Medienmitteilung Bern, 13. Juli 2016 Neues Merkblatt der Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) Analoges Telefonnetz: Swisscom schaltet ab - Sunrise will weiterbetreiben ISDN und analoges Telefonieren hätten ausgedient, meint Swisscom und will bis Ende 2017 alle Festnetzanschlüsse mittels Internetprotokoll (IP) betreiben. Sunrise hielt sich bisher bedeckt, kündigt nun aber an, analoges Telefonieren bis mindestens Ende 2021 weiterhin zu ermöglichen. Damit wird die Situation für Festnetz-Kunden noch unübersichtlicher als bisher, denn: Auch ohne den Entscheid von Sunrise stellen sich für die Konsumenten viele Fragen zu den anstehenden Änderungen im Schweizer Telefon-Festnetz. Die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) veröffentlicht deshalb ein neues Merkblatt, in dem die wichtigsten Aspekte der Umstellung erläutert werden. Swisscom will per Ende 2017 das Festnetz ausschliesslich mittels Internetprotokoll (IP) betreiben – ISDN und analoges Telefonieren sollen damit der Vergangenheit angehören. Auf Anfrage der SKS teilt Sunrise mit, ein Festnetz-Abonnement für analoge Anschlüsse bis mindestens Ende 2021 anzubieten. Damit kann eine Umrüstung von analogen Anschlüssen verschoben werden – dieses Angebot von Sunrise ist jedoch nicht an allen Orten in der Schweiz verfügbar. ISDN- und alte Analog-Telefone weiter nutzen Laut Swisscom müssen mit der Umstellung auf IP alle Privatkunden Impulstelefone (Wählscheibentelefone oder Tastentelefone ohne * und #-Tasten) und ISDN-Telefone (bzw. ISDN-Geräte) ersetzen. Dies ist jedoch nicht zwingend: Sowohl für Impuls- als auch ISDN-Telefone gibt es Lösungen für den Weiterbetrieb, die im neuen Merkblatt der Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) aufgezeigt werden. Fällt der Routerzwang 2017? Mit der Umstellung auf IP kann bei Swisscom (und bei den meisten Abonnementen von Sunrise) das Telefon nicht mehr direkt mit der Buchse verbunden werden, sondern wird an einen Router angeschlossen, den die Swisscom gratis zur Verfügung stellt. Bei der SKS haben sich zahlreiche Personen gemeldet, die anstelle des Swisscom-Routers lieber einen eigenen Router betreiben würden. Dafür bräuchte es jedoch die notwendigen Zugangsdaten (sogenannte SIP-Credentials). Diese gibt die Swisscom derzeit nicht frei – was sich aber in absehbarer Zeit ändern könnte: Swisscom plant laut eigenen Angaben eine Freigabe der Zugangsdaten „im Verlauf des Jahres 2017“. Die SKS begrüsst diesen Schritt. Keine Änderungen für Kabelnetz-Kunden Neben Swisscom und Sunrise gibt es zahlreiche andere Anbieter, wie zum Beispiel green.ch oder VTX, die ihre Dienste via Telefonnetz verbreiten. Deren Kunden sind ebenfalls von der Umstellung auf IP betroffen. Keine Änderungen gibt es hingegen für Kunden von Kabelnetzunternehmen wie zum Beispiel UPC (ehemals upc cablecom) – diese telefonieren bereits heute mit dem IP-Standard. SKS-Merkblatt „Abschaltung analoges Telefonnetz“ Kontakt: André Bähler, Leiter Politik und Wirtschaft SKS, Tel: 031 370 24 21 Stiftung für Konsumentenschutz, Monbijoustrasse 61, Postfach, 3000 Bern 23 Telefon 031 370 24 24, Fax 031 372 00 27, Bestellungen: Telefon 031 370 24 34 http://konsumentenschutz.ch Background: Die Stiftung für Konsumentenschutz SKS vertritt unabhängig, kompetent und engagiert die Interessen der Konsumentinnen und Konsumenten. Sie ist in der Information und Beratung tätig, verhandelt mit Wirtschaft und Behörden und vertritt die Konsumenteninteressen auf politischer Ebene. Die Stiftung mit Sitz in Bern kann auf eine breit abgestützte Finanzierung zählen und agiert parteipolitisch unabhängig. Die SKS wird von Sara Stalder (Geschäftsleiterin) und Nationalrätin Prisca Birrer-Heimo (Stiftungsratspräsidentin) geführt. |
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