa im Polizeidienst, während einer Arbeitsunterbrechung erreichbar bleiben, befindet er sich nicht in Erholungszeit. »Pausen unter Bereithaltung« sind Arbeitszeit, die auf das Arbeitszeitkonto gehört – so das LAG Mecklenburg-Vorpommern.
| Schule Im Notfall müssen Lehrer Medikamente geben Ob Lehrer und Erzieher verpflichtet sind, Kindern Medikamente zu verabreichen, ist oft umstritten. In Notsituationen müssen sie das aber tun, wie das Sozialgericht Dresden mitteilte. Etwa wenn es bei Allergikern oder Epileptikern zu lebensgefährlichen Zuständen kommt. Darauf müssen Schulen und Pädagogen vorbereitet sein, so das Gericht.
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Klimpe-Auerbach, Bartl, Binder, Burr, Reinke, Scholz, Wirlitsch
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| | Eine Handlungsanleitung für Wahlen nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz
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| Basiskommentar mit Wahlordnung und ergänzenden Vorschriften
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Klimpe-Auerbach
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Leitfaden für Personalratswahlen
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Eine Handlungsanleitung für Wahlen nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz
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Klimpe-Auerbach, Bartl, Binder, Burr, Reinke, Scholz, Wirlitsch
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Landespersonalvertretungsgesetz Baden-Württemberg
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Basiskommentar mit Wahlordnung und ergänzenden Vorschriften
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