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In eigener Sache: „SEVEN WEEKS“ erfreut sich erneut wachsender Teilnehmerzahl

Augsburg (ALfA). Zum vierten Mal in Folge – beginnend am Aschermittwoch – erfreut sich der von der „Jugend für das Leben“ konzipierte Online-Pro-Life-Kurs „SEVEN WEEKS“ einer wachsenden Teilnehmerzahl. Der Kurs ist so aufgebaut, dass die Jugendlichen eigenständig und in ihrem eigenen Tempo sieben Kapitel zu Themen des Lebensschutzes erarbeiten. Darunter unter anderem: die eigene Motivation und Möglichkeiten pro life zu sein, die gesellschaftliche Beurteilung von Abtreibung, Frauen und Männer im Schwangerschaftskonflikt, ebenso wie Sterbehilfe und assistierter Suizid. Die Teilnehmer erhalten ein Pro-Life-Starterkit mit Broschüren und Infomaterial sowie hilfreiche Gadgets gratis per Post.





















Inhaltsangabe

In eigener Sache: SEVEN WEEKS“ erfreut sich erneut wachsender Teilnehmerzahl
ALfA begrüßt Forderung nach Monitoring des nicht-invasiven Pränataltest – Kaminski: NIPT führt Versprechen einer inklusiven Gesellschaft ad absurdum
NIPT: 120 Abgeordnete fordern Monitoring nach Kassenzulassung
Hüppe: „Die nicht-invasiven Pränataltests dienen keinem therapeutischen Zweck, sondern der Selektion von Menschen mit Down-Syndrom“
Papst Franziskus träumt von einem Europa, „dass das Leben in jedem Augenblick schützt“
Termine

ALfA begrüßt Forderung nach Monitoring des nicht-invasiven Pränataltest – Kaminski: NIPT führt Versprechen einer inklusiven Gesellschaft ad absurdum

Augsburg (ALfA). Anlässlich des gestrigen Welt-Down-Syndrom-Tages (21.3.) erklärte die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V., Cornelia Kaminski, am Vortag in Augsburg: „Wie von der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V. sowie anderen Experten vorhergesagt ist der nicht-invasive Pränataltest (NIPT), der im Juli 2022 in den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen wurde, binnen kurzem zu einer Regeluntersuchung der Schwangerenvorsorge geworden. Das belegen die mittlerweile vorhandenen Daten klar und deutlich. Demnach macht inzwischen mehr als jede dritte Schwangere von dem Test, mit dem im Blut von Schwangeren nach Fehlverteilungen der Chromosomen 13, 18 und 21 bei ihren Kindern gefahndet werden kann, auch Gebrauch. Die ALfA hatte früh darauf hingewiesen, dass die vermeintlich enge Beschränkung auf „Risikoschwangere“ von Anfang an pure Augenwischerei war, da ,versäumt‘ wurde, die Durchführung des Tests an klar definierte Risikoprofile zu koppeln.

Nichts vermag darüber hinwegzutäuschen, dass heute mit dem NIPT in aller erster Linie nach Kindern mit Down-Syndrom (Trisomie 21 / Down Syndrom) gefahndet wird und ihre entsprechende ,Markierung‘ in den allermeisten Fällen einem Todesurteil gleichkommt. Wie das mit Artikel 3, Absatz 3, Satz 2 Grundgesetz – ,Niemand darf wegen einer Behinderung benachteiligt werden‘ – in Einklang zu bringen sein soll, dürfte das Geheimnis der Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) bleiben. Mit der Aufnahme des NIPT in den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenkassen werden die bisher nur unzureichend eingelösten Versprechen einer Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sowie einer ,inklusiven Gesellschaft‘ ad absurdum geführt.

Ferner muss davon ausgegangen werden, dass ein zur Regeluntersuchung mutierter NIPT auch dazu führt, dass Schwangere aufgrund von falsch-positiven Testergebnissen völlig gesunde Kinder abtreiben lassen, worauf etwa der Deutsche Ethikrat in seiner Stellungnahme „Die Zukunft der genetischen Diagnostik – von der Forschung in die klinische Anwendung“ (vgl. S. 64f) bereits 2013 hingewiesen hatte.

Daher begrüßt die ALfA den interfraktionellen Antrag (Bundestagsdrucksache 20/10515) mit dem mehr als 120 Abgeordnete ein Monitoring des NIPT fordern. Dass dieser erst im April im Bundestag werden soll und nicht, wie ursprünglich geplant, am morgigen Welt-Down-Syndrom-Tag (21.3.) ist überaus bedauerlich. Hier wäre Symbolpolitik, um welche Regierung und Parlament sonst selten verlegen sind, endlich einmal am Platze gewesen.“


NIPT: 120 Abgeordnete fordern Monitoring nach Kassenzulassung

Berlin (ALfA). Die im Juli 2022 von Abgeordneten des Deutschen Bundestags ins Leben gerufene interfraktionelle Gruppe „Pränataldiagnostik“ hat einen Antrag in den Bundestag eingebracht, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, ein Monitoring zu den Folgen der Kassenzulassung des nicht-invasiven Pränataltests (NIPT) zu veranlassen. Das berichtet das Online-Portal der katholischen Wochenzeitung „Die Tagespost“. Mit dem NIPT lässt sich im Blut von Schwangeren nach Fehlverteilungen der Chromosomen 13, 18 und 21 bei ihren ungeborenen Kindern fahnden.

In dem bereits von mehr als 120 Abgeordneten aller Fraktionen und Gruppen mit Ausnahme der AfD gezeichneten Antrag (Bundesdrucksache 20/10515) fordern die Parlamentarier außerdem die Einrichtung eines Expertengremiums, das „die ethischen, rechtlichen und gesundheitspolitischen Grundlagen der Kassenzulassung“ prüft. Ursprünglich hätte der Antrag am 21. März, dem Welt-Down-Syndrom-Tag, im Deutschen Bundestag in Erster Lesung beraten werden sollen. Doch auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestags findet sich die Beratung des Antrags bisher nicht. Wie die „Tagespost“ unter Berufung auf Parlamentskreise weiter schreibt, sei der Plan, der ein wichtiges symbolischen Zeichen für die Solidarität mit Menschen mit „Down Syndrom“ (Trisomie 21) gesetzt hätte, am Widerstand der FDP-Fraktionsgeschäftsführung gescheitert, die mehr Zeit zur internen Beratung des am 28. Februar eingebrachten Antrags verlangte.

Laut der Bundestagsabgeordneten Corinna Rüffer (Bündnis 90/Die Grünen) entspricht der Antrag einem Beschluss des Bundesrats vom vergangenen Jahr. In diesem, auch dem Bundestag zugeleiteten Beschluss, hatte die Länderkammer am 16. Juni 2023 die Bundesregierung ebenfalls aufgefordert, die Auswirkungen der Kassenzulassung des NIPT zu überprüfen. Wie dringend geboten die Befassung mit dem Thema sei, zeigen laut Rüffer vor allem „die Abrechnungszahlen des NIPT in den ersten zwölf Monaten seit der Kassenzulassung“. Laut Zahlen des Spitzenverbands des Bunds der Krankenkassen (GKV) machten zwischen Juli 2022 bis Juni 2023 pro Quartal rund 63.000 Schwangere von dem NIPT Gebrauch. Bei rund 160.000 Geburten pro Quartal komme damit „auf weniger als drei Geburten ein NIPT“, so Rüffer. Das sei „ein deutlicher Hinweis darauf, dass der vorgeburtliche Trisomie-Bluttest nicht nur in begründeten Einzelfällen zum Einsatz kommt, wie es die Mutterschaftsrichtlinie des G-BA vorsieht, sondern doch zur Routineuntersuchung in der Schwangerschaft geworden ist.“ Zahlen aus Bremen (Bremische Bürgerschaft, Drucksache 20/1806) deuteten zudem daraufhin, „dass seit der NIPT-Kassenzulassung risikoreichere invasive Untersuchungen zur Abklärung eines positiven Befunds zugenommen haben“. „G-BA“ steht für „Gemeinsamer Bundesausschuss“, dem obersten Beschlussgremiums der gemeinsamen Selbstverwaltung von Ärzten und Krankenkassen im deutschen Gesundheitswesen.


Hüppe: „Die nicht-invasiven Pränataltests dienen keinem therapeutischen Zweck, sondern der Selektion von Menschen mit Down-Syndrom“ 

Berlin (ALfA). Der Berichterstatter für Menschen mit Behinderungen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Gesundheitsausschuss, Hubert Hüppe, forderte anlässlich des Welt-Down-Syndrom-Tags die Inklusion für Menschen mit Down-Syndrom in Deutschland zu gewährleisten. In einer Pressemitteilung erklärte Hüppe: „Menschen mit Down-Syndrom müssen von Anfang an selbstbestimmt und uneingeschränkt in allen Lebensbereichen teilhaben können. Sie müssen gleichberechtigt mit anderen alle Menschenrechte und Grundfreiheiten genießen können.“

Von einer Inklusion von Menschen mit Down-Syndrom könne hierzulande bisher nicht die Rede sein. „So ist z.B. die Suche nach einem Platz in der Kita oder der Schule vor Ort für Betroffene und ihre Eltern meist mit großen Hürden verbunden. Ebenso wird ihnen der Weg in eine reguläre Beschäftigung im ersten Arbeitsmarkt verwehrt. Um das Ziel Teilhabe und Inklusion zu verwirklichen, müssen wir unablässig daran arbeiten, bestehende Ausgrenzung aufzubrechen und inklusive Wege für Menschen mit Down-Syndrom zu eröffnen. Der dringende Appell richtet sich an die Einrichtungs- und Kostenträger, Erziehungs- und Lehrpersonal, Schulleitungen und -träger, Unternehmen und Arbeitnehmervertreter, Kirchen sowie Verantwortliche auf allen staatlichen Ebenen, aber auch an jeden von uns“, so der CDU-Bundestagsabgeordnete weiter. Es gelte, „das Bewusstsein für die Lebenswelt von Menschen mit Down-Syndrom zu schärfen, ihre individuellen Begabungen zu fördern und sie nicht über Defizite zu definieren. Die Betroffenen wollen Akzeptanz erfahren, Zugehörigkeit erleben und Freundschaften schließen. Dagegen haben sie immer noch zumeist mit Vorurteilen zu kämpfen. Die Menschen leiden nicht am Down-Syndrom, wie oft formuliert wird. Sie leiden allenfalls an oft immer noch bestehenden Vorbehalten in der Gesellschaft. Diese Befangenheiten aufzulösen, wird nur gelingen, wenn Menschen mit Behinderungen in die allgemeine Lebenswelt von Kindesbeinen an einbezogen werden. Inklusion kann man nicht lehren, sondern nur erfahren.“

Auch zum NIPT äußerte sich der CDU-Politiker. „Die nicht-invasiven Pränataltests (NIPT) sind diskriminierend. Denn sie dienen keinem therapeutischen Zweck, sondern der Selektion von Menschen mit Down-Syndrom. Dass der Test von den Krankenkassen bezahlt wird, erweckt den Eindruck, dass es Aufgabe unseres Sozialsystems ist, diesen Menschen das Existenzrecht zu nehmen. Der Druck auf schwangere Frauen, dieses Verfahren anzuwenden, wird damit noch verstärkt.“ Viele Menschen mit Down-Syndrom hätten gegen diese Tests protestiert. Dennoch seien sie bei der Beratung zur Zulassung nicht beteiligt worden, kritisierte Hüppe.

Papst Franziskus träumt von einem Europa, „dass das Leben in jedem Augenblick schützt“

Rom (ALfA). Papst Franziskus hat erneut eine Lanze für den Lebensschutz gebrochen. Bei seiner Generalaudienz am Mittwoch erinnerte der Heilige Vater in seinen Grüßen an die polnischsprachigen Pilger erinnerte daran, dass in Polen am 24. März der nationale Tag des Lebens gefeiert wird. Das berichtet „Vatican News“. Demnach ließ der Papst, der an einer anhaltenden Erkältung leidet, einen Mitarbeiter des Staatssekretariats folgendes verlesen: „Mit Blick auf Ihr Heimatland möchte ich mit Ihnen meinen Traum teilen, den ich vor einigen Jahre geäußert habe, als ich über Europa schrieb.“ In seinen Worten äußerte der Pontifex den Wunsch, Polen möge ein Land sein, „das das Leben in jedem Augenblick schützt, vom Moment der Entstehung im Mutterleib bis zu seinem natürlichen Ende“: „Vergesst nicht, dass niemand Herr über das Leben ist, weder über sein eigenes noch über das der anderen“, so der Papst.
In dem angesprochenen Brief, den Franziskus mitten in der Corona-Pandemie an Europäische Institutionen übermittelt hatte, betonte er, dass er von einem menschenfreundlichen Europa träume, in dem die Würde eines jeden respektiert werde und jeder Mensch an sich einen Wert darstelle, ohne ihn zum Gegenstand wirtschaftlichen Kalküls oder zu einer Ware zu reduzieren. In diesem Zusammenhang sprach er auch, ohne Polen direkt zu nennen, von Europa als einem Kontinent, „der das Leben zu jedem Zeitpunkt schützt, von dem Moment an, in dem es unsichtbar im Mutterleib entsteht, bis zu seinem natürlichen Ende, denn kein Mensch ist Herr über das Leben, weder über das eigene noch das anderer“.

Termine


25. März 2024 | Stammtisch der Regionalverbände
Veranstaltung für Vorsitzende der Regionalverbände
Beginn: 20.00 Uhr
Ende: 21.00 Uhr, per Zoom
Info unter bielefeld@alfa-ev.de

12. bis 14. April 2024 | vitaL Beraterfortbildung
Beginn: 18.00 Uhr
Ende: 13.00 Uhr
Ort: Bonifatiushaus Fulda, Neuenberger Str. 3, 36041 Fulda
Anmeldung: brit@vita-L.de

13. April 2024 | Marsch für das Leben München
ALfA ist mit Infostand dabei.
Beginn: 13.00Uhr
Ende: 17.00 Uhr
Königsplatz München

13. April 2024 | Meine Autonomie und mein Sterben – Möglichkeiten palliativer Begleitung
Referent ist Priv.-Doz. Dr.med. Dr.sc.hum. Kai Witzel
Facharzt für Chirurgie und u.a. Notfallmedizin, Ethikberater im Gesundheitswesen (AEM)
Ständiger Diakon der Diözese Fulda
Beginn: 19.00 Uhr
Ende: ca. 21.00 Uhr
Ort: Kleiner Saal der Stadthalle Memmingen
Organisiert vom ALfA-Regionalverband Oberallgäu Schwaben (allgaeu-oberschwaben@alfa-ev.de) Die Veranstaltung ist öffentlich. Es ist keine Anmeldung erforderlich.

15. April 2024 | Stammtisch der Regionalverbände
Veranstaltung für Vorsitzende der Regionalverbände
Beginn: 20.00 Uhr
Ende: 21.00 Uhr, per Zoom
Info unter bielefeld@alfa-ev.de

16. April 2024 | Wundenrosenkranz auf Radio Horeb. ALfA betet mit!

Beginn: 15.00 Uhr


22. April 2024 | Seelsorge für das Leben – Vortragsreihe 2024
Prof. Dr. Thomas Möllenbeck (Hochschule Heiligenkreuz): Schmerz und Sinn. Krankheit und Leiden aus theologischer Perspektive
Beginn: 20.00 Uhr
Ende: 21.00 Uhr, Via ZOOM

23. April 2024 | Pro Life Arena
Freiheit oder Fluch? 
Sollte die künstliche Gebärmutter allgemein zugänglich sein?
Beginn: 20.00 Uhr, per Zoom 
Anmeldung und Info unter: https://www.alfa-ev.de/kalender/pro-life-arena5/

3. bis 4. Mai  2024 | Bundesdelegiertenversammlung und Mitgliederversammlung ALfA e.V.
Beginn: 18:00 Uhr
Ende: 19:00 Uhr
Ort: Fulda Bonifatiushaus, Neuenbergerstr. 3-5, 36041 Fulda
Anmeldung und Info: info@alfa-ev.de

11. Mail 2024 | Tag für das ungeborene Leben in Paderborn
Fachtagung
Beginn: 14.00Uhr
Ende: 17.30 Uhr
Programm
14.30 Uhr: „Christlicher Glaube und die Frage nach dem Recht auf Leben“, Prof. Dr. Werner Wertgen Katholische Hochschule NRW, Abteilung Paderborn
16:00: Frausein heute – im Spannungsfeld von Selbstbestimmung und Vermarktung, Cornelia Kaminski Bundesvorsitzende der „Aktion Lebensrecht für Alle“ e.V
Ort: Liborianum Bildungs- und Tagungshaus des Erzbistums Paderborn | An den Kapuzinern 5-7 | 33098 Paderborn
Anmeldung erbeten bis zum 17. April 2024 E-Mail: bildung@liborianum.de Teilnahmegebühr: frei / um eine Spende wird gebeten.
Mehr Termine finden Sie unter: https://www.alfa-ev.de/kalender/



Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V.
Geschäftsstelle
Kitzenmarkt 20 | D-86150 Augsburg
E-Mail: info@alfa-ev.de 
Telefon: 0821-512031       
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Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V.
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86150 Augsburg
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