Die Stimme für das Leben

In eigener Sache: ALfA-Stand auf der Didacta entwickelt sich zum Publikumsmagneten

 
Augsburg (ALfADer Stand der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V. auf der morgen zu Ende gehenden Bildungsmesse „Didacta“ hat sich zu einem wahren Publikumsmagneten entwickelt. Das Interesse an Lebensrechtsthemen sei gewaltig, berichten Standmitarbeiter. Demnach erfreut sich der Informationstand der ALfA auf der führenden Fachmesse für das gesamte Bildungswesen an allen Messetagen bislang eines äußerst regen Zulaufs. Nahezu alle Mitarbeiter seien laufend im Gespräch, einzelne Materialien, Broschüren sowie Themenhefte der Vierteljahreszeitschrift „LebensForum“, bereits vergriffen.) 

Inhaltsangabe

In eigener Sache: ALfA-Stand auf Didacta entwickelt sich zum Publikumsmagneten
USA: Alabamas Höchstrichter erkennen Personenrechte künstlich erzeugter Embryonen an
Urteil schlägt Wellen: US-Präsident Biden kritisiert Richter – Universität setzt künstliche Befruchtungen aus
Moraltheologe warnt vor Gebrauch biopolitischer „Modevokabeln“
Hänel: „Viel zu wenige sind bereit, Abbrüche durchzuführen“
Termine

 




USA: Alabamas Höchstrichter erkennen Personenrechte künstlich erzeugter Embryonen an

Montgomery (ALfA) Tiefgefrorene menschliche Embryonen sind Kinder. Wer sie absichtlich oder fahrlässig tötet, kann gemäß einem Gesetz des US-amerikanischen Bundestaates Alabama zu Schadenersatzzahlungen verurteilt werden. Das entschied Ende vergangener Woche der Oberste Gerichtshof des im Südwesten der USA gelegenen Bundesstaates mit acht gegen eine Stimme. Geklagt hatten drei Elternpaare, die sich einer In-vitro-Fertilisation (IVF) unterzogen hatten und die verbliebenen Embryonen einfrieren ließen.

Wie die Richter in ihrem Urteil schreiben, drang im Dezember 2020 ein Patient eines Krankenhauses in Mobile, in dem die tiefgefrorenen Embryonen aufbewahrt wurden, durch eine „ungesicherte Tür“ in die Fruchtbarkeitsklinik ein und entnahm mehrere Embryonen aus der Kryokammer. Durch die extrem niedrigen Temperaturen (-196 Grad Celsius), bei denen die Embryonen gelagert werden, erlitt der Patient einen Gefrierbrand und ließ den Behälter mit den Embryonen zu Boden fallen, wodurch sie zu Tode kamen. Drei der davon betroffenen Elternpaare verklagten daraufhin die Fruchtbarkeitsklinik wegen „unrechtmäßiger Tötung“. Das erstinstanzliche Gericht vertrat die Auffassung, kryokonservierte Embryonen fielen nicht unter die Definition einer „Person“ oder eines „Kindes“ und wies die Klage ab.

Das sah der Oberste Gerichtshof jedoch anders. In ihrem am Freitag veröffentlichten Urteil stellen die Richter fest, dass „extrauterine“ Embryonen – ungeborene Menschen, die sich „zum Zeitpunkt ihrer Tötung außerhalb einer biologischen Gebärmutter befinden“ – Kinder seien und in Alabama daher auch unter das Gesetz fallen, welches den unrechtmäßigen Tod von Minderjährigen regelt und ihren Eltern die Möglichkeit gibt, Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Wie der Oberste Richter Tom Parker in seiner Urteilsbegründung schreibt, habe sich „das Volk von Alabama“ eine öffentliche Ordnung gegeben und in dieser erklärt, „dass ungeborenes menschliches Leben heilig ist.“ „Wir glauben, dass jeder Mensch vom Moment der Empfängnis an nach dem Bilde Gottes geschaffen ist, von ihm geschaffen, um sein Ebenbild widerzuspiegeln.“



Urteil schlägt Wellen: US-Präsident Biden kritisiert Richter – Universität setzt künstliche Befruchtungen aus


Washington/Tuscaloosa (ALfA) US-Präsident Joe Biden hat das Urteil des Obersten Gerichtshofs des US-Bundesstaates Alabama scharf kritisiert. In einer vom Weißen Haus verbreiteten Presseerklärung sagte Biden: „Heute, im Jahr 2024, werden in Amerika Frauen von Notaufnahmen abgewiesen und gezwungen, Hunderte von Kilometern zu fahren, um eine medizinische Versorgung zu erhalten, während Ärzte eine strafrechtliche Verfolgung fürchten, wenn sie einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen. Und jetzt hat ein Gericht in Alabama den Zugang zu einigen Fruchtbarkeitsbehandlungen für Familien, die verzweifelt versuchen, schwanger zu werden, in Frage gestellt. Die Missachtung der Fähigkeit von Frauen, diese Entscheidungen für sich und ihre Familien zu treffen, ist empörend und inakzeptabel.“ Das Urteil der Höchstrichter sei, so Biden weiter, „eine direkte Folge der Aufhebung von Roe v. Wade“. Biden kündigte an, so lange für die „Freiheit der Frauen“ zu kämpfen, „bis wir den Schutz von Roe v. Wade im Bundesgesetz für alle Frauen in jedem Bundesstaat wiederhergestellt haben“.

Unterdessen hat die Universität von Alabama in Tuscaloosa die Durchführungen sogenannter Kinderwunschbehandlungen vorerst eingestellt. „Wir sind traurig, dass dies den Versuch unserer Patientinnen, durch In-vitro-Fertilisation ein Baby zu bekommen, beeinträchtigen wird“, teilte die Universität Mitte der Woche mit. Zunächst gelte es jedoch zu klären, ob „unsere Patientinnen und unsere Ärzte“ bei der Durchführung künstlicher Befruchtungen „strafrechtlich verfolgt werden könnten“. Die Präsidentin der Gesellschaft für reproduktive Medizin, Paula Amato, geht gar davon aus, dass die Reproduktionsmedizin in Alabama vor dem Aus steht, weil viele Ärzte das Risiko nicht eingehen wollen, für den Umgang mit Embryos strafrechtlich belangt zu werden. Das berichtet die „New York Times“.

Die Präsidentin des Verbandes für Unfruchtbarkeit, Barbara Collura, erklärte gegenüber dem Fernsehsender CNN, Ziel künstlicher Befruchtungen sei es, möglichst viele Embryos zu erzeugen. „Dadurch erhält man die größten Chancen für eine Schwangerschaft.“ Embryonen, die übrig blieben, würden für eine spätere Verwendung eingefroren. Wolle eine Familie keine weiteren Kinder, könne sie die Embryonen entsorgen lassen, anderen Paaren spenden oder der Wissenschaft zur Forschung zur Verfügung stellen. Das Urteil in Alabama stelle dies nun alles infrage. Es sei nun nicht einmal klar, ob man Embryos noch einfrieren dürfe. „Werden Leute nun strafrechtlich zur Rechenschaft gezogen, weil man ,eine Person‘ nicht einfrieren darf?“



Moraltheologe warnt vor Gebrauch biopolitischer „Modevokabeln“


Wien/Tübingen (ALfA) Der Tübinger Moraltheologe Franz-Josef Bormann hat sich dafür ausgesprochen, bei der Diskussion bioethischer Themen in der katholischen Kirche auf „Modevokabeln“ zu verzichten. Das berichtet „Communio online“. Bei Ausdrücken wie „reproduktive Gerechtigkeit“ und „reproduktive Autonomie“ handele es sich keineswegs um neutrale und daher philosophisch unschuldige Konstrukte zur Analyse komplexer Phänomene, sondern um politische Kampfbegriffe, denen eine ganz bestimmte Agenda eingeschrieben ist, schreibt Bormann in einem Namensbeitrag für das Portal. Auch blende ein Begriff wie „reproduktive Gerechtigkeit“ die Interessen schutzbedürftiger Personengruppen aus. Nämlich die der ungeborenen wie der geborenen Kinder sowie der von Ausbeutung betroffenen Frauen auf dem internationalen Reproduktionsmarkt, so Bormann weiter.

Anlass für Bormanns Kritik, der auch Mitglied des Deutschen Ethikrates ist, sie, wie „Communio online“ meldet, eine Tagung zum Thema „Reproduktive Gerechtigkeit im Rahmen von Queer und Trans*Reproduktion mit Assistierten Reproduktionstechnologien (ART)“, die gestern und heute in Graz stattfand und von der Leiterin des Instituts für Moraltheologie der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Graz verantwortet werde.

 




Hänel: „Viel zu wenige sind bereit, Abbrüche durchzuführen“ 


Gießen (ALfA) Kristina Hänel, Deutschlands bekannteste Abtreibungsärztin, hat die mangelnde Bereitschaft ihrer Kollegen, vorgeburtliche Kindstötungen vorzunehmen, beklagt. In einem am Mittwoch veröffentlichten Interview sagte Hänel dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (RND): „Die Versorgungslage selbst ist immer noch schlecht, viel zu wenige sind bereit, Abbrüche durchzuführen, und von denjenigen, die es tun, gehen einige in Rente, so wie ich.“ Ihre künftige Aufgabe sieht die Gießener Allgemeinmedizinerin „in der Versorgung, der Ausbildung und der wissenschaftlichen Arbeit, unter anderem Mitarbeit an den Leitlinien. Um die Versorgung zu verbessern, brauchen wir Nachwuchs.“ Wie eine rechtliche Regelung von Abtreibungen außerhalb des Strafgesetzbuches erfolgen könne, bearbeite derzeit eine Kommission. „Auch hier sind die Widerstände wieder sehr stark. Am Ende wird die Entwicklung zur Liberalisierung aber nicht aufzuhalten sein“, orakelte Hänel.




 

Lifetalks – Der ALfA-Podcast


Du willst über die aktuellen Entwicklungen im Lebensrecht informiert bleiben? Dann hör bei unserem Podcast „Lifetalks“ rein, in dem wir uns regelmäßig mit Interviewpartnern aus verschiedenen Bereichen der Gesellschaft über die brennendsten Themen unterhalten.

 
 

Megafon

Termine

 

20. – 24.02.2024 | Dicdacta – Bildungsmesse
ALfA e.V. ist mit Stand und Schulmaterial dabei!

Messe Köln – Messeplatz 1, 50679 Köln
23. – 24.02.2024 | ALfA Mitarbeitertagung

Beginn: 18.00 Uhr
Ende: 17.00 Uhr
Ort: Bonifatiushaus, Neuenbergerstr. 3-5, 36041 Fulda
27.02.2024 | Pro Life Arena
Schwangerschaft als Beruf – Sollte es Frauen erlaubt sein, gegen Bezahlung als Leihmutter zu arbeiten?

Beginn: 20.00 Uhr
Per Zoom

Anmeldung und Info unter: www.alfa-ev.de/kalender
04.03.2024 | Stammtisch der Regionalverbände
Veranstaltung für Vorstände der Regionalverbände

Beginn: 20.00 Uhr
Ende: 21:00 Uhr, per Zoom

Info unter bielefeld@alfa-ev.de

05.03.2024 | Islamische Theologie und Praxis bei ungewollter Schwangerschaft

Beginn: 20.00 Uhr, per Zoom

Anmeldung und Info unter: https://www.alfa-ev.de/kalender/wissenswert-lebenswert-maerz/

 

08.03.2024 | ALfA stellt sich vor
Referentin Monika Friederich

Beginn: 19.30 Uhr
Ende: 21.30 Uhr
Ort: Allmanns Kroog, Flensburger Straße 1, 24996 Sterup

Info und Anmeldung bei hamburg@alfa-ev.de

09.03.2024 | Patinnenschulung in Chemnitz

Beginn: 10.00 Uhr
Ende: 18.00 Uhr
Ort: KALEB-Region Chemnitz e.V., Augustusburger Straße 121, 09126 Chemnitz

Anmeldung: brit@vita-L.de

12.03.2024 | Patin für 9 Monate stellt sich vor

Beginn: 19.00 Uhr
Ende: 20.00Uhr
Ort: Kassel City Church, Holländische Straße 198, 34127 Kassel

Anmeldung: brit@vita-L.de

19.03.2024 | Wundenrosenkranz auf Radio Horeb. ALfA betet mit!

Beginn: 15.00 Uhr

19.03.2024 | Schattenkind Fortbildung
Pater Manfred Müller stellt das Projekt Priester für das Leben vor

Beginn:  20.00 Uhr
Ende: 21.30 Uhr, per Zoom

Der Zugangslink wird am Veranstaltungstag verschickt
Info und Anmeldung bei Monika Friederich schattenkind@alfa-ev.de

19.03.2024 | WISSENSWERT.LEBENSWERT
Lebensrecht in den Medien
Input von Sabina Scherer, Gründerin Zellhaufen Podcast

Beginn: 20.00 Uhr
Ende: 21.00Uhr, per Zoom

Anmeldung: https://www.alfa-ev.de/kalender/lebensrecht-in-den-medien/

25.03.2024 | Stammtisch der Regionalverbände
Veranstaltung für Vorsitzende der Regionalverbände

Beginn: 20.00 Uhr
Ende: 21.00 Uhr, per Zoom

Info unter bielefeld@alfa-ev.de

12. – 14.04.2024 | vitaL Beraterfortbildung

Beginn: 18.00 Uhr
Ende: 13.00 Uhr
Ort: Bonifatiushaus Fulda, Neuenberger Str. 3, 36041 Fulda

Anmeldung: brit@vita-L.de

13.04.2024 | Marsch für das Leben München
ALfA ist mit Infostand dabei.

Beginn: 13.00Uhr
Ende: 17.00 Uhr
Ort: Königsplatz München

13.04.2024 | Meine Autonomie und mein Sterben - Möglichkeiten palliativer Begleitung

Referent ist Priv.-Doz. Dr.med. Dr.sc.hum. Kai Witzel
Facharzt für Chirurgie und u.a. Notfallmedizin, Ethikberater im Gesundheitswesen (AEM)
Ständiger Diakon der Diözese Fulda

Beginn: 19.00 Uhr
Ende: ca. 21.00 Uhr
Ort: Kleiner Saal der Stadthalle Memmingen

Organisiert vom ALfA-Regionalverband Oberallgäu Schwaben
(allgaeu-oberschwaben@alfa-ev.de) Die Veranstaltung ist öffentlich. Es ist keine Anmeldung erforderlich.

15.04.2024 | Stammtisch der Regionalverbände
Veranstaltung für Vorsitzende der Regionalverbände

Beginn: 20.00 Uhr
Ende: 21.00 Uhr, per Zoom

Info unter bielefeld@alfa-ev.de


Mehr Termine finden Sie unter: https://www.alfa-ev.de/kalender/

 

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Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V. Geschäftsstelle
Kitzenmarkt 20 | D-86150 Augsburg
E-Mail: info@alfa-ev.de 
Telefon: 0821-512031 
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