Liebe Leserin, lieber Leser, die SteuerSparErklärung verhilft Selbstständigen, Arbeitnehmern und Beamten zu Erfolgserlebnissen bei ihrer alljährlichen Pflichtübung. Sie sorgt dafür, dass niemand aus Versehen zu viel Geld an den Fiskus bezahlt (siehe unsere zweite News). Zudem erhalten Sie heute vier aktuelle Rententhemen: Wie Rentner in die Rentenkasse einzahlen können Knapp 400 Milliarden Euro werden nach der Schätzung von Experten in den kommenden zehn Jahren vererbt – nicht etwa insgesamt, sondern jährlich. Insgesamt also rund vier Billionen Euro. Nicht wenige Erben sind selbst schon Rentner. Für die Betroffenen kann es sich lohnen, zumindest einen Teil der Erbschaft in ihre gesetzliche Rente zu investieren. Betriebsrente 2018: Betriebsrente kann bis zum Renteneintritt beitragsfrei sein Ob eine Betriebsrente in der gesetzlichen Krankenversicherung beitragspflichtig ist oder nicht, ist keineswegs eine Bagatellfrage. Immerhin geht bei Vorliegen der Beitragspflicht ein knappes Fünftel der Rente an die Kranken- und Pflegekasse des Betroffenen. Daher kommt einem Bundessozialgerichtsurteil vom 20.7.2017 eine erhebliche Bedeutung zu. Zu viel gezahlte Witwenrente nicht zurückzahlen Viele Rentner erhalten sowohl eine Altersrente als auch eine Hinterbliebenenrente. In solchen Fällen kann die Hinterbliebenenrente gekürzt werden, wenn die Altersrente entsprechend hoch ausfällt. Keine Rente ab 63 bei Bezug von Arbeitslosengeld Wenn es um die Wartezeit für die »Altersrente für besonders langjährig Versicherte« (oft als abschlagfreie Rente ab 63 bezeichnet) geht, zählen Zeiten der Arbeitslosigkeit unmittelbar vor Renteneintritt nur in wenigen Ausnahmefällen. Das Bundessozialgericht hatte erstmals über derartige Fälle zu urteilen und hat die Klagen der betroffenen Ruheständler abgewiesen.
| Bis zum nächsten Mal Ihr | | Michael Santak Redaktion Geldtipps |
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