sehr beliebt bei den Leserinnen und Lesern dieses Newsletters ist unser ebook mit den Ausfülltipps zur Anlage EÜR. Jetzt ist das Buch für die Anlage EÜR 2020 fertig – speziell in diesem Jahr mit vielen Corona-Hinweisen! Wenn Sie über die Feiertage ein bisschen Zeit und Muße haben, lesen Sie doch einfach schon mal ein bisschen rein um zu erfahren, was sich geändert hat.
Die Steuererklärung selbst kann dann noch ein paar Wochen warten, das Jahr war anstrengend genug! Ich hoffe, es geht Ihnen allen gut und Sie haben die letzten Monate einigermaßen heil überstanden.
Für heute möchte ich Ihnen frohe Weihnachten wünschen, erholsame Feiertage und dann einen guten Start in ein neues Jahr mit vielen schönen Erlebnissen.
Vielen Dank für Ihre zahlreichen Besuche auf steuertipps.de, fürs Lesen und für Ihre Treue! Ich freue mich darauf, Sie auch 2021 mit nützlichen Tipps rund um Steuern begleiten zu dürfen.
Passen Sie gut auf sich auf und bleiben Sie gesund!
Damit Sie Ihrer Abgabepflicht mit überschaubarem Aufwand nachkommen können, unterstützen wir Sie beim Ausfüllen der Anlage EÜR 2020. Zeile für Zeile gehen wir auf die einzelnen Formularfelder des Vordrucks Anlage EÜR 2020 ein und erklären, worauf Sie beim Ausfüllen der Felder zu achten haben. Speziell dieses Jahr: Mit vielen praktischen Corona-Hinweisen!
Hinweis: Abonnentinnen und Abonnenten unseres Loseblattwerks »Steuertipps für Selbstständige« haben diese Ausfülltipps bereits mit der Dezember-Aktualisierung erhalten.
Corona-Pauschale fürs Home-Office, Steuerfreiheit von Arbeitgeberzuschüssen zum Kurzarbeitergeld, unbefristete Erhöhung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende, aber auch finanzielle Verbesserungen für Ehrenamtliche, Änderungen bei der verbilligten Vermietung und vieles mehr: Kurz vor Jahresende wurden mit dem Jahressteuergesetz zahlreiche Steueränderungen beschlossen.
Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung bleibt im Jahr 2021 stabil bei 4,2 Prozent. Ursprünglich war vorgesehen, dass er auf 4,4 Prozent steigen sollte.
Steuerpflichtige mit einer Behinderung können in der Steuererklärung anstelle eines Einzelnachweises für ihre Aufwendungen für den täglichen behinderungsbedingten Lebensbedarf einen Behinderten-Pauschbetrag beantragen. Ab 2021 gelten höhere Pauschbeträge – die erste Erhöhung seit 1975!
Für alle, die ihr Steuer-Spar-Potenzial im Betrieb und im privaten Bereich voll ausschöpfen und ganz schnell und einfach die Steuererklärung für 2020 erstellen möchten.