Sehr geehrte Damen und Herren,
die Dezember-Hilfe für Gas- und Wärmekunden scheint auf den ersten Blick eine einfache Sache zu sein:
Für Dezember 2022 ist keine Abschlagszahlung fällig. Punkt. Doch wie genau soll das funktionieren – gerade auch bei Wohnungseigentum? Wie immer
steckt der Teufel auch hier im Detail: - Wer gibt bei Wohnungseigentum wann und wie die Entlastung weiter?
- Spielt es eine Rolle, ob der Eigentümer seine Wohnung vermietet hat oder selbst nutzt?
- Wie wird die Entlastungshöhe ausgewiesen?
- Was muss die Wohnungseigentümer-Gemeinschaft bei der Information der Wohnungseigentümer besonders beachten?
Fragen über Fragen, die der neue
Spezialreport „Dezember-Soforthilfe: Auswirkungen auf Miet- und Pachtverhältnisse sowie Wohnungseigentümergemeinschaften“ aktuell beantwortet.
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