Wird diese Nachricht nicht richtig dargestellt, klicken Sie bitte hier.

In eigener Sache: ALfA schreibt Abgeordnetenache

Liebe Freunde des Lebensrechts,

Augsburg (ALfA). Die Aktion Lebensrecht für Alle e.V. hat sich wenige Tage vor der Bundestagsentscheidung zur Neuregelung der Organspende schriftlich an alle Bundestagsabgeordnete gewandt und sie gebeten, ihre Stimme einer Widerspruchsregelung die Stimme verweigern. „Es gibt keinen Anspruch auf ein fremdes Organ. Daher muss eine Organspende, unabhängig davon, wie der Einzelne zum Hirntod als Entnahmekriterium für lebenswichtige Organe steht, immer eine freiwillige Angelegenheit bleiben. Die Widerspruchsregelung verkehrt die bisherige Regel, ,Wer einwilligt, ist Organspender‘, in ihr Gegenteil. Stattdessen würde künftig gelten: ,Auch wer nicht einwilligt, ist Organspender‘! Nur wer ausdrücklich widerspräche, wäre kein Spender. Mit seinem Widerspruch verhält er sich dann jedoch nicht mehr normgemäß. Normgemäßes Verhalten ist jedoch die erste Bürgerpflicht. Das führt dazu, dass in der öffentlichen Wahrnehmung die Organabgabe zur Verpflichtung würde. Von einer ,Spende‘ könnte dann keine Rede mehr sein“, heißt es in dem Schreiben.

Ihre ALfA





















Inhaltsangabe

Organspende: Bundestag verwirft Widerspruchsregelung
Termine 
DSO will beschlossenen Gesetzentwurf nachbessern
Welttag der Kranken: Papst verurteilt Euthanasie
Abtreibungsbefürworter beschmieren katholische Kirche

Organspende: Bundestag verwirft Widerspruchsregelung

Berlin (ALfA). Der Deutsche Bundestag hat einem Paradigmenwechsel bei der Organspende eine klare Absage erteilt. Nach einer mehr als zwei Stunden dauernden und mitunter sehr emotional geführten Debatte stimmten für den von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach vorgelegten „Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der doppelten Widerspruchslösung im Transplantationsgesetz“ (Bundestagsdrucksache 19/11096) nur 293 von 674 Abgeordneten. 379 stimmten gegen den Entwurf, drei enthielten sich. 35 Parlamentarier des 709 Abgeordnete zählenden Bundestags blieben der Abstimmung fern. Der Entwurf hätte die Organspende zum gesetzlichen Regelfall und aus jedem Bürger ab sechszehn Jahre einen potenzieller Organspender gemacht, der einer Organentnahme nicht rechtzeitig ausdrücklich widersprochen und seinen Widerspruch in einem Online-Register vermerkt hätte.

Dagegen erhielt der „Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende“ (Bundestagsdrucksache 19/11087), der von einer Gruppe von Abgeordneten um Grünen-Chefin Annalena Baerbock und die ehemaligen Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) und Ulla Schmidt (SPD) in den Bundestag eingebracht worden war, bei der entscheidenden Abstimmung 432 von 669 abgegebenen Stimmen. 200 Abgeordnete stimmten gegen den Entwurf. 37 enthielten sich. Der Gesetzentwurf sieht vor, die Bürgerinnen und Bürger häufiger als bisher mit der Frage der Organspende zu konfrontieren und sie um eine Entscheidung zu bitten. So sollen etwa künftig Fahrschüler im Rahmen der Erste-Hilfe-Schulung mit der Möglichkeit der Organspende konfrontiert und darüber informiert werden, wo und wie sie ihre diesbezügliche Entscheidung hinterlegen können. Vergleichbares gilt, wenn Bürger die Verlängerung ihres Personal- oder Reisepasses beantragen. Auch Hausärzte sollen ihre Patienten künftig mit der Frage nach einer Organspende konfrontieren können. Eine Pflicht zur Entscheidung gibt es nicht. Die getroffenen Entscheidungen sollen ebenfalls in einem noch zu errichtenden Online-Register dokumentiert werden, wo sie jederzeit revidiert und geändert werden können.


Termine


7.3.2020 | ALfA-Patinnen-Seminar (Leipzig)


27. – 29.3.2020 | vitaL-Jahresseminar (Bad Laer)


24. – 26.4.2020 | vitaL-Beraterinnenfortbildung (Bad Laer)
Gewaltfreie Kommunikation im Kontext der Schwangerenberatung (Sandra Sinder)
Infos/Anmeldung bei Brit Bechtloff: brit@vita-l.de


25.4.2020 | Eröffnung der Woche für das Leben (Augsburg)
Fachtagung des BVL, www.bundesverband-lebensrecht.de


8.–9.5.2020 | Ordentliche Bundesdelegiertenversammlung der ALfA und Fachtagung (Fulda)


Messen/Kongresse mit ALfA-Ständen:
3.–6.1.2020 Mehr-Konferenz (Augsburg) | 24.–28.3.2020, didacta (Stuttgart)


Weitere Informationen: www.alfa-ev.de/kalender


DSO will beschlossenen Gesetzentwurf nachbessern

Berlin (ALfA). Der medizinische Vorstand der Deutschen Stiftung Organspende (DSO), Axel Rahmel, sieht Nachbesserungsbedarf bei den beiden Entwürfen, mit denen Abgeordnete des Deutschen Bundestags die Organspende gesetzlich neu regeln wollen. Die Zeitung „Die Welt“, zitiert Rahmel zwei Tage vor der entscheidenden Abstimmung im Deutschen Bundestag mit den Worten, die Autoren beider Gesetzentwürfe „berücksichtigen die konkrete Situation auf den Intensivstationen bei möglichen Organspendern nicht hinreichend“.

Wie Rahmel der „Welt“ sagte, machten beide Entwürfe den Fehler, Ärzten die Einsicht in das Register erst zu gestatten, wenn bei ihren Patienten ein Hirntod bereits diagnostiziert worden sei. Erforderlich sei eine Einsicht in das Register jedoch schon zu einem früheren Zeitpunkt. Nämlich bereits dann, „wenn keine Aussicht mehr auf Heilung eines Patienten besteht und der irreversible Hirnfunktionsausfall vermutet wird, oder unmittelbar bevorsteht“. Nach Ansicht des DSO-Vorstands solle die entsprechend Änderung „nachträglich an demjenigen Entwurf vorgenommen“ werden, „den der Bundestag beschließt“.


Welttag der Kranken: Papst verurteilt Euthanasie

Rom (ALfA). Anlässlich des bevorstehenden „Welttages der Kranken“ (11. Februar) hat sich Papst Franziskus gegen „Zugeständnisse an wie auch immer geartete Formen der Euthanasie des assistierten Selbstmordes oder der Beendigung des Lebens“ gewandt. Das berichtet die Katholische Nachrichtenagentur Österreichs „Kathpress“. Der von Papst Johannes Paul II. 1993 ins Leben gerufene, jährlich begangene „Welttag der Kranken“ steht in diesem Jahr unter dem Motto: „Kommt alle zu mir, die ihr mühselig und beladen seid!“

Wie es in der vom Vatikan kürzlich veröffentlichten Botschaft weiter heißt, müsse das menschliche Leben „von seinem Geborenwerden bis zu seinem Sterben angenommen, geschützt, geachtet und unterstützt“ werden. Das verlange sowohl die Vernunft als auch der Glaube an Gott. Um die Würde von Patienten und den Lebensschutz zu wahren, sei „in bestimmten Fällen“ auch erforderlich, dass sich Ärzte und Pflegepersonal „aus Gewissensgründen“ weigerten, an Handlungen mitzuwirken, so Franziskus weiter. 




Abtreibungsbefürworter beschmieren katholische Kirche

Berlin (ALfA). Auf die im Berliner Stadtteil Schöneberg gelegene katholische Kirche St. Elisabeth ist ein Farbanschlag verübt worden. Das berichtet die Evangelische Nachrichtenagentur „idea“. Demnach beschmierten unbekannte Täter das denkmalgeschützte Gebäude in der Nacht vom 8. auf den 9. Januar mit mehreren Schriftzügen in schwarzer und weißer Farbe. Wie „idea“ weiter berichtet, wurde auf der linksradikalen Internetplattform „de.indymedia.org“ am 9. Januar ein Bekennerschreiben veröffentlicht. Darin wurde der Anschlag mit dem Einsatz der Gemeinde für den Lebensschutz begründet. Die katholische Pfarrei hatte im vergangenen Jahr Lebensrechtlern Räumlichkeiten für den „Pro Life Impact Congress“ zur Verfügung gestellt, der im Vorfeld des jährlichen „Marsches für das Leben“ stattfand. Zum dem Kongress hatten die „Jugend für das Leben“ und „Pro Life Europe“ eingeladen. Gegen die Täter ermittelt nun der Polizeiliche Staatsschutz beim Landeskriminalamt Berlin.Der Bundesverband Lebensrecht (BVL) verurteilte den Anschlag. „Erneut haben Leute, die offenbar vor nichts und niemandem Respekt haben, gezeigt, wes Geistes Kind sie sind: Sie haben die denkmalgeschützte Kirche St. Elisabeth in Berlin beschmiert und ,grüßen’ damit unter anderem die Abtreibungsexpertin Kristina Hänel und die Berliner Gruppe ,What the fuck‘, die mit undemokratischen Methoden versucht, Demonstrationen und Veranstaltungen für das Leben jedes Menschen zu blockieren“, heißt es in einer Stellungnahme des Verbandes, unter dessen Dach sich zahlreiche deutsche Lebensrechtsgruppen versammelt haben.




Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V.
Geschäftsstelle
Ottmarsgäßchen 8D-86152 Augsburg
E-Mail: info@alfa-ev.de 
Telefon: 0821-512031       
Facebook Twitter Instagram

Wenn Sie diese E-Mail (an: newsletter@newslettercollector.com) nicht mehr empfangen möchten, können Sie diese hier kostenlos abbestellen.

 

Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V.
Cornelia Kaminski
Ottmarsgäßchen 8
86152 Augsburg
Deutschland

0821-512031