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| | | Lieber Herr Do, bestimmte Personen weisen ein höheres Risiko auf, im Alter am Hungertuch nagen zu müssen. Wer das ist und wie es zu verhindern ist, lesen Sie in unserer ersten Nachricht. Doch auch wer gut verdient, hat ein Problem: Die Lücke zwischen dem gewohnten Nettogehalt und der zu erwartenden Nettorente ist umso großer, je höher das Gehalt war. Da hilft nur eins: Unseren Ratgeber in unserer zweiten Nachricht beherzigen. Muss ich meinem Vermieter die Tür öffnen? Wenn ja - unter welchen Umständen? Die Antworten finden Sie in unserer dritten Nachricht. Arbeiten kann gefährlich sein - auch für Praktikanten und Ferienjobber. Was bei einem Unfall zu tun ist, verrät unsere vierte Nachricht. Obwohl sie Milliarden von Euro ausgeben, knausern Krankenkassen in bestimmten Fällen. Wie Sie sich wehren können, schildert unsere fünfte Nachricht. | Bis zum nächsten Mal Ihr | | Michael Santak Redaktion Geldtipps |
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| | | | | INHALT DIESES NEWSLETTERS | | | | | | | | | | |
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| | | | | | Wie der Familienstand das Altersarmutsrisiko beeinflusst Die Anzahl der Rentner, die staatliche finanzielle Hilfe benötigt, um ihren Lebensunterhalt nicht zuletzt aufgrund ihrer geringen gesetzlichen Rente bestreiten zu können, ist gestiegen. Der gesellschaftliche Trend zu Singlehaushalten könnte das Armutsrisiko für zukünftige Ruheständler sogar weiter erhöhen. Zu diesem und anderen Ergebnissen kommt unter anderem das Institut der deutschen Wirtschaft Köln in einer Untersuchung. » Weiterlesen | | | | |
| | | | So schließen Sie Ihre Rentenlücke | | Mit 50 ist man in den besten Jahren, um für den Ruhestand vorzusorgen: Im Beruf ist man etabliert, die Familie gedeiht und die finanziellen Möglichkeiten sind einschätzbar. Jetzt gilt es, das Erreichte über das Arbeitsleben hinaus zu sichern. Erfahrene Experten erläutern in diesem umfassenden Ratgeber, welche Rentenarten existieren, um die Rentenlücke zu schließen, und welche Vor- und Nachteile sie in bestimmten Fällen aufweisen. Nutzen Sie die geldwerten Tipps, die Sie so konkret selten bekommen! |
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| | | | Wann die Krankenkasse die Leistung (nicht) verweigern darf Normalerweise übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) nur Behandlungsmethoden, die beispielsweise dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Wissenschaft entsprechen. Das Bundesverfassungs-Gericht klärte nun, wann eine gesetzliche Krankenkasse von dieser Regelung abweichen muss (Az. 1 BvR 452/17). » Weiterlesen | | | | |
| | | | Leben & Ereignisse | | | Rente, Pension und Altersvorsorge Trotz der Einschnitte bei der Rente möchten viele Arbeitnehmer so schnell wie möglich ihrem Chef „tschüss" sagen und sich in den vorgezogenen Ruhestand verabschieden. Doch wer zu früh in Rente geht, verliert Geld. » Weiterlesen |
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