Anlage EÜR 2017: Wichtige Änderung beim Investitionsabzugsbetrag!
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| | | Liebe Leserin, lieber Leser, können Sie sich an Ihre erste Steuererklärung erinnern? Hatten Sie dabei Hilfe, oder mussten Sie sich allein durchkämpfen? Wenn Sie Steuer-Anfängern im Familienkreis helfen möchten (oder müssen), empfehlen wir Ihnen einen Blick auf unser "Einsteiger-Portal" SteuerHelden! Damit werden Steuererklärungs-Neulinge gut auf die Abgabe der ersten Steuererklärung vorbereitet - übrigens auch, wenn sie nebenbei selbstständig tätig sind! Schauen Sie einfach mal rein und geben Sie gerne den Link weiter. Für Sie selbst ist heute wahrscheinlich der erste Text besonders wichtig, denn die Finanzverwaltung hat sich mal wieder etwas besonders Nettes ausgedacht, als sie die neuen Formulare erstellt hat... | Bis zum nächsten Mal Ihre | | Maike Backhaus Redaktion Steuertipps |
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| | | | | INHALT DIESES NEWSLETTERS | | | | | | | | | | |
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| | | | | | Betriebs- oder Privatvermögen: Unterschiede kennen, steuerlichen Spielraum nutzen | | Als Selbstständiger sollten Sie wissen, was die Begriffe Betriebsvermögen und Privatvermögen bedeuten. Mit jedem Begriff sind genau festgelegte steuerliche Konsequenzen verknüpft, die wir für Sie in übersichtlichen Tabellen zusammengefasst haben. Sie erfahren, wie Sie die Zuordnung zum Betriebsvermögen vornehmen und welche positiven und negativen Folgen sich für Sie daraus ergeben. |
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| | | | Privates E-Bike am Arbeitsplatz laden Seit dem 1. Januar 2017 gilt eine auf fünf Jahre befristete Steuerbefreiung für den geldwerten Vorteil aus der Zurverfügungstellung von Ladestrom für Elektro-Kraftfahrzeuge an den Arbeitnehmer. Was das für E-Bikes bedeutet, fragte ein Abgeordneter der Grünen im Bundestag. » Weiterlesen | | | | |
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