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| In eigener Sache: ALfA gewinnt Rennen um Radio-Werbespot – Ausschluss vom Kirchentag
Augsburg (ALfA) Die ALfA hat sich im Rahmen der Sonderaktion „ExtraTipps“ des Senders HIT Radio FFH für einen günstigen Radiospot beworben – und wurde tatsächlich aus einem Kreis von mehreren Tausend Bewerbern ausgewählt. Im Gespräch mit der ALfA-Bundesvorsitzenden, Cornelia Kaminski, die die Bewerbung für die ALfA abgegeben hatte, erläuterte der Mitarbeiter von ExtraTipps, dass die ALfA nach Sichtung von zahlreichen Bewerbungen in die nähere Auswahl gekommen sei. In einem Telefoninterview mussten Fragen dazu beantwortet werden, was das Besondere an der ALfA ist, warum ihr Angebot sich von dem anderer Organisationen abhebt, an wen sie sich besonders wendet und was ihr Alleinstellungsmerkmal ist. Das Interview lief offensichtlich sehr zur Zufriedenheit des Senders, denn die ALfA bekam den Zuschlag! In der 49. Und 50. Kalenderwoche werden abends zwischen 19 und 20 Uhr Radiospots zu hören sein, in denen für die ALfA und ihr Angebot für Frauen im Konflikt geworben wird. Die Spots werden kostenlos für die ALfA erstellt, die Aussendung selbst muss zwar bezahlt werden, aber zu einem deutlich reduzierten Tarif. Es ist sehr erfreulich, dass die ALfA auf diese Weise einem großen Publikum bekannt gemacht werden kann – auf die Möglichkeit, dies im Rahmen des evangelischen Kirchentags tun zu können, müssen wir auch im nächsten Jahr wieder verzichten. Auch für 2025 wurde die Bewerbung für einen Stand auf dem Kirchentag seitens des Kirchentagspräsidiums ohne Begründung abgelehnt. |
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Inhaltsangabe
In eigener Sache: ALfA gewinnt Rennen um Radio-Werbespot – Ausschluss vom Kirchentag | USA: So verliefen die Abtreibungsreferenden in zehn Bundesstaaten | Frankreichs Parlament wird erneut über die Legalisierung der Euthanasie debattieren | Bundestag ändert Tagesordnung: Keine Abstimmung über NIPT-Antrag | Termine |
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Bildquelle: Adobe Stock/Pixel-Shot |
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USA: So verliefen die Abtreibungsreferenden in zehn Bundesstaaten
Washington (ALfA) In den USA sind die Volksabstimmungen über die Abtreibungsgesetzgebung, die in zehn Bundesstaaten zeitgleich mit den Präsidentschaftswahlen stattfanden, mehrheitlich im Sinne von Abtreibungsbefürworter ausgegangen. In drei Staaten verwarfen die Wähler Vorschläge, die zu einer Liberalisierung geführt hätten, in sieben weiteren wird das vermeintliche „Recht auf Abtreibung“ ausgedehnt. Die US-amerikanische Zeitung „National Catholic Register“ wertet den Ausgang insofern als Erfolg, als damit erstmals seit der Revision von „Roe v. Wade“ durch den Obersten Gerichtshof, der ein landesweites „Recht auf Abtreibung“ verworfen und die Zuständigkeit an die Bundesstaaten zurückgegeben hatte, Abstimmungen im Sinne des Lebensschutzes ausgingen – wenn auch nur drei von zehn.
Die Ergebnisse im Einzelnen: In Florida verfehlte das „Amendment 4“, das Abtreibungen bis zur Lebensfähigkeit des Embryos außerhalb des Mutterleibes legalisiert hätte, das erforderliche Quorum. Zwar stimmten 57 Prozent der Wähler für die Aufnahme des Zusatzes in die Verfassung, erforderlich wäre allerdings eine qualifizierte Mehrheit von 60 Prozent gewesen. Damit bleiben vorgeburtliche Kindstötungen in Florida nach der sechsten Schwangerschaftswoche verboten. In Nebraska wurde die „Initiative 434“, die Abtreibungen im zweiten und dritten Trimester einer Schwangerschaft verbietet, angenommen, während eine gegenteilige Initiative abgelehnt wurde. In South Dakota lehnten die Wähler das „Amendment G“ ab, das vorgeburtliche Kindstötungen im ersten Trimester legalisiert hätte. Damit bleibt es dort beim generellen Verbot von Abtreibungen. Ausnahmen gibt es nur, wenn die Fortsetzung der Schwangerschaft das Leben der Mutter gefährdet.
Dagegen wurde in Arizona die „Proposition 139“ angenommen. Sie verankert das „Recht auf Abtreibung“ als „grundlegendes Recht“ in der Verfassung. Abtreibungen sind damit bis zur Lebensfähigkeit des Embryos außerhalb des Mutterleibes erlaubt. Dem bislang entgegenstehende Gesetze werden damit außer Kraft gesetzt. In Colorado stimmten die Wähler für die Aufnahme von „Amendment 79“ in die Verfassung. Der Zusatz erlaubt Abtreibungen in sämtlichen Schwangerschaftsphasen, also bis zur Geburt.
In Maryland, wo es ohnehin keine zeitlichen Grenzen für eine Abtreibung gibt, stimmte die Mehrheit der Wähler dafür, ein „Recht auf Abtreibung“ in der Verfassung des Bundestaates zu verankern. In Missouri kippten die Wählerinnen und Wähler per Volksentscheid die bislang geltenden Schutzmaßnahmen für ungeborene Kinder, die nach „Roe v. Wade“ eingeführt wurden. Die Verfassung schreibt dort dem Gesetzgeber nun vor, dass „jegliche Regulierung von Abtreibung“ zu unterbleiben habe. In Montana stimmten die Wähler für die Aufnahme von Abtreibungsrechten in die Verfassung, die vorgeburtliche Kindstötungen bis zur Lebensfähigkeit des Kindes gestatten. Ähnlich verlief die Abstimmung in Nevada. Im US-Bundestaat New York, der vorgeburtliche Kindstötungen bis zur Geburt erlaubt, waren Abtreibungsbefürwortern ebenfalls erfolgreich. Ohne Abtreibung explizit zu erwähnen, verbietet die Verfassung nun „Diskriminierung“ aufgrund von „Schwangerschaftsergebnissen“. |
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Frankreichs Parlament wird erneut über die Legalisierung der Euthanasie debattieren Paris (ALfA) Frankreichs Parlament wird erneut über die Legalisierung des assistierten Suizids und der Euthanasie debattieren. Das berichtet die in Deutschland, Österreich und der Schweiz erscheinende katholische Wochenzeitung „Die Tagespost“. Demnach schrieb die Präsidentin der Nationalversammlung, Yaël Braun-Pivet, auf der Plattform X: „Ich habe von der Regierung die Zusage erhalten, dass der Text über das Lebensende auf die Tagesordnung der Wochen vom 27. Januar und 3. Februar gesetzt wird. Die Nationalversammlung ist bereit, bei diesem neuen Recht, das von so vielen Franzosen erwartet wird, voranzukommen.“ Die ursprünglich aus der Sozialistischen Partei stammende und jetzt Emmanuel Macrons „Ensemble“ zugehörige Abgeordnete zähle zu den langjährigen Befürwortern eines Sterbehilfe-Gesetzes.
Ein von dem Sozialisten Olivier Falorni mit Unterstützung von 220 Abgeordneten eingebrachter Gesetzesentwurf wolle sowohl den assistierten Suizid als auch die Tötung auf Verlangen legalisieren. Bislang gilt in Frankreich das Gesetz „Claeys-Leonetti“ von 2016, das eine terminale Sedierung unheilbar kranker Patienten erlaubt. Wie die „Tagespost“ weiter schreibt, bezeichnete einer der Schöpfer des Gesetzes, der „Republicains“-Politiker Jean Leonetti, den neuen Gesetzesentwurf gegenüber dem „Figaro“ als den „freizügigsten Text der Welt“, der, sollte er Gesetz werden, „die Euthanasie oder den assistierten Suizid von 45.000 Franzosen pro Jahr zur Folge“ haben werde. Dringlich sei statt einer weiteren Legalisierung der Euthanasie der versprochene Ausbau der Palliativmedizin. Es sei schlechtes Signal, ein Gesetz über die aktive Sterbehilfe anzukündigen, das als Alternative zur lückenhaften Palliativmedizin durchgehen werde. Denn: „Es ist allgemein bekannt, dass Palliativmedizin teurer ist als Sterbehilfe“, zitiert die Tagespost Leonetti.
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Bundestag ändert Tagesordnung: Keine Abstimmung über NIPT-Antrag Berlin (ALfA) Wegen des Endes der Ampelkoalition hat der Deutsche Bundestag seine Tagesordnung geändert. Ursprünglich hätten die Abgeordneten heute in „Namentlicher Abstimmung“ final über einen Antrag befinden sollen, den eine interfraktionellen Bundestagsgruppe von 121 Abgeordneten von SPD, CDU/CSU, Grünen, FDP und der Gruppe Die Linke bereits im Frühjahr in den Bundestag eingebracht hatte. Der Antrag (Bundestagsdrucksache 20/10515) trägt den Titel „Kassenzulassung des nicht invasiven Pränataltests – Monitoring der Konsequenzen und Einrichtung eines Gremiums.“ Mit dem Antrag wollen die Initiatoren erreichen, dass die Konsequenzen, die sich aus der Kassenzulassung nicht-invasiver Pränataltests (NIPT) auf die Trisomien 13, 18 und 21 im Jahr 2022, ergeben, erstmals systematisch ausgewertet werden.
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Lifetalks – Der ALfA-Podcast Du willst über die aktuellen Entwicklungen im Lebensrecht informiert bleiben? Dann hör bei unserem Podcast „Lifetalks“ rein, in dem wir uns regelmäßig mit Interviewpartnern aus verschiedenen Bereichen der Gesellschaft über die brennendsten Themen unterhalten.
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Termine
02.11.2024 | ALfA stellt sich vor Monika Friederich stellt der Gemeinde die ALfA vor
Beginn: 17.45 Uhr im Anschluss an die Vorabendmesse im Gemeindesaal Ende: 20.00 Uhr
Info unter: unter im.norden@alfa-ev.de
Gemeinde St. Sophien, Weidestr. 53, 22083 Hamburg
| 8. bis 10.11.2024 | Herbstklausur des ALfA-Bundesvorstandes Ort: Fulda
| 16.11.2024 | Marsch für das Leben Saarbrücken 2024
Beginn: 11 Uhr Ort: Saarbrücken, Am Staden (Ecke Heinestraße) Veranstalter: „Aktionskomitee Christen für das Leben“ & „Aktion Leben e.V.“
Info unter: cfdl-sb@gmx.de
| 30.11.2024 | Monika Friederich stellt die ALfA in Uetersen vor
Beginn:17.30 Uhr Ende: 19.30Uhr Ort: Pfarrheim der Christkönig Kirche, Gemeinde Hl Martin 25436 Uetersen Sophienstraße 12
Kontakt über monika.friedeich@alfa-ev.de oder im.norden@alfa-ev.de
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Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V. Geschäftsstelle Kitzenmarkt 20 | D-86150 Augsburg E-Mail: info@alfa-ev.de Telefon: 0821-512031 |
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