Medienmitteilung Bern, 15.03.2016 Weltverbraucher-Tag 2016 zum Thema Antibiotikaresistenz: Gastro-Ketten schieben Verantwortung ab Keine der grössten Gastro-Ketten in der Schweiz übernimmt angemessen Verantwortung in der Problematik der Antibiotikaresistenz. Die Einhaltung der Schweizer Gesetzgebung reicht den meisten Anbietern aus. Die Allianz der Konsumentenschutz-Organisationen fordert die Gastrobranche auf, mehr Verantwortung zu übernehmen, da die nationale Gesetzgebung lasch ist. Aus diesem Grund ist auch der Gesetzgeber gefordert, strengere Bestimmungen zu erlassen, wie sie ebenfalls in unseren Nachbarländern umgesetzt werden sollen. Gastro-Ketten beziehen grosse Mengen an Milch, Eiern und Fleisch. Sie müssen daher ihren Beitrag für eine verantwortungsvolle Tierhaltung leisten und sich im Kampf gegen Antibiotikaresistenzen stark machen: Aus diesem Grund wurde für den diesjährigen Weltverbrauchertag 2016 das Thema „Weniger Antibiotika auf der Speisekarte“ gewählt. Denn: Die Konsumenten können sich das Fleisch in den Restaurants nicht aussuchen. Ausserdem ist die Informationslage für die Konsumenten unbefriedigend. Die Allianz der drei Konsumentenschutz-Organisationen SKS, FRC und ACSI fragte bei den 13 grössten Gastro-Ketten der Schweiz nach ihrem Engagement in diesem Bereich. Die meisten Unternehmen verweisen in ihrer Stellungnahme auf die nationale Gesetzeslage, die für sie ausreichend sei. Für die Allianz der Konsumentenschutz-Organisationen greift die bestehende Gesetzesgrundlage aber zu kurz. Problematisch ist zum Beispiel, dass ganze Tierbestände mit Antibiotika behandelt werden, obwohl nur einzelne Tiere erkrankt sind. Zudem werden für die Humanmedizin wichtige Antibiotika immer noch für die Tiermedizin eingesetzt und gefährden so deren Wirksamkeit. Der Import von mit Hormonen oder antimikrobiellen Leistungsförderern behandeltem Fleisch ist nach wie vor erlaubt. Zum Vergleich: In der EU ist nicht nur der Einsatz von Hormon und Antibiotika zur Leistungsförderung untersagt, sondern auch der Import von hormonbehandeltem Fleisch. Erste Ansätze Migros und Coop sind sich der Thematik der Reduktion des Antibiotikaeinsatzes bewusst und haben erste Massnahmen eingeleitet. Coop setzt bei Importen auf Fleisch, welches ohne antimikrobielle Leistungsförderer erzeugt wurde. Dasselbe Versprechen hat auch Migros abgegeben. Bis 2020 sollen tierische Import-Produkte den Schweizer Tierschutz-Vorschriften entsprechen. Beide Detaillisten verweisen bezüglich ihrem Ladensortiment zudem auf ihre Eigenmarken wie „Optigal“ und „TerraSuisse“ (beide Migros) und „Naturafarm“ (Coop), welche die gesetzlichen Vorgaben zum Einsatz von Antibiotika übersteigen würden. Auch Manor verzichtet auf den Import von Fleisch, welches mit Hormonen und Wachstumsförderer produziert wurde. Ikea wiederum verweist auf ihren Lieferanten Mérat & Cie. AG, eine Tochtergesellschaft von Micarna SA, die zur Migros Gruppe gehört und deren Standards einhält. Andere Unternehmen setzen auf Schweizer Produktion: Die SV Group verweist darauf, dass 80 Prozent ihrer eingekauften Fleischmenge aus der Schweiz stammen. Auch die ZFV-Unternehmungen informieren, dass nahezu 100% ihrer Fleischwaren aus der Schweiz stammen. Minimum, mehr nicht Mc Donald’s Schweiz bezieht das Rindfleisch zu 100% aus der Schweiz, Poulet-Fleisch wird importiert aus Frankreich und Ungarn. Burger King begnügt sich damit, sich an die lokalen gesetzlichen Vorgaben zu halten – zu importierten Produkten äussern sie sich nicht. Dasselbe gilt für Subway, die zwar darauf hinweisen, dass in den USA bereits Zielsetzungen betreffend Reduktion des Antibiotikaeinsatzes formuliert wurden, sich in der Schweiz aber bisher an die minimalen Vorgaben halten. Kentucky Fried Chicken (KFC), welche Filialen in der Schweiz planen, will sich noch nicht äussern. Autogrill Schweiz, Eldora AG und Compass Group nahmen nicht Stellung. Merklich über die Vorschriften hinaus geht also letztlich kein Unternehmen. Da in der Schweiz rund 50% des Fleisches in der Gastronomie konsumiert wird, ist es wichtig, dass diese mehr Verantwortung übernimmt und ihren Lieferanten und Produzenten strikte Einschränkungen bezüglich des Antibiotika-Einsatzes vorgibt. Auch in der nationalen Strategie Antibiotikaresistenzen muss die Gastronomie eine wichtigere Rolle einnehmen. Letzte Woche hat das europäische Parlament[1] die Forderung einer strikteren Regelung hinsichtlich des Einsatzes von Antibiotika bestärkt:Der Einsatz von Antibiotika zu präventiven Zwecken soll verboten und Massenbehandlung stark eingeschränkt werden. Die Verwendung von für die Humanmedizin äusserst wichtigen Antibiotika bei Tieren muss untersagt werden. Die Allianz der Konsumentenschutz-Organisationen fordert auch in der Schweiz striktere Regelungen beim Einsatz von Antibiotika - den europäischen Forderungen entsprechend. Antibiotikaresistenz stellt eine zunehmende Gefahr für den Menschen dar. Quellen[2] sprechen allein in der Schweiz von mehreren hundert Toten jährlich – europaweit ist gar die Rede von rund 25.000 Toten[3]. Ein Grund für zunehmende Resistenzen ist der unsachgemässe Einsatz von Antibiotika in der Nutztierhaltung und der damit verbundenen Aufnahme von antibiotikaresistenten Bakterien durch den Verzehr von Fleisch und anderen tierischen Produkten. Über die „Nationale Strategie Antibiotikaresistenzen“ (StAR) hat der Bundesrat 35 Massnahmen verabschiedet, welche das drängende Problem in den nächsten Jahren angehen sollen. Kontakt: Sara Stalder, Geschäftsleiterin SKS, 078 710 27 13 Josianne Walpen, Leiterin Ernährung und Landwirtschaft SKS, 031 370 24 23 Barbara Pfenniger, Leiterin Ernährung FRC, 078 719 39 84 Laura Regazzoni, Geschäftsleiterin ACSI, 079 725 14 18 [1] Pressemitteilung des europäische Parlaments: http://www.europarl.europa.eu/news/de/news-room/20160303IPR16930/%E2%80%9CSuperbugs%E2%80%9D-Abgeordnete-wollen-Antibiotikabehandlung-bei-Tieren-einschr%C3%A4nken [2] Pressemitteilung des EFBS vom 15.12.2014: http://www.efbs.admin.ch/fileadmin/efbs-dateien/dokumentation/medienmitteilungen/MM_EFBS_Antibiotikaresistenzen_D_15.12.2014.pdf [3] Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 17.11.2011: http://europa.eu/rapid/press-release_IP-11-1359_de.htm |
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