Amazon hat im Laufe der Jahre eine Tugend daraus gemacht, die für eigene Zwecke entwickelten Werkzeuge an Dritte zu vermarkten. Die Neuerungen der jüngst in Seattle abgehaltenen Seller-Conference Accelerate markieren mal wieder einen Evolutionsschritt. Amazon hat sehr viele Neuerungen vorgestellt, die Daten, Software und Logistikinfrastruktur für Dritte zugänglich machen - dabei sind viele der neuen Services und Angebote auch ausdrücklich zur Nutzung außerhalb der Amazon-Welt gedacht. Mehr dazu im Thema des Tages. Einen schönen Freitagabend und ein erholsames Wochenende wünscht
Ihr Jochen G. Fuchs | Ressortleiter E-Commerce INTERNET WORLD P.S.: Unsere Marketplace-Convention rückt näher. Der Branchentreffpunkt im Marktplatz-Business findet vom 24.10. - 25.10. in Köln statt. Die Expert:innen der Marktplatz-Convention machen euch fit fürs Plattform-Geschäft - in Deutschland, in Europa und weltweit. Jetzt Ticket sichern!
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Amazon verwertet immer mehr Infrastruktur und schießt ein Feuerwerk an Diensten und Produkten für externe HändlerInnen ab Amazon steht vor der Herausforderung, das nächste Kapitel aufzuschlagen und dabei zu beweisen, dass die eigene Maxime "It's still day one" noch zutrifft. Teilweise getrieben durch regulatorische Herausforderungen durch den drohenden Prozess, den die US-Handelsbehörde FTC anstrebt, aber auch getrieben durch die Notwendigkeit neue Erlösströme zu erzeugen. Das Lineup an Services und Produkten, das Amazon jetzt zur Accelerate vorgestellt hat, deutet darauf hin, dass Amazon gezielt darauf hinarbeitet, weitere Teile der eigenen Infrastruktur in alle Richtungen weiterzuverwerten und daraus sowohl Erlöse als auch Vorteile zu erzielen. Historisch betrachtet verwertete Amazon seine Infrastruktur bisher schon Schritt für Schritt, in den ersten Jahren öffnete der Marktplatz den Onlineshop für externe Händler, es folgten viele ergänzende Services für den Marktplatz wie FBA und Advertising. Der nächste Evolutionsschritt folgte mit der Zweitverwertung der Amazon-IT-Infrastruktur durch AWS. Jetzt wird die komplette Logistik- und Warehouse-Infrastruktur in Produktformate gegossen und zweitverwertet mit Diensten für externe Firmen, die außerhalb des Amazon Kosmos agieren. Dazu gehören Angebote wie eine kostenlose Enterprise-Warehousing-Software, Supply-Chain-Management und Fulfillment sowie Last-Mile-Logistik. Aber auch datengetriebene Einblicke werden nach außen geöffnet: MarkeninhaberInnen erhalten Analysetools, die tiefe Einblicke in die Amazon-Plattform geben, oder bei der Produktentwicklung und der Einschätzung von Kundenverhalten helfen können, die Prime-Infrastruktur vom Kundenservice über Zustellung und Retoure kann ebenfalls von externen HändlerInnen genutzt werden. Zum Artikel in der INTERNET WORLD
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BACKGROUND
Benutzererfahrungen verbessern – darauf kommt es im E-Commerce an (eCommerce-Vision) Der Druck lastet schwer auf Onlinehändlern, denn durch die steigende Konkurrenz ist Einzigartigkeit mittlerweile unverzichtbar. Ein sinnvolles und stimmiges Marketingkonzept trägt zur Entwicklung einer Marke und zur Steigerung der Qualität bei. Im Fokus sollte dabei vor allem die Nutzererfahrung, auch als UX (User-Experience) stehen. Aber wie lässt sich diese steigern? Worauf legen Konsumenten wert beim digitalen Einkauf?
MediaMarktSaturn testet Live-Shopping im Fernsehen (INTERNET WORLD) Am 18. und 25. September ab 19 Uhr geht MediaMarktSaturn auf Sport1 live: In einem neuen interaktiven Format für Consumer Electronics will das Unternehmen mit Live-Shopping einen neuen Vertriebskanal testen.
E-Commerce Last-Mile Erwartungen 2023: Schnelligkeit schlägt Preis (Digital handeln) Wie aus dem „Future Shopper Report 2023“ von Wunderman Thompson hervorgeht, hat das Konzept des Q-Commerce die Erwartungen der Konsumenten an die Liefergeschwindigkeit von Online-Bestellungen bereits erheblich geprägt. Der Studie zufolge wünscht sich fast die Hälfte der weltweiten Verbraucher (48 %) eine schnellere Lieferung als wichtigste Änderung in ihrem generellen Liefererlebnis beim Online-Shopping.
RECHT
BGH: Briefkastenadressen sind keine „ladungsfähige Anschriften“ (Onlinehändler-News) Es muss nicht immer ein Steuerparadies sein, das hinter der Nutzung von Briefkastenadressen und Dienstleistern steckt, die einem die Post hinterher senden. So kann man sich auf diese Weise etwa eine besonders prestigeträchtige Adresse verschaffen, oder aber versuchen, seine Privatsphäre zu verteidigen. Im Fall, um den sich dieser Artikel dreht, lebte die Klägerin schlichtweg im Ausland und hatte sich für den Empfang von Post in Deutschland eines solchen Postdienstleisters bedient. Im Zuge einer Klage hatte sie diese Adresse angegeben – und brachte die Klage damit zum Scheitern. Laut der Entscheidung des Bundesgerichtshofes erfülle sie damit nicht die Anforderungen an eine ladungsfähige Anschrift. Die Bedeutung der Entscheidung geht aber über die ordnungsgemäße Klageerhebung hinaus, denn auch in anderen Kontexten muss eine ladungsfähige Anschrift angegeben werden – so etwa im Impressum einer Website oder eines Onlineshops.
Ihr Kontakt zu uns Ebner Media Group GmbH & Co. KG, Büro München Postfach 20 15 52 • 80015 München Bayerstraße 16a • 80335 München Deutschland Telefon: +49 731 88005 - 8205, Telefax: +49 731 88005 - 5203 Geschäftsführer: Marco Parrillo Kommanditgesellschaft, Ulm, Registergericht Ulm, HRA 1900. Persönlich haftende Gesellschafterin: Ebner Ulm MGV GmbH, Ulm, Registergericht Ulm, HRB 576. USt-IdNr.: DE 147041097