Zweitgrößter Amazon-Händler rebuy nach wochenlanger Sperre wieder online / Neues Bewertungstool fürs Amazon-Geschäft / Marktplatz-Händler bieten bessere Preise als Amazon / Coronavirus lässt Amazon-Händler um Nachschub zittern
AMAZON MARKETPLACE
Zweitgrößter Amazon-Händler rebuy nach wochenlanger Sperre wieder online: Bereits im Janur wurde der Verkaufs-Account des Berliner Re-Commerce-Spezialisten gesperrt, erfuhr Wortfilter aus informierten Kreisen. Schuld war offenbar der Verkauf einer illegalen Bootleg-DVD auf Amazon.fr. Mittlerweile ist der Account wieder frei, rebuy listet wieder tausende von Artikeln. >>>Wortfilter
Bewertungstool fürs Amazon-Geschäft: Was ist mein Amazongeschäft eigentlich wert? – diese zentrale Frage stellt sich jeder Amazon-Händler, der darüber nachdenkt, sein Geschäft zu verkaufen. Leider ist die Antwort darauf nicht einfach. Schließlich fließen in eine Unternehmensbewertung viele Faktoren ein. Das neue kostenlose Bewertungstool von shopanbieter liefert einen soliden ersten Schätzwert, auf Basis dessen eine Verkaufsverhandlung geführt werden kann. >>>shopanbieter.de
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Marktplatz-Händler bieten bessere Preise als Amazon: Die Preisvergleichsplattform Idealo hat auf Amazon.de eine Woche lang die Preise der jeweils 50 am häufigsten gesuchten Produkte in 20 Kategorien verglichen – insgesamt also 1.000 Produkte, sowohl von Amazon als auch von Drittanbietern. Ergebnis: Im Schnitt sind die Amazon-Produkte 17 Prozent teurer als das preiswerteste Angebot eines Marktplatz-Händlers. Amazon konnte nur bei rund vier Prozent der Produkte den besten Preis vorweisen. >>>Amazon-Watchblog.de
Coronavirus lässt Amazon-Händler um Nachschub zittern: Drittanbieter bei Amazon zeigen sich angesichts der Ausbreitung des Coronavirus besorgt. Sie berichten von Lieferengpässen. >>>Lebensmittel Zeitung
AMAZON EXPERTS
Marken und Hersteller müssen heute David und Goliath gleichzeitig sein: Wer die in-verkehr-bringende Industrie kennt, der weiß, dass es auch ohne Digitalisierung immer komplexer für Hersteller und Importeure wird. Schließlich haben sie genug mit laufend neuen gesetzlichen Anforderungen und Vorschriften zu tun. Das verlangsamt die großen Händler - obwohl sie gerade beim Geschäft auf Amazon so flexibel sein müssten wie Schnellboote, warnt Klaus Forsthofer von Marktplatz1. >>>AmazonWorld Convention Experten-Blog
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AMAZON LOGISTICS
Amazon baut auch in Hof: In Bayreuth baut Amazon ein Verteilzentrum mit gut hundert Arbeitsplätzen. Nun kann Hof dies in den Schatten stellen: 1.000 neue Arbeitsplätze will Amazon hier schaffen. >>>Kurier.de (für Abonnenten)
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AMAZON COMPANY
Amazon-Flex-Zusteller booten sich mit Bots aus: Der Konkurrenzkampf unter den Mitarbeitern für Amazons Lieferdienst Flex ist offenbar sehr hart. Mit Bots und anderen nicht erlaubten Zusatzmitteln wird um Amazon-Flex-Aufträge gerungen. >>>t3n.de
Amazon entnazifiziert den Bookstore: Der E-Commerce-Riese verbannt Bücher von Nazis und Rechtsextremen sowie Darstellungen von Symbolen wie dem Hakenkreuz aus seinem Bookstore. Buchhändler, die zweifelhafte Waren über die Plattform anbieten, könnten dann ihren Account verlieren. Viele bei Amazon gelistete Unternehmen sind laut einem Bericht der "New York Times" darüber verärgert, weil der Konzern hierfür die Regeln nicht genau erklärt hat. >>>Pressetext.com
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AMAZON ZAHLEN
Aktien im Wert von 4,1 Milliarden Dollar hat Amazon-Gründer Jeff Bezos innerhalb von einer Woche verkauft. Das ist der höchste Sieben-Tage-Verkauf, den Bloomberg in seinem seit 2012 erscheinenden "Bloomberg Billionaires Index" registriert hat. In der Vergangenheit hatte sich Bezos allerdings dafür auch stark mit Verkäufen zurückgehalten. Das gesamte Aktienpaket des Amazon-Gründers summiert sich vergangenen Freitag auf 116 Milliarden Dollar. >>>Bloomberg
AMAZON O-TON
"Screw Amazon!"
Diesen Satz soll US-Präsident Donald Trump am Telefon zu seinem ehemaligen Verteidigungsminister Jim Mattis gesagt und damit die Vergabe eines Staatsauftrags in Höhe von zehn Milliarden Dollar an Amazon vereitelt haben. Jetzt will Amazon-Gründer Jeff Bezos Trump am zuständigen Bundesgericht in Washington unter Eid aussagen lassen, wem er während des Bieterprozesses welche Befehle erteilt habe. Denn wenn Trump Druck gemacht hat, den Auftrag nicht an seinen politischen Feind zu vergeben, hat die Regierung gegen die Vergaberegeln für öffentliche Aufträge verstoßen. >>>Sueddeutsche.de
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