Unser Thema des Tages ist eine Klage der Verbraucherzentrale Sachsen gegen Zalando wegen der Berechnung von Mahngebühren und wieso das ein Hinweis darauf ist, dass OnlinehändlerInnen auf Mahngebühren besser verzichten sollten.
Einen klaglos schönen Dienstagabend wünscht
Ihr Jochen G. Fuchs | Ressortleiter E-Commerce INTERNET WORLD
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Mahngebühren sind ein rechtliches Minenfeld, das zeigt wieder eine aktuelle Sammelklage der Verbraucherzentrale gegen Zalando wegen Mahngebühren in Höhe von 5,30€. Am besten verzichten HändlerInnen auf die umstrittenen Gebühren ganz, kommentiert IW-Redakteur Jochen G. Fuchs.
Wieso Mahngebühren ein Minenfeld für OnlinehändlerInnen sind
Weil Mahngebühren rechtlich nur in geringfügigem Umfang durchgesetzt werden können. Die Gesetzeslage erlaubt nur tatsächlich anfallende Kosten, und die gängige Rechtsprechung akzeptiert dabei keinerlei Verwaltungskosten, sondern nur Papier und Porto, um es mal bildhaft auszudrücken. Arbeits- und Zeitaufwand ist nicht erstattungsfähig.
Was soll da noch an erstattungsfähigen Kosten für eine E-Mail angesetzt werden können? (Ja, die Frage ist rein rhetorisch.)
Wo OnlinehändlerInnen stattdessen ansetzen müssen
Zahlungsstörungen sollten keine nennenswerten Kosten verursachen, im Optimalfall sorgt ein automatisierter digitaler Mahnlauf und eine erneute bequeme Zahlungsmöglichkeit für säumige KundInnen für Kostenvermeidung und -reduzierung.
Eine Vielzahl HändlerInnen lässt manuelle Zahlungen für offene Forderungen zu, was manuellen Aufwand bei der Bearbeitung auslösen kann, zu weiteren Kosten führt und im Prinzip nur eine Barriere für zahlungswillige KundInnen darstellt.
Deshalb:
Mahnlauf digitalisieren und automatisieren, Papier ist der Teufel.
Digitale Zahlungsprozesse in Mahnungen integrieren, beispielsweise auf einen modifizierten Checkout.
Wieso OnlinehändlerInnen auf Mahngebühren verzichten sollten
Zur Kostenerstattung taugen Mahngebühren nicht, zahlungswillige KundInnen verärgern die Gebühren nur und als Präventionsmaßnahme für zahlungsunwillige KundInnen sind die Gebühren wertlos. Und zur Vermeidung von Fraud und zahlungsunfähigen Kunden braucht es ganz andere Maßnahmen.
Bestenfalls bringt eine Mahngebühr bei mutmaßlich rechtlich unangreifbarer Gestaltung wenige Cent ein, schlimmstenfalls sorgt die Gebühr für eine Sammelklage.
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