| Allgemeinverfügung Alkoholverbotszone Der Gemeindevorstand der Gemeinde Biblis erlässt, anlässlich des Gurkenfestes 2022 in Biblis, aufgrund der §§ 1, 2, 5, 6, 32, 40, 47, 48, 52 des HSOG und §§ 1 und 35 Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetzes, jeweils in der geltenden Fassung, die Allgemeinverfügung über die Ausweisung einer Sperrzone für das Mitbringen sowie das Mitführen und den Verzehr mitgebrachter alkoholischer Getränke. Zur Verfügung |
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