Bei Täterbeschreibungen sollte nicht auf die Angabe der Herkunft verzichtet werden Der Inspektor der Bayerischen Polizei, Harald Pickert, hat seine Beamten angewiesen, nicht länger von Sinti und Roma zu sprechen. Das heißt, auch bei der Fahndung oder Personalienfeststellung müssen die Polizisten jetzt über die Herkunft von Verdächtigen hinwegsehen. Nun ist es mir neu, dass Sinti und Roma eine diskriminierende Bezeichnung sein könnte. Nennt sich doch der entsprechende Interessenverband Zentralrat Deutscher Sinti und Roma.
Ich vermute, es geht der bayerischen Polizeiführung darum, Vorurteile zu bekämpfen. Löblich. Aber deshalb gleich die Fahndung umstellen? Darüber, ob zum Beispiel die Presse die Herkunft von Tätern nennen sollte, wird schon länger diskutiert. Einige Argumente, die für eine Anonymisierung sprechen, sind nicht so leicht von der Hand zu weisen. Was nützt es mir, wenn ich erfahre, dass der auf frischer Tat gestellte Ladendieb kein Landsmann, sondern, sagen wir, Syrer ist?
Das Problem ist, dass nach dieser Logik streng genommen auch die Nennung von Geschlecht oder Alter unterbleiben müsste. Ich bin trotzdem dagegen, bei der Täterbeschreibung wichtige Angaben zu unterschlagen. Dass manche Delikte in bestimmten Gruppen gehäuft auftreten, halte ich für einen Umstand, über den sich nachzudenken lohnt. Sich blind und taub zu stellen, nur weil das gerechter wirkt, scheint mir keine kluge Strategie zu sein |