Die Stimme für das Leben

In eigener Sache: ALfA-Video analysiert ZDF-Reportage und liefert Faktencheck

 
Augsburg (ALfA). Die Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V. hat die ZDF-Reportage „Glaube, Macht, Ideologie – das gefährliche Netz der Abtreibungsgegner“ der beiden Journalistinnen Sarah Ulrich und Ciara Cesaro-Tadic analysiert und einem Faktencheck unterzogen. In dem Video der ALfA, das die Bundesvorsitzende der ALfA, Cornelia Kaminski, erstellt hat, kommt auch die Vorsitzende des Bundesverbands Lebensrecht (BVL), Alexandra Linder, zu Wort. Der BVL organisiert den jährlichen „Marsch für das Leben“, der den Ausgangspunkt für die ZDF-Reportage bildet. Zum Video geht es hier lang:                                                                             

Inhaltsangabe

In eigener Sache: ALfA-Video analysiert ZDF-Reportage und liefert Faktencheck
Eine ZDF-Reportage labelt deutsche Lebensrechtler als „rechtsradikal“ – Die ALfA e.V. wehrt sich
Frankreich vor Aufnahme von „Recht auf Abtreibung“ in die Verfassung
Frankreichs Bischöfe kritisieren Entscheidung des Parlaments und die Debattenkultur darüber
USA: Alabama's Parlament plant rechtliche Immunität bei „Kinderwunschbehandlung“
Termine

 




Eine ZDF-Reportage labelt deutsche Lebensrechtler als „rechtsradikal“ – Die ALfA e.V. wehrt sich

Augsburg (ALfA) Zu dem vom ZDF in die Doku-Serie „Spur“ aufgenommenen und in der ZDF-Mediathek abgelegten Reportage „Glaube, Macht, Ideologie – das gefährliche Netz der Abtreibungsgegner“ der beiden Journalistinnen Sarah Ulrich und Ciara Cesaro-Tadic erklärt die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V., Cornelia Kaminski, in Augsburg:

„Der als ,investigative Reportage‘ getarnte Beitrag ist in Wirklichkeit der so schamlose wie durchsichtige Versuch, zweier mit der Abtreibungslobby sympathisierenden Autoren, Bürger, die sich öffentlich für das Recht auf Leben wehrloser und unschuldiger Kinder im Mutterleib einsetzen, als ,rechtradikal‘ zu etikettieren. Derart gebrandmarkt sollen sie isoliert und aus dem gesellschaftspolitischen Diskurs gedrängt werden.

Dass die Autorinnen darauf verzichten, den Begriff ,rechtsradikal‘ in ihrem 29-minütigen Beitrag auch nur einmal zu definieren, ist nur einer von vielen Hinweisen, die zeigen, wie um die handwerkliche Sorgfalt des Beitrags bestellt ist. Legt man den landläufigen Gebrauch des Begriffs ,rechtsradikal‘ zugrunde, ist rechtsradikal, wer unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung feindlich gegenübersteht, eine andere politische Ordnung anstrebt und auch vor Gewalt nicht zurückschreckt, um diese Ziele zu erreichen.

Die Aktion Lebensrecht für Alle e.V. strebt jedoch nicht nach einer anderen politischen Ordnung. Sie bekennt sich vielmehr zu der freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland und ihrer Verfassung. Auf dem Boden des Grundgesetzes tritt sie für das Recht eines jeden Menschen auf Leben ein, einschließlich für das jener, die dieses Recht beschneiden oder gar abschaffen wollen. Für die Aktion Lebensrecht für Alle e.V. besitzt jeder Mensch, von seiner Zeugung bis zu seinem natürlichen Tod, gleich viel Würde – unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Religion, politischer Überzeugungen oder sexueller Orientierung. Und das nicht erst seit gestern, sondern seit ihrer Gründung im Jahre 1976.

Seit ihren Anfängen ist die Aktion Lebensrecht für Alle e.V. überparteilich und überkonfessionell. Sie lässt sich daher politisch weder rechts noch links verorten. Ihr Einsatz für das Recht auf Leben aller Menschen äußert sich auch immer wieder politisch, nämlich genau dann, wenn Politiker in verantwortlichen Positionen, egal welcher Partei sie angehören, das Recht auf Leben und den staatlichen Schutzauftrag ignorieren, zu dem das Grundgesetz sie verpflichtet. Wir nehmen zur Kenntnis, dass unsere mahnende Stimme von jenen, die das Recht auf Leben eines jeden Menschen bestreiten, nicht gerne gehört wird. Wir sind der Meinung, dass in einem freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat auch diese Position geäußert werden können muss. Allerdings nehmen wir uns die Freiheit, darauf hinzuweisen, dass dies naturgemäß nur kann, wessen Recht auf Leben zuvor respektiert wurde.

Das (auch kämpferische) Eintreten für ein vermeintliches ,Recht auf Abtreibung‘ muss also nach unserem Demokratieverständnis ausgehalten werden. Es berechtigt jedoch niemanden, Tatsachen zu verdrehen und den Bock zum Gärtner zu machen. Genau dies tut aber der Beitrag, indem er den Autor einer angeblichen ,EU-Studie‘, die ,Erkenntnisse‘ aus den Jahren 2009 bis 2018 präsentiert, als Kronzeugen für die angeblichen Machenschaften der Lebensrechtsbewegung in Deutschland und darüber hinaus auffährt. Der Zeitraum der ,Untersuchung‘ wird in dem Film genauso verschwiegen wie die Tatsache, dass es sich dabei statt um eine ,EU-Studie‘ um das Pamphlet eines ,Influencers‘ handelt. Neil Datta, so der Name des Autors, ist Direktor des ,European Parliamentary Forum for Sexual and Reproductive Rights‘ (EPF). Das EPF versteht sich selbst als ,ein Netzwerk von Abgeordneten in ganz Europa, die sich für den Schutz der sexuellen und reproduktiven Rechte aller Menschen im In- und Ausland einsetzen‘. Zu seinen ,Finanzierungspartnern‘ zählt es eigenen Angaben zufolge die ,International Planned Parenthood Federation‘, also den zweitgrößten Anbieter von Abtreibungen weltweit. Weitere „Finanzierungspartner“ sind unter anderem die ,Bill & Melinda Gates Foundation‘, die von dem Milliardär George Soros gegründete ,Open Society Foundation‘, der UN-Bevölkerungsfonds und die ,Deutsche Stiftung Weltbevölkerung‘. All das verschweigt der Film. Ob absichtlich oder aufgrund mangelnder Sorgfalt der ,investigativen Recherche‘, wissen wir nicht. Was wir wissen: Bei Licht betrachtet repräsentiert das EPF genau das, was der Film Lebensrechtlern in Deutschland zu erstreben unterstellt: Nämlich eine Allianz von sehr viel Geld und Politik zur Durchsetzung einer politischen Idee.

Wie absurd das alles ist, belegt auch der Umstand, dass der Beitrag, der als Drahtzieher eine Organisation namens ,Tradition, Familie, Privateigentum‘ (TFP) und einen russischen Oligarchen nennt, von deren Existenz weder ich, noch meine Vorstandkollegen bis zur Veröffentlichung des Beitrags wussten. Last but not least wurden die ALfA und der Bundesverband Lebensrecht bei öffentlichen Anhörungen von Parlamentsausschüssen und Kommissionen zu Lebensrechtsfragen auf Bundes- und Landesebene mehrfach gehört und/oder um schriftliche Stellungnahme gebeten. So sehr die ALfA begrüßt, dass demokratisch legitimierte Stellen uns hören (zumal es selten angenehm ist, was wir ihnen zu sagen haben), so sicher können wir ausschließen, dass dies erfolgt wäre, wenn es Hinweise auf eine ,rechtsradikale‘ Gesinnung gegeben hätte. Wir schließen daraus: Offensichtlich sind unsere Argumente derart zwingend, dass, statt sich inhaltlich mit ihnen auseinandersetzen, von Andersdenkenden nun der Versuch unternommen wird, uns aus dem gesellschaftspolitischen Diskurs auszuschließen. Unserer Einschätzung nach hat sich das ZDF mit diesem Beitrag, der journalistischen Qualitätsstandards nicht genügt, auch selbst geschadet. Denn sicher werden auch andere Gebührenzahler über diese Verwendung ihrer Rundfunkgebühren ähnlich entsetzt sein wie wir. Wir nehmen uns daher die Freiheit, den Beitrag und seine Autoren in unseren Publikationen entsprechend zu würdigen.“



Frankreich vor Aufnahme von „Recht auf Abtreibung“ in die Verfassung


Paris (ALfA) Nach der Nationalversammlung stimmte am Donnerstag auch der französische Senat klar dafür, das Recht auf Schwangerschaftsabbruch in die Verfassung aufzunehmen. Die nun noch erforderliche Drei-Fünftel-Mehrheit bei der für Montag vorgesehenen gemeinsamen Abstimmung gilt als Formsache. Die genaue Formulierung, die in Artikel 34 der Verfassung eingefügt werden soll, lautet: „Das Gesetz legt die Bedingungen fest, unter denen die der Frau garantierte Freiheit, einen freiwilligen Schwangerschaftsabbruch vornehmen zu lassen, ausgeübt wird.“ Wie die katholische Wochenzeitung „Die Tagespost“ berichtet, wolle Frankreichs Präsident Emmanuel Macron die Verfassungsänderung am Weltfrauentag (8. März) feierlich verkünden.



Frankreichs Bischöfe kritisieren Entscheidung des Parlaments und die Debattenkultur darüber


Paris (ALfA)
Die französischen Bischöfe nahmen das Abstimmungsergebnis im Senat „mit Trauer“ zur Kenntnis. In einer am Donnerstag veröffentlichten Stellungnahme der Bischofskonferenz heißt es, Abtreibung sei „ein Angriff auf das Leben an seinem Beginn“ und könne nicht nur unter dem Blickwinkel der Frauenrechte betrachtet werden. Das berichtet ebenfalls die katholische Wochenzeitung „Die Tagespost“. Demnach bedauerten die Bischöfe zudem, dass in der gesamten Debatte die Frage unsichtbar blieb, welche Hilfsmaßnahmen für diejenigen zur Verfügung gestellt werden könnten, die ihr Kind behalten möchten. „Angesichts der zahlreichen Gewalttaten, die Frauen und Kindern angetan werden, wäre es eine Ehre für die Verfassung unseres Landes, wenn sie den Schutz von Frauen und Kindern in ihrem Herzen verankern würde“, erklärten die französischen Oberhirten. Die Bischofskonferenz kündigte außerdem an, darauf achten, dass „die Wahlfreiheit der Eltern, die sich auch in schwierigen Situationen dafür entscheiden, ihr Kind zu behalten, sowie die Gewissensfreiheit der Ärzte und des gesamten Pflegepersonals“ respektiert werde.

Schon zuvor hatten sich mehrere Bischöfe einzeln zu Wort gemeldet. „Wo ist das ,Wir müssen Leben retten‘ geblieben, das wären der Covid-Krise der ständige Refrain war?“, fragte etwa der Koadjutorbischof von Fréjus-Toulon, François Touvet auf dem Kurznachrichtendienst „X“. Den Abgeordneten warf er vor, ihr Fähnchen im Wind zu drehen und ohne Weitsicht und Überzeugung zu agieren. Auf derselben Plattform kommentierte der ehemalige Erzbischof von Paris, Michel Aupetit, der selbst jahrelang als Arzt praktizierte: „Das Gesetz setzt sich gegen das Gewissen durch und zwingt zur Tötung. Frankreich hat den Tiefpunkt erreicht. Es ist zu einem totalitären Staat geworden.“

In einer Stellungnahme, die auf der Internetseite seines Bistums veröffentlicht wurde, äußerte sich zudem der Erzbischof von Lyon, Olivier de Germay. Seit der Entkriminalisierung der Abtreibung 1975 sei scheinbar alles getan worden, um den Schwangerschaftsabbruch zu erleichtern und zu banalisieren. Frankreich habe den „traurigen Rekord von 234.300 Abtreibungen aufgestellt“, während die Tendenz in ganz Europa rückläufig sei. „Wenn das Gesetz verabschiedet würde, würde Frankreich die gleiche Würde jedes menschlichen Lebens – ein Grundsatz mit Verfassungsrang – mit dem freien Zugang zur Abtreibung auf eine Stufe stellen. Wie lässt sich ein solcher Widerspruch erklären?“, fragte de Germay.

Der Primas von Gallien monierte ferner, dass sich die gesellschaftspolitischen Gesetze der letzten Jahrzehnte auf individuelle Rechte konzentrieren und deren soziale Tragweite vernachlässigen. Dadurch werde der soziale Zusammenhalt jedoch „zwangsläufig schwinden. „Wie können wir eine Option, die den Respekt vor dem Schwächsten betrifft, in die Privatsphäre verbannen?“, so der Erzbischof. „Sollte sich nicht auch die gesamte Gesellschaft um Frauen sorgen, die unter schwierigen Bedingungen schwanger werden, die Unterstützung bei der Mutterschaft benötigen oder die sich nach einem Schwangerschaftsabbruch in einer schmerzhaften Einsamkeit wiederfinden?“

 




USA: Alabama's Parlament plant
rechtliche Immunität bei „Kinderwunschbehandlung“


Montgomery (ALfA) „Eine natürliche oder juristische Person, die Dienstleistungen im Zusammenhang mit der In-vitro-Fertilisation erbringt“, soll im US-Bundesstaat Alabama – „ungeachtet anderslautender gesetzlicher Bestimmungen“ – künftig „straf- und zivilrechtliche Immunität“ genießen, soweit diese den „allgemein anerkannten Praktiken der Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit der In-vitro-Fertilisation folgt“. Das sieht eine Gesetzesvorlage (State Bill 160) vor, mit der das Repräsentantenhaus und der Senat auf das Urteil des spektakulären Urteils reagieren, mit dem der Oberste Gerichtshof des Südstaats erstmalig in der US-amerikanischen Rechtsgeschichte die Personenrechte tiefgefrorener Embryonen anerkannte.

Unmittelbar nach Veröffentlichung des Urteils der Höchstrichter (16. Februar) setzten, angefangen bei der Universität von Alabama, so gut wie alle Anbieter künstlicher Befruchtungen in dem Südstaat binnen weniger Tage ihre Arbeit ein. US-amerikanische Medien berichteten von Frauen, die sich zur Fortsetzung begonnener Behandlungen in andere Bundesstaaten begeben haben sollen. Die Richter hatten zu entscheiden, ob die Embryonen, die bei einem bizarr anmutenden Fall ums Leben gekommen waren unter den „Alabama’s Wrongful Death of a Minor Act“ (§ 6-5-391, Ala. Code 1975) fielen. Laut diesem Gesetz haben Eltern in dem US-Bundesstaat das Recht, Schadensersatzansprüche im Falle der „widerrechtlichen Tötung eines Minderjährigen“ geltend zu machen. In ihrem Urteil entschieden die Richter die Frage in Sinne der Kläger: Menschliche Embryonen sind Kinder, Kinder sind Personen, unabhängig von ihrem Aufenthaltsort.

Der Gesetzentwurf, der von sechs Senatoren um den Republikaner Larry Stutts, einem Gynäkologen, nun in Windeseile erarbeitet und in das Parlament eingebracht wurde, wurde am Montag dieser Woche in Erster und am Donnerstag in Zweiter Lesung in beiden Kammern beraten. Wie die „Washington Post“ berichtetet, könnte die entscheidende Abstimmung bereits in der kommenden Woche erfolgen. In Kraft treten würde das neue Gesetz dann, sobald die republikanische Gouverneurin Alabamas, Kay Ivey, ihre Unterschrift unter seine Ausfertigung setzt. Beobachter halten beides nur noch für eine Formsache.

Wie die „Washington Post“ schreibt, habe der Gesetzesentwurf, für den es in beiden Kammern eine breite Mehrheit geben soll, gleichwohl eine „hitzige, hochemotionale Debatte“ ausgelöst. Demnach wies eine Minderheit der Senatoren und Abgeordneten etwa daraufhin, dass die Reproduktionsmediziner Embryonen selektierten und nicht für „optimal“ befundene vernichteten. Dass dies der Fall ist, sei von den Initiatoren des Gesetzesentwurf auch eingeräumt worden, wird aber vermutlich keine weiteren Folgen zeitigen: Das Blatt zitiert den Republikaner Stutts mit den Worten: „Wir könnten ein Gesetz erlassen, das die Anzahl der befruchteten Embryonen in einem Zyklus begrenzt. Aber ich glaube nicht, dass wir das gesetzlich regeln sollten. Ich spreche nicht über Moral, sondern über die Ausübung von Medizin.“




 

Lifetalks – Der ALfA-Podcast


Du willst über die aktuellen Entwicklungen im Lebensrecht informiert bleiben? Dann hör bei unserem Podcast „Lifetalks“ rein, in dem wir uns regelmäßig mit Interviewpartnern aus verschiedenen Bereichen der Gesellschaft über die brennendsten Themen unterhalten.

 
 

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Termine

 

20. – 24.02.2024 | Dicdacta – Bildungsmesse
ALfA e.V. ist mit Stand und Schulmaterial dabei!

Messe Köln – Messeplatz 1, 50679 Köln
23. – 24.02.2024 | ALfA Mitarbeitertagung

Beginn: 18.00 Uhr
Ende: 17.00 Uhr
Ort: Bonifatiushaus, Neuenbergerstr. 3-5, 36041 Fulda
27.02.2024 | Pro Life Arena
Schwangerschaft als Beruf – Sollte es Frauen erlaubt sein, gegen Bezahlung als Leihmutter zu arbeiten?

Beginn: 20.00 Uhr
Per Zoom

Anmeldung und Info unter: www.alfa-ev.de/kalender
04.03.2024 | Stammtisch der Regionalverbände
Veranstaltung für Vorstände der Regionalverbände

Beginn: 20.00 Uhr
Ende: 21:00 Uhr, per Zoom

Info unter bielefeld@alfa-ev.de

05.03.2024 | Islamische Theologie und Praxis bei ungewollter Schwangerschaft

Beginn: 20.00 Uhr, per Zoom

Anmeldung und Info unter: https://www.alfa-ev.de/kalender/wissenswert-lebenswert-maerz/

 

08.03.2024 | ALfA stellt sich vor
Referentin Monika Friederich

Beginn: 19.30 Uhr
Ende: 21.30 Uhr
Ort: Allmanns Kroog, Flensburger Straße 1, 24996 Sterup

Info und Anmeldung bei hamburg@alfa-ev.de

09.03.2024 | Patinnenschulung in Chemnitz

Beginn: 10.00 Uhr
Ende: 18.00 Uhr
Ort: KALEB-Region Chemnitz e.V., Augustusburger Straße 121, 09126 Chemnitz

Anmeldung: brit@vita-L.de

12.03.2024 | Patin für 9 Monate stellt sich vor

Beginn: 19.00 Uhr
Ende: 20.00Uhr
Ort: Kassel City Church, Holländische Straße 198, 34127 Kassel

Anmeldung: brit@vita-L.de

19.03.2024 | Wundenrosenkranz auf Radio Horeb. ALfA betet mit!

Beginn: 15.00 Uhr

19.03.2024 | Schattenkind Fortbildung
Pater Manfred Müller stellt das Projekt Priester für das Leben vor

Beginn:  20.00 Uhr
Ende: 21.30 Uhr, per Zoom

Der Zugangslink wird am Veranstaltungstag verschickt
Info und Anmeldung bei Monika Friederich schattenkind@alfa-ev.de

19.03.2024 | WISSENSWERT.LEBENSWERT
Lebensrecht in den Medien
Input von Sabina Scherer, Gründerin Zellhaufen Podcast

Beginn: 20.00 Uhr
Ende: 21.00Uhr, per Zoom

Anmeldung: https://www.alfa-ev.de/kalender/lebensrecht-in-den-medien/

25.03.2024 | Stammtisch der Regionalverbände
Veranstaltung für Vorsitzende der Regionalverbände

Beginn: 20.00 Uhr
Ende: 21.00 Uhr, per Zoom

Info unter bielefeld@alfa-ev.de

12. – 14.04.2024 | vitaL Beraterfortbildung

Beginn: 18.00 Uhr
Ende: 13.00 Uhr
Ort: Bonifatiushaus Fulda, Neuenberger Str. 3, 36041 Fulda

Anmeldung: brit@vita-L.de

13.04.2024 | Marsch für das Leben München
ALfA ist mit Infostand dabei.

Beginn: 13.00Uhr
Ende: 17.00 Uhr
Ort: Königsplatz München

13.04.2024 | Meine Autonomie und mein Sterben - Möglichkeiten palliativer Begleitung

Referent ist Priv.-Doz. Dr.med. Dr.sc.hum. Kai Witzel
Facharzt für Chirurgie und u.a. Notfallmedizin, Ethikberater im Gesundheitswesen (AEM)
Ständiger Diakon der Diözese Fulda

Beginn: 19.00 Uhr
Ende: ca. 21.00 Uhr
Ort: Kleiner Saal der Stadthalle Memmingen

Organisiert vom ALfA-Regionalverband Oberallgäu Schwaben
(allgaeu-oberschwaben@alfa-ev.de) Die Veranstaltung ist öffentlich. Es ist keine Anmeldung erforderlich.

15.04.2024 | Stammtisch der Regionalverbände
Veranstaltung für Vorsitzende der Regionalverbände

Beginn: 20.00 Uhr
Ende: 21.00 Uhr, per Zoom

Info unter bielefeld@alfa-ev.de


Mehr Termine finden Sie unter: https://www.alfa-ev.de/kalender/

 

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Kitzenmarkt 20 | D-86150 Augsburg
E-Mail: info@alfa-ev.de 
Telefon: 0821-512031 
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