Newsletter für Betriebsräte: Arbeitszeitgesetz: Neuer Entwurf liegt endlich vor
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KW 17  
  2023
RECHTSPRECHUNG  |  PRAXISWISSEN  |  LESETIPPS
Liebe Leserinnen und Leser,
nach dem BAG-Beschluss zur Arbeitszeiterfassung im September 2022 hat Arbeitsminister Hubertus Heil jetzt einen Gesetzentwurf zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes vorgelegt. Was er beinhaltet, haben wir Euch zusammengestellt.
 
Woraus kann sich ein Anspruch auf Sonderzahlungen ergeben? Kann die Zahlungshöhe nach Beschäftigten variieren? Und hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht? Antworten auf 7 Fragen zu Sonderzahlungen findet Ihr in »Betriebsrat und Mitbestimmung« 4/2023. Jetzt 2 Ausgaben plus Sonderheft gratis testen!
Viel Erfolg bei Eurer Betriebsratsarbeit!
 
Herzliche Grüße
 
 
Leslie Schilling
REDAKTION
 
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Fachliteratur
Wegweiser für Betriebsräte
 
Kennt Ihr schon unseren »Wegweiser für Betriebsräte«? Er präsentiert Euch nicht nur unsere aktuellsten Neuerscheinungen, sondern auch wichtige Fachinformationen. Im Fokus steht das Thema Arbeitszeiterfassung. Hier könnt Ihr den Wegweiser gratis Downloaden. Viel Spaß beim Blättern und Entdecken.
 
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Arbeitszeit
Arbeitszeitgesetz: Neuer Entwurf liegt endlich vor
 
Das BAG verpflichtete in seiner Entscheidung vom 13.9.2022 alle Arbeitgeber dazu, Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit der Beschäftigten zu erfassen. Arbeitsminister Hubertus Heil hatte in der Folge eine Gesetzesreform mit »praxistauglichen Lösungen« angekündigt. Nun liegt endlich ein Entwurf für ein neues Arbeitszeitgesetz vor.
 
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RECHTSPRECHUNG

 
Mitbestimmung
Wer sind leitende Angestellte?
 
Im Unterschied zu den Arbeitnehmer:innen, für die der Betriebsrat zuständig ist, nehmen leitende Angestellte Unternehmeraufgaben mit eigenem Entscheidungsspielraum wahr. Eine Prokura genügt dafür allein nicht, sondern muss mit Führungsaufgaben verbunden sein – so das LAG Köln.
 
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Kündigung
Eigenmächtiges Verlassen einer Betriebsrätetagung
 
Betriebsräte werden für die Teilnahme an Schulungen und Fachtagungen nach dem BetrVG von der Arbeit freigestellt. Allerdings müssen sie die Teilnahme wie Arbeitszeit behandeln. Das eigenmächtige Verlassen einer Tagung kann eine fristlose Kündigung rechtfertigen – so das Arbeitsgericht Lüneburg.
 
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PRAXISWISSEN

 
Aus »Arbeitsrecht im Betrieb«
Wenn alles Zuviel wird: Die Gefährdungsanzeige
 
Die Digitalisierung beschleunigt weiter zeit- und ortsflexible Arbeitsformen. Das hat Vorteile wie bessere Vereinbarkeit von Leben und Beruf – die Kehrseite sind aber Entgrenzung und oft Überforderung. Wie eine Gefährdungsanzeige hier helfen kann, erfahrt Ihr von Cornelia Danigel in der »Arbeitsrecht im Betrieb« 4/2023.
 
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Aus »Betriebsrat und Mitbestimmung«
7 Fragen zu Sonderzahlungen
 
Sonderzahlungen sind bei Beschäftigten gern gesehen. Doch was ist, wenn das fest eingeplante Weihnachts- oder Urlaubsgeld plötzlich gestrichen werden? Gibt es einen Anspruch auf Zahlung? Wir beantworten Euch in »Betriebsrat und Mitbestimmung« 4/2023 die wichtigsten Fragen.
 
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