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In eigener Sache: ALfA wünscht gesegnetes Osterfest

Augsburg (ALfA). Die Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V. und die Redaktion des ALfA-Newsletters wünschen allen Beziehern ein friedvolles und gesegnetes Osterfest.





















Inhaltsangabe

In eigener Sache: ALfA wünscht gesegnetes Osterfest
Bundestag berät Regierungsentwurf zur vermeintlichen „Gehsteigbelästigung“ am 10. April
US-Supreme Court verhandelt über Zugang zur Abtreibungspille
Soros-Gruppe soll im Besitz von gehackten Pro Life-Emails sein
Prag: Ärzte treiben Kind aufgrund der Verwechslung ihrer Mütter ab
Termine

Bundestag berät Regierungsentwurf zur vermeintlichen „Gehsteigbelästigung“ am 10. April

Berlin (ALfA). Der Deutsche Bundestag wird am 10. April in Erster Lesung über den von der Bundesregierung eingebrachten „Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes“ (Bundestagsdrucksache 20/10861) beraten. Das geht aus der Tagesordnung des Bundestags für seine 162. Sitzung hervor. Für die vom Parlamentsfernsehen übertragene Debatte (Beginn: 16.30 Uhr) sieht die Tagesordnung eine Dauer von 45 Minuten vor.

Wie bereits im ALfA-Newsletter mehrfach ausführlich berichtet, will die Bundesregierung mit dem Gesetzesentwurf bundesweit Bannmeilen vor Abtreibungseinrichtungen und Schwangerschaftskonfiktberatungsstellen errichten. Wer innerhalb solcher Bannmeilen an „Gebetswachen“ teilnimmt, bei denen Lebensrechtler für die Frauen und ihre Kinder beten, soll künftig mit einem Ordnungsgeld von bis zu 5.000 EUR belangt werden können.

Nach der Beratung im Plenum wird der Gesetzesentwurf zur weiteren Beratung an die Fachausschüsse des Bundestags überwiesen. Die Federführung übernimmt dabei der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.


US-Supreme Court verhandelt über Zugang zur Abtreibungspille

Washington (ALfA). Der Oberste Gerichtshof der USA hat am Dienstag über den Zugang zur Abtreibungspille verhandelt. In der mündlichen Verhandlung des Falls „Food und Drug Administration v. Alliance for Hippocratic Medicine“ befragten die Richter nacheinander die Vertreter beider Parteien. Das berichten zahlreiche Medien. Wie die katholische Wochenzeitung „Die Tagespost“ schreibt, „grillten“ die neun Höchstrichter während der fast zweistündigen Anhörung dabei beide Seiten. Wie die Zeitung weiter schreibt, wollen US-amerikanische Leitmedien dabei eine besondere Skepsis der Richter gegenüber der Argumentation der „Alliance for Hippocratic Medicine“ ausgemacht haben, die von Erin Hawley, einer Anwältin der Menschenrechtsorganisation „Alliance Defending Freedom“ (ADF) vertreten wurde. Laut der „Tagespost“ hätten die Höchstrichter allerdings auch gegenüber Generalstaatsanwältin Elizabeth Prelogar deutlich Skepsis erkennen lassen, die für die Regierungsbehörde „Food und Drug Administration“ (FDA) „in den Ring“ gestiegen war. Der englischen Sprachen Mächtigen können sich ein eigenes Bild machen: Die mündliche Verhandlung kann auf dem Internetportal des US-Supreme Courts als Tonmitschnitt angehört sowie als Abschrift (115 Seiten DIN A4) eingesehen werden.

Zum Hintergrund: Die Abtreibungspille „Mifeprex“, die den Wirkstoff „Mifepriston“ enthält und in Deutschland unter dem Handelsnamen „Mifegyne“ vertrieben wird, wurde in den USA im Jahr 2000 zugelassen. 2016 hatte die US-amerikanische Zulassungsbehörde FDA, die Zulassung des Präparats zur Durchführung vorgeburtlicher Kindstötungen von der siebten Schwangerschaftswoche auf die zehnte ausgeweitet und zugleich die Zahl der erforderlichen Arztbesuche von drei auf einen reduziert. Außerdem genehmigte die FDA die Verschreibung des Präparats durch „Nicht-Ärzte“ und hob die Pflicht zur Berichterstattung über „nicht-tödliche Zwischenfälle“ auf. 2021 erlaubte die FDA dann die Zustellung der Abtreibungspille auf dem Postweg. Anfang 2023 hob sie schließlich die verpflichtende persönliche Vorstellung der Schwangeren bei einem Arzt ganz auf. Laut Angaben der US-Regierung werden in den USA mittlerweile rund 60 Prozent aller vorgenommenen vorgeburtlichen Kindstötungen mittels „Mifeprex“ durchgeführt.

Die „Alliance for Hippocratic Medicine“, ein Zusammenschluss mehrerer christlicher Ärzteorganisationen, wies die FDA 2019 in einer Petition daraufhin, dass ihre Mitglieder durch den Wegfall der Schutzvorschriften vermehrt gezwungen seien, Frauen nach der Einnahme des Präparats notfallmäßig zu versorgen. Als die FDA diese abschlägig beschied, beschritt die „Alliance for Hippocratic Medicine“ den Klageweg. Genau vor einem Jahr, am Karfreitag 2023, entschied zunächst ein Bundesrichter aus Texas, sowie später ein daraufhin von der Regierung Biden angerufenes Berufungsgericht, dass den Ärzteorganisationen durch den Wegfall der Schutzvorschriften ein Schaden entstanden sei, der sie berechtige, Klage zu führen. Denn seit 2016 würden deren Mitglieder vermehrt gezwungen, Frauen notfallmäßig zu versorgen, bei denen die Einnahme der Abtreibungspille zu schweren Komplikationen geführt habe. Dazu zählten nicht nur Bluttransfusionen und Intensivpflege, sondern „häufig“ auch chirurgische Eingriffe, um misslungene chemische Abtreibungen zu vollenden. Da die ungewollt Schwangeren, die bei den Ärzten nach dem Gebrauch der Pille vorstellig werden, ohne eine fachgerechte Ausschabung der Gebärmutter Gefahr liefen, an einer Infektion oder gar Sepsis zu versterben, stünden Abtreibungen ablehnende Ärzte in solchen Fällen vor einem Dilemma. Vollendeten sie die versuchte Abtreibung, verstießen sie gegen ihr Gewissen; verweigerten sie der Notfallpatientin die fachgerechte Behandlung, handelten sie ebenfalls gegen ihr Gewissen.

Anders als der texanische Bundesrichter Matthew Kacsmaryk war das Berufungsgericht jedoch der Meinung, das von der Firma „Danco Laboratories“ hergestellte Präparat könne aufgrund von Verjährungsfristen, die Kacsmaryk nicht beachtet habe, nicht vom Markt genommen werden. Die Richter des Berufsgerichts ordneten daher an, die FDA müsse bei dessen Abgabe und Vertrieb zu den Auflagen zurückkehren, die sie selbst vor dem Jahr 2016 erlassen habe. Daraufhin rief die Regierung Biden den US-Supreme Court an. Der setzte die beiden Urteile bis zu einer endgültigen Entscheidung aus und verwies den Fall erneut an das zuständige Berufungsgericht des fünften Bezirks mit Sitz in New Orleans.

Hatte das Gericht in seinem ersten Urteil vor allem zu prüfen, ob der texanische Bundesrichter die für eine Urteilsfindung notwendigen Fakten angemessen berücksichtigt habe, entschied es in neuer Besetzung und nach mündlicher Anhörung beider Parteien auch in der Sache. Im Ergebnis kamen die neuen Richter dabei zu demselben Urteil wie ihre Kollegen zuvor. Demnach hob die FDA in den Jahren 2016 und 2021 zu Unrecht mehrere wichtige, von ihr selbst zuvor erlassene Schutzmaßnahmen zur Abgabe und zum Gebrauch des Präparats auf und verstieß damit gleich mehrfach gegen den „Administrative Procedure Act“ (APA). Der APA regelt nicht nur, wie Verwaltungsbehörden der US-Regierung Vorschriften festlegen können, sondern schreibt zudem vor, dass die US-Bundesgerichte befugt sind, Maßnahmen der Behörden aufzuheben, wenn sie diese für „willkürlich“ oder „rechtswidrig“ erachten, oder Erkenntnisse für den Missbrauch von Ermessenspielräumen besitzen. Weil die Regierung Biden auch gegen dieses Urteil klagte, muss nun der US-Supreme Court entscheiden. Mit einem Urteil der Höchstrichter wird Ende Juni, Anfang Juli gerechnet.


Soros-Gruppe soll im Besitz von gehackten Pro Life-Emails sein

New York (ALfA). Die George Soros Organisation „Open Democracy“ ist im Besitz von Tausenden von E-Mails, die mit einer privaten E-Mail-Gruppe namens „Agenda Europe“ in Verbindung stehen, einer Koalition von Pro-Life- und Pro-Family-Gruppen, die an gemeinsamen Themen auf nationaler und europäischer Ebene arbeiten. Das berichtet der Präsident des Centers for Family and Human Rights (C-Fam), Austin Ruse, in seinem „Friday Fax“. Laut Ruse habe der linke Aktivist und Autor Allart van der Woude gegenüber C-Fam erklärt, dass die Geschichte für die niederländische Website Investico entwickelt wurde und in der niederländischen Publikation De Groene Amsterdammer erscheinen werde. Laut van der Woude vermittelten die mehr als 4.000 (gehackte/gestohlene) E-Mails „ein Bild der Denkfabrik [Agenda Europe] und ihrer mehr als 400 Mitglieder, die einflussreiche Personen wie Politiker und Anwälte, aber auch Putin-Sympathisanten und Vertreter von Gruppen, die als LGBT-Hasser bezeichnet werden, … zusammenbringen“. Van der Woude zufolge seien die gestohlenen E-Mails das Werk seiner Gruppe und linker Gruppen in Schweden (Dagans ETC), Polen (Gazet Wyborcza) und Kroatien (Portal Novosky). Wie Ruse weiter schreibt, beschuldige die Geschichte „Pro-Life-Gruppen der Fehlinformation und Desinformation“ und sei „Teil der weltweiten Bemühungen, diese Begriffe zu verwenden, um Gegner zu zensieren“. George Soros gilt als einer der reichsten und mächtigsten Männer der Welt.

Prag: Ärzte treiben Kind aufgrund der Verwechslung ihrer Mütter ab

Prag (ALfA). Im Prager Universitätskrankenhaus Bulovka wurde Anfang der Woche das ungeborene Kind einer gesunden, schwangeren Frau aufgrund einer Verwechslung der Patientin mit einer anderen abgetrieben. Das berichtet „Radio Prag“ unter Berufung auf die Presseagentur ČTK. Demnach hatte sich die Schwangere zur routinemäßigen Kontrolle in das Krankenhaus begeben. Das tschechische Gesundheitsministerium bezeichnete den Vorfall gegenüber der ČTK als unverzeihliches menschliches Versagen. Das Krankenhaus entschuldigte sich bei der Familie der Frau und kündigte an, der Patientin eine Entschädigung zahlen zu wollen. Die Verantwortlichen seien bereits vom Dienst suspendiert worden, so der Sprecher des Krankenhauses weiter. Wie „Radio Prag“ weiter berichtet, habe inzwischen auch die Polizei Ermittlungen aufgenommen. Laut dem Sender „CNN Prima News“ soll es sich bei beiden Frauen um Ausländerinnen handeln, die dauerhaft in Tschechien leben.

Termine


9. April 2024 | Die ärztliche Rolle und Verantwortung am Anfang des Lebens
Onlineveranstaltung mit Frau Prof. Dr. Daniela Karall Präsidentin der Österreichischen Gesellschaft für Kinder- und Jugendheilkunde
Beginn: 20.00 Uhr
Ende: 21.30 Uhr
Veranstaltung der Ärzte für das Leben in Zusammenarbeit mit der ALfA e.V.
Anmeldung: jm.kim@aerzte-fuer-das-leben.de 
Online per Zoom – Zugangslink wird zeitnah nach der Anmeldung versandt



12. bis 14. April 2024 | vitaL Beraterfortbildung
Beginn: 18.00 Uhr
Ende: 13.00 Uhr
Ort: Bonifatiushaus Fulda, Neuenberger Str. 3, 36041 Fulda
Anmeldung: brit@vita-L.de

12. April 2024 | 12. April 2024
Das Ende des Feminismus durch Gender?
Beginn: 19.00 Uhr
Ende: 20.30 Uhr
Ort: Happinger Str. 23 – 25, 83026 Rosenheim
Keine Anmeldung erforderlich

13. April 2024 | Marsch für das Leben München
ALfA ist mit Infostand dabei.
Beginn: 13.00Uhr
Ende: 17.00 Uhr
Königsplatz München

13. April 2024 | Meine Autonomie und mein Sterben – Möglichkeiten palliativer Begleitung
Referent ist Priv.-Doz. Dr.med. Dr.sc.hum. Kai Witzel
Facharzt für Chirurgie und u.a. Notfallmedizin, Ethikberater im Gesundheitswesen (AEM)
Ständiger Diakon der Diözese Fulda
Beginn: 19.00 Uhr
Ende: ca. 21.00 Uhr
Ort: Kleiner Saal der Stadthalle Memmingen
Organisiert vom ALfA-Regionalverband Oberallgäu Schwaben (allgaeu-oberschwaben@alfa-ev.de) Die Veranstaltung ist öffentlich. Es ist keine Anmeldung erforderlich.

15. April 2024 | Stammtisch der Regionalverbände
Veranstaltung für Vorsitzende der Regionalverbände
Beginn: 20.00 Uhr
Ende: 21.00 Uhr, per Zoom
Info unter bielefeld@alfa-ev.de

16. April 2024 | Wundenrosenkranz auf Radio Horeb. ALfA betet mit!

Beginn: 15.00 Uhr


20. April 2024 | Grenzbereiche des Lebens: Fachtagung zur Woche für das Leben
Fachtagung des Bundesverband Lebensrecht (BVL) e.V.
Zum Thema „Grenzbereiche des Lebens – Zwischen Anspruch und Wirklichkeit" geht es auf dieser Fachtagung um Themen wie Leihmutterschaft, Suizidprävention und Abtreibung.“
Beginn: 12.45 Uhr
Ende: 17.00 Uhr
Ort: Maternushaus,Kardinal-Frings-Straße 1-3, Köln
Die Anmeldung erfolgt per Mail oder über die Webseite des BVL www.bundesverband-lebensrecht.de 
Die Teilnahme ist ebenfalls online möglich.

22. April 2024 | Seelsorge für das Leben – Vortragsreihe 2024
Prof. Dr. Thomas Möllenbeck (Hochschule Heiligenkreuz): Schmerz und Sinn. Krankheit und Leiden aus theologischer Perspektive
Beginn: 20.00 Uhr
Ende: 21.00 Uhr, Via ZOOM

23. April 2024 | Pro Life Arena
Freiheit oder Fluch? 
Sollte die künstliche Gebärmutter allgemein zugänglich sein?
Beginn: 20.00 Uhr, per Zoom 
Anmeldung und Info unter: https://www.alfa-ev.de/kalender/pro-life-arena5/


27. bis 28. April 2024 | Transhumanismus: Wenn der Mensch zum Produkt wird – Bioethische Herausforderung für Politik, Kirche und Gesellschaft
Fachtagung mit Dr. Gudula Walterskirchen, Cornelia Kaminski, Prof. Dr. Peter Schallenberg
Beginn: 14.00Uhr
Ende: 11.00Uhr
Ort: Katholische Akademie St. Ulrich in Augsburg
Info und Anmeldung bis zum 10. April 2024: kontakt @jugendfuerdasleben.de


3. bis 4. Mai  2024 | Bundesdelegiertenversammlung und Mitgliederversammlung ALfA e.V.
Beginn: 18:00 Uhr
Ende: 19:00 Uhr
Ort: Fulda Bonifatiushaus, Neuenbergerstr. 3-5, 36041 Fulda
Anmeldung und Info: info@alfa-ev.de

11. Mail 2024 | Tag für das ungeborene Leben in Paderborn
Fachtagung
Beginn: 14.00Uhr
Ende: 17.30 Uhr
Programm
Ort: Liborianum Bildungs- und Tagungshaus des Erzbistums Paderborn | An den Kapuzinern 5-7 | 33098 Paderborn
Anmeldung erbeten bis zum 17. April 2024 E-Mail: bildung@liborianum.de Teilnahmegebühr: frei / um eine Spende wird gebeten.
Mehr Termine finden Sie unter: https://www.alfa-ev.de/kalender/



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Kitzenmarkt 20 | D-86150 Augsburg
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Telefon: 0821-512031       
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